Hallo,
ich war heute etwas erstaunt, dass ein Brief vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) in meinem Briefkasten lag.
Nach dem öffnen des Briefes mußte ich zu meiner Verärgerung dann auch noch festellen, dass es sich dabei um eine Wahlwerbung vom Vizepräsidenten Eckhart Beleites des VDGN für Mario Czaja von der CDU handelt.
Der Briefkasten ist mit "Keine Werbung" beschriftet.
Bei Wahlwerbung direkt von einer Partei wäre die Sache ja mehr oder weniger eindeutig.
Hier gibt es ja schon diverse Urteile, dass auch Wahlwerbung nicht in einen Briefkasten der mit "Keine Werbung" gekannzeichnet ist eingeworfen werden darf.
Wie sieht es aber aus wenn ein eingetragener Verein wie z.B. der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.(VDGN) Wahlwerbung für eine Partei in Briefkästen mit der Beschriftung "Keine Werbung" einwirf oder einwerfen läßt?Demnach sind auch politische Flugblätter Werbung, Verstöße lassen sich gerichtlich unterbinden (Az. 9U 1066/00). Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Arbeit ungehindert nachzugehen, entspreche keine Pflicht der Bürger, sich informieren lassen zu müssen, so die Richter sinngemäß. Der auf diese Weise "Über-Informierte" könne sich direkt an den Bundesverband einer Partei wenden, der dann alles dafür tun müsse, Belästigung durch unerwünschte Werbung zu verhindern.
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