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Thema: Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) - Wahlwerbung für die CDU?

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) - Wahlwerbung für die CDU?

    Hallo,

    ich war heute etwas erstaunt, dass ein Brief vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) in meinem Briefkasten lag.
    Nach dem öffnen des Briefes mußte ich zu meiner Verärgerung dann auch noch festellen, dass es sich dabei um eine Wahlwerbung vom Vizepräsidenten Eckhart Beleites des VDGN für Mario Czaja von der CDU handelt.

    Der Briefkasten ist mit "Keine Werbung" beschriftet.

    Bei Wahlwerbung direkt von einer Partei wäre die Sache ja mehr oder weniger eindeutig.
    Hier gibt es ja schon diverse Urteile, dass auch Wahlwerbung nicht in einen Briefkasten der mit "Keine Werbung" gekannzeichnet ist eingeworfen werden darf.

    Demnach sind auch politische Flugblätter Werbung, Verstöße lassen sich gerichtlich unterbinden (Az. 9U 1066/00). Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Arbeit ungehindert nachzugehen, entspreche keine Pflicht der Bürger, sich informieren lassen zu müssen, so die Richter sinngemäß. Der auf diese Weise "Über-Informierte" könne sich direkt an den Bundesverband einer Partei wenden, der dann alles dafür tun müsse, Belästigung durch unerwünschte Werbung zu verhindern.
    Wie sieht es aber aus wenn ein eingetragener Verein wie z.B. der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) Wahlwerbung für eine Partei in Briefkästen mit der Beschriftung "Keine Werbung" einwirf oder einwerfen läßt?

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    Geändert von Mittwoch (15.09.2016 um 17:28 Uhr) Grund: Hotlinks abgekühlt

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Standard

    M.E. wäre das auch Werbung wenn es nur vereinsinterne Infos enthalten würde. Es geht ja allgemein an ALLE Haushalte
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  3. #3
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen
    Der Briefkasten ist mit "Keine Werbung" beschriftet.
    […]
    Wie sieht es aber aus wenn ein eingetragener Verein wie z.B. der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) Wahlwerbung für eine Partei in Briefkästen mit der Beschriftung "Keine Werbung" einwirf oder einwerfen läßt?
    Es ist unerheblich, wer gegen die Aufforderung am Briefkasten verstößt, ein Unterlassungsanspruch besteht in jedem Fall. Die von Dir Urteile klärten diese Frage eben auch für Wahlwerbung von Parteien zugunsten des Verbrauchers, der nicht belästigt werden will. Du kannst also den VDGN zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  4. #4
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    Nicht den belangen, der die Musik bestellt hat?
    Man koennte auch laut ueberlegen, ob hier nicht eine Veruntreuung zu Lasten des Vereins stattgefunden hat.
    Wenn dies nicht zutrifft, duerfte sich sicherlich das Finanzamt fuer diesen Umstand interessieren, da der Verein (VMEG, scheint der federfuehrende im Verband zu sein) als gemeinnuetzig anerkannt ist. Wahlwerbung widerspricht der Gemeinnuetzigkeit. S.a. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
    ____
    IANAL

  5. #5
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    Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
    Ich stelle mir gerade die Frage von welchen Dienstleister der Brief in meinem Briefkasten eingeworfen wurde.

    Dabei hatte ich erst an die Deutsche Post gedacht.
    Sutzig macht mich jedoch das der Brief weder mit Postwurf Spezial, Postaktuell, Infopost oder sonstwie gekennzeichnet ist.
    Weiß jemand ob solche Sendungen (siehe Briefumschlag oben) auch von der Deutschen Post verteilt werden?
    Denn bisher hat sich die Deutsche Post an das Werbeverbot gehalten.

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen
    ...Ich stelle mir gerade die Frage von welchen Dienstleister der Brief in meinem Briefkasten eingeworfen wurde...
    Welcher Dienstleister bei Dir den Brief eingeworfen hat ist doch unerheblich. Verantwortlich dafür ist doch der Absender, dass dieser seinen Dienstleister so instruiert, dass er auch die "keine Werbung" Aufkleber beachtet.

    Es kann doch nicht die Aufgabe des EmpfängersSpamopfers sein herauszufinden, wer denn das Teil in den Briefkasten gesteckt hat.
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  7. #7
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    Das ist alles richtig was Du sagst.
    Bitte nicht falsch verstehen.
    Ob die Deutsche Post den Brief in den Briefkasten eingeworfen hat ist für mich aus dem Grund interessant, weil ich bezüglich diverser Postwurfsendungen insbesondere Postwurf Spezial mit der Deutsche Post entprechende Korrespondez hatte und bei nochmaligem Einwurf rechtliche Schritte angekündigt habe.

    Damals waren die Sendungen der Post aber imm gekennzeichnet mit Infopost oder Postwurf Spezial bzw. es war eine Briefmarke oben rechts auf dem Brief.
    Kann ja sein das das jetzt bei der Post anders ist.

  8. #8
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Die " [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]" ist auch ein "Service" der DPAG, ich schätze mal die unterste Stufe für solche Massensendungen.
    Evtl. hat ja dein "Standard-Postbote" Urlaub und die Vertretung ist da nicht ganz so fit im Bezug auf Werbeverbote.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

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