Am 10.08.2016 rief ein Mitarbeiter eines Call Centers aus Hamburg an und behauptete steif und fest, für eine PST zu arbeiten. Selbst auf hartnäckige mehrmalige Nachfrage konnte er mir den korrekten Namen seines Dienstherren nicht nennen. Die angezeigte Rufnummer lautete 040-228534472. Ich bin zum Schein auf das Angebot eingegangen und habe gestern das Begrüssungsschreiben einer PST Europe Sales GmbH aus München erhalten. Leider verstösst der Brief der PST gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu den Mindestangaben auf Geschäftsbriefen. Daher darf sich am Montag ein/e Mitarbeiter/in des Amtsgerichts München/Handelsregister um meine Post kümmern und der PST leicht auf die Füsse treten.
Die Wettbewerbszentrale bekommt auch ein neues Mandat und logischerweise habe ich persönlich auch Unterlassungsansprüche angemeldet. Diese werden kommende Woche dem Geschäftsführer per Gerichtsvollzieher zugestellt.
Zur Grafik: Die gesetzlichen Anforderungen verlangen bei Geschäftsbriefen mindestens u.a. die Angabe des Sitzes der Gesellschaft und dazu reicht nicht die Angabe einer Strasse mit Hausnummer ohne PLZ und Ort. Im Zusammenhang mit den Angaben im Absenderfeld und im Fuss ist die Vermutung naheliegend, dass auch die Sitzanschrift Arnulfstrasse 19 dem Ort der anderen Postanschriften zuzuordnen ist, nämlich Gera. Dies ist nicht nur nicht zutreffend, sondern auch irreführend. Böse Menschen könnten dahinter eine Verhinderungstaktik vermuten, um die Zustellung von Widerrufs- und Kündigungsschreiben zu erschweren.
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