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Thema: Datenauskunft gemäß §34 BDSG beinhaltete auch Werbung trotz Werbewiderspruch

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Datenauskunft gemäß §34 BDSG beinhaltete auch Werbung trotz Werbewiderspruch

    Hallo,

    ich bin gerade etwas irritiert.
    Ich habe bei dem Unternehmen X der Verwendungen meiner Daten für Zwecke der Werbung und für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung bereits mehrfach wiedersprochen.
    Das Unternehmen X hat sich bereits in der Vergangenheit nicht an meinen Werbewiderspruch gehalten und mir dennoch Postwerbung zugesendet.
    Daraufhin wurde das Unternehmen X abgemahnt und gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich es zukünftig zu unterlassen mich postalisch zu Werbezwecken zu kontaktieren.
    Soweit sogut.

    Regelmäßig (ca. 1 mal im Jahr) fordere ich das Unternehmen X auf mir Auskunft gemäß §34 BDSG zu erteilen.
    In der aktuellen Datenauskunft befindet sich gleich auf der ersten Seite im unteren Bereich Werbung (ca. 4x16 cm) für Produkte bzw. Dienstleistungen vom Unternehmen X.

    Hat jemand von euch schon einmal Werbung auf einer Datenauskunft gehabt?
    Ist mir völlig neu?
    Zählt die dort platzierte Werbung (ersten Seite unterer Bereich) im rechtlichen Sinne überhaupt als Werbung bzw. ist das vielleicht sogar zulässig?

  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Werbung ist Werbung, egal wo sie steht. Würde ich zumindest so mal behaupten. Einen vergleichbaren Fall hatte ich vor ca. 9 Monaten hier mal im Forum gelesen, wo er/sie in der Antwortmail auf den T5F erst einmal die Hinweise erhalten hat, das Unternehmen XY sei ja ganz toll weil [Selbstbeweihräucherung]. Der/diejenige hatte aber keine Unterlassungserklärung des Unternehmens.

    Ohne den genauen Inhalt des T5F zu kennen, gleichwohl wie den Inhalt der Unterlassungserklärung, so kann man gar nichts sagen, ob hier eine Vertragsstrafe verwirkt wurde. Btw: hast du die Unterlassungserklärung gerichtsverwertbar gegenüber dem Störer angenommen?
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