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Wir sind ein Unternehmen, welches sich dem Verbraucherschutz verpflichtet fühlt.
Viele Telefon Kunden erhalten unerwünschte Werbeanrufe. Andere Telefonkunden erhalten kaum oder gar keine Telefonwerbung. Worauf beruht dies? Es ist in Deutschland nicht erlaubt, einen Verbraucher zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligungserlärung anzurufen. Die werbetreibenden Unternehmen beschaffen sich Einwilligungserkärungen, indem sie Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Umfragen im Rahmen von Marktforschung veranstalten. Versteckt in den Teilnahmebedingungen findet sich eine Einwilligungserklärung. Die Verbraucher nehmen an dem Gewinnspielen, Preisausschreiben bzw. Umfragen in der Hoffnung teil, etwas zu gewinnen oder sonst einen Vorteil zu erhalten. Die Verbraucher erkennen dabei nicht, dass sie durch die Teilnahme an diesen Veranstaltungen unbewusst eine Einwilligungserklärung in Werbeanrufe abgeben. Solche Einwilligungserklärungen können widerrufen werden. Die Verbraucher wissen aber nicht, gegenüber welchen Unternehmen bzw. Adressagenturen sie Einwilligungserklärugen abgegeben haben. Wir führen eine Schutzliste, in der die Rufnummern unserer Kunden eingetragen sind, die sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen und nicht mehr angerufen werden möchten. Wir leiten diese Schutzliste an die Adressagenturen und werbetreibenden Unternehmen weiter, mit der Aufforderung, die dort gelisteten Rufnummern in den dortigen Datensätzen zu löschen. Für unsere Dienstleistung erheben wir von unseren Kunden ein einmaliges Dienstleistungshonorar in Höhe von € 149,00.
Tja, dann einfach nicht selbst per Telefonwerbung an Kunden herantreten.
Ich hoffe auch, dass die per Nachnahme cash einkassierten Gelder immer schön versteuert werden.