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Thema: Bundesnetzagentur verhängt Bussgeld gegen Dinner for Dogs

  1. #1
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Standard Bundesnetzagentur verhängt Bussgeld gegen Dinner for Dogs

    Wegen aggressiver Werbung wurde "Dinner for Dogs" zu 150.000 € Bußgeld verdonnert.

    • Ein Bußgeld von 150.000 Euro hat die Bonner Bundesnetzagentur verhängt
    • Unternehmen hat Kunden am Telefon Hundefutter aufgeschwatzt
    • Die Aufsichtsbehörde spricht von regelrechtem Telefonterror

    Quelle [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]


    Die Bundesnetzagentur hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs“ geworben.

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  2. #2
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    150.000 €, das entspricht ungefähr 1,00 € pro "Marktforschungsanruf", den ich mitbekommen habe, in dem man fragte, ob man einen Hund hätte und "unser Partner Dinner for Dogs" anrufen dürfe, um "ein kostenloses Probemenü" anzubieten.*



    *Bevor jetzt wieder einer Herpes kriegt: Das ist jetzt von der Zahl her überspitzt, trifft's aber doch.

  3. #3
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Hier jetzt die komplette Pressemeldung der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  4. #4
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    und weil es so schön war hier die vollständige Pressemitteilung der BNetzA für Google & Co:

    Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

    Homann: "Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen hohe Bußgelder"

    Ausgabejahr 2016
    Erscheinungsdatum 05.12.2016

    Die Bundesnetzagentur hat gegen die CenturyBiz GmbH aus Nürnberg ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung der unternehmenseigenen Marke „Dinner for Dogs" geworben

    "Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen."

    Im den aktuellen Fall hatten sich Verbraucher im Zuge der Ermittlungen mit gut dargelegten Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben dann ergeben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Bußgelderhöhend wirkte sich die Art und Weise der Gesprächsführung aus. Teilweise wurden Verbraucher aufgefordert, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie keine Haustiere hielten. Andere Verbraucher trugen vor, die Anrufe seien in einen regelrechten Telefonterror ausgeartet.

    Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

    Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] melden..

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    CenturyBiz GmbH gibt es schon seit mindestens 12 Jahren. Seit einigen Jahren scheint es aber wohl nicht mehr wie gewünscht zu laufen.

    Bei Tellows wird es seit geraumer Zeit als agressive Telefonwerbung gemeldet:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Auch bei einer gewissen Inkassobude, bekannt für das Inkasso u.a. für "Dinner for Dogs", soll es ja dem Vernehmen nach zu diversen rechtlichen Komplikationen gekommen sein.
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  7. #7
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    "Unbewiesene Vorwürfe"
    Das betroffene Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Ein Sprecher der Firma sprach von unbewiesenen Vorwürfen der Behörde. Die Firma könne Punkt für Punkt widerlegen. Die Verbraucher seien zu keinem Zeitpunkt ohne ihre Zustimmung angerufen worden, sagte der Sprecher. In den wenigen Fällen, in denen Angerufene das Gegenteil behaupteten, handele es sich um ein Missverständnis.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Man sollte halt auch dazu sagen, dass seit Jahren Call-Center vorgeschaltet sind, die mit angeblicher "Marktforschung" rechtswidrig ein Werbeeinverständnis für Dinnger for Dogs/Century Biz GmbH einholen sollen. Call-Center im Nicht-EU-Ausland, an die man nicht herankommt.
    Und auch diese Anrufe sind natürlich Telefonwerbung und unzulässig. Das passiert nachweislich seit Jahren, und Dinner for Dogs kennt diese Praxis.
    Meiner Meinung nach deutet das sehr stark darauf hin, dass bewusst versucht wird, das gesetzliche Verbot ungefragter Telefonwerbung planmäßig zu umgehen.

  8. #8
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    Bei mir haben die vorgeschalteten Callcenter (z.B. CLIP: 023021699487) unter dem Vorwand von "Umfragen" und "Marktforschung" nur gefragt, ob ich einen Hund habe.
    Ob CenturyBiz / Dinner For Dogs mich zu Werbezwecken anrufen darf , wurde dabei nicht gefragt. Unter diesen Umständen hat es nie ein
    Werbeeinverständnis gegeben. Mitnichten geht es um Missverständnisse.

  9. #9
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    Offenbar hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schon seit Jahren einen Unterlassungstitel gegen Dinner for Dogs aka Century Biz GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung.
    Ich kann nur alle Betroffenen auffordern, sich dort hinzuwenden, damit ggf. fällige Ordnungsgelder verhängt werden.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Geändert von radan (06.12.2016 um 09:24 Uhr)

  10. #10
    Deekaner Avatar von deekay
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    Es sind doch immer die Missverständnisse die dazu führen dass ach so tolle Firmen in Misskredit geraten. *Ironie aus*
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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