Bundesnetzagentur verhängt Bussgeld gegen Dinner for Dogs
Wegen aggressiver Werbung wurde "Dinner for Dogs" zu 150.000 € Bußgeld verdonnert.
Ein Bußgeld von 150.000 Euro hat die Bonner Bundesnetzagentur verhängt
Unternehmen hat Kunden am Telefon Hundefutter aufgeschwatzt
Die Aufsichtsbehörde spricht von regelrechtem Telefonterror
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Die Bundesnetzagentur hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs“ geworben.
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„Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein1879-1955
„Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill1874–1965
"Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826
150.000 €, das entspricht ungefähr 1,00 € pro "Marktforschungsanruf", den ich mitbekommen habe, in dem man fragte, ob man einen Hund hätte und "unser Partner Dinner for Dogs" anrufen dürfe, um "ein kostenloses Probemenü" anzubieten.*
*Bevor jetzt wieder einer Herpes kriegt: Das ist jetzt von der Zahl her überspitzt, trifft's aber doch.
Hier jetzt die komplette Pressemeldung der
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und weil es so schön war hier die vollständige Pressemitteilung der BNetzA für Google & Co:
Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Homann: "Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen hohe Bußgelder"
Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 05.12.2016
Die Bundesnetzagentur hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs" geworben
"Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen."
Im den aktuellen Fall hatten sich Verbraucher im Zuge der Ermittlungen mit gut dargelegten Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben dann ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Bußgelderhöhend wirkte sich die Art und Weise der Gesprächsführung aus. Teilweise wurden Verbraucher aufgefordert, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher trugen vor, die Anrufe seien in einen regelrechten Telefonterror ausgeartet.
Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter
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Auch bei einer gewissen Inkassobude, bekannt für das Inkasso u.a. für "Dinner for Dogs", soll es ja dem Vernehmen nach zu diversen rechtlichen Komplikationen gekommen sein.
Goofy
______________________________ Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
"Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
"Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
Wegen aggressiver Werbung wurde "Dinner for Dogs" zu 150.000 € Bußgeld verdonnert.
Das Unternehmen Century Biz GmbH hat das Bußgeld nicht gezahlt, sondern Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Bonn abgegeben.
Die Geschäftsmodelluntersagung ist Ergebnis eines verwaltungsrechtlichen Missbrauchsverfahrens. Dieses flankiert das Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung. Diese zusätzliche Maßnahme wurde erforderlich, weil die CenturyBiz GmbH ihr rechtswidriges Verhalten auch nach Verhängung des Bußgeldes fortsetzte.
Zwangsgelder in Höhe von 10.000 Euro wurden bereits angedroht.
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