Ihr habt doch alle null ahnung. mann darf gewerbe kunden anrufen die öffentlich vertreten sind. z.b. im internet. Solange mann denen nichts verkaufen wird. und die veneko gmbh verkauft nix. und wenn ihr alle hier rum mäckert das ihr die anzeigen werdet und es die firma bald nicht mehr gibt, warum gibt es sie den 09.2017 immer noch???
hallo,
hi "Kenner", oder besser geschrieben "Nicht-Kenner" ;-) [oder vielleicht doch ein Mitarbeiter der Veneko GmbH?]
Warum hat dann das Landgericht Berlin im Februar 2017 gegen die VeNeko eine Einstweilige Verfügung erlassen?
Nach der darf die Veneko GmbH gegenüber dem Antragssteller keine Werbung per Telefon mehr betreiben bzw. betreiben zu lassen. Der Antragsteller ist gewerblich tätig und hat auch eine Webseite im Internet.
Ich denke das Landgericht Berlin hat genug Ahnung solche Rechtsverstösse zu beurteilen und in diesem Fall der Veneko GmbH deutlich klarzumachen das solche Werbeanrufe auch bei Gewerbetreibende illegal sind.
Schon doof wenn sich Opfer von illegalen Werbeanrufen juristisch wehren und die Veneko die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlen muss ;-)
Dazu kommen noch die doofen Einträge bei Google & Co die potentielle Kunden über das Geschäftsgebahren der Veneko GmbH informieren.
Das Cold-Call-Opfer der Veneko GmbH das erfolgreich gegen den illegalen Werbeanruf vorgegangen ist hat genug Ahnung ;-)
Rainer
Geändert von rainer (14.09.2017 um 11:11 Uhr)
Werbeanrufe_an_Gewerbebetriebe
Bitte lesen und verstehen. Oder lese eines der zig Urteile dazu, etwa:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]OLG Hamm, vom 13.11.2008, Az.: 4 U 150/08, betr. Faxwerbung gegenüber Gewerbetreibenden: Ist auf der Homepage eines Unternehmens eine Faxnummer angegeben, so stellt dies nicht automatisch eine Einwilligung zum Erhalt von Faxwerbung dar. Ohne die Einwilligung des Adressaten stellt die unverlangte Zusendung eines Werbefaxes auch gegenüber einem Gewerbetreibenden eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und ist daher rechtswidrig.
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Auch bei Unternehmern darf gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 UWG nur angerufen werden, wenn entweder ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis gegeben ist - oder ein Einverständnis vermutet werden darf.
In der bloßen Veröffentlichung einer Nummer, etwa in einem Telefonverzeichnis, liegt gerade keine ausdrückliche Einwilligung in Werbung, vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. A. 2017 Rn. 162.
Auch eine mutmaßliche Einwilligung ist nur dann gegeben, wenn auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden vermutet werden kann. Bei bloßen "kaufmännischen Hilfsgeschäften" etwa ist das regelmäßig nicht der Fall. Das Risiko einer Fehleinschätzung liegt beim Anrufer, a.a.O. Rnrn. 164, 172, 167.
Tut mir leid, DU hast keine Ahnung.
Mann darf auch einen Deutschkurs belegen - Frau auch....
Ich mag Trolle, im Wald und im Zoo...
Gruß
Kai
Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)
Ja voll der Kenner. Mann, Mann.
sastef
Hallo Kenner...
Wieso hält sich die Veneko eben selber NICHT an diesen Passus auf der Webseite? Ich meine - DU bist ja der Kenner, da darf ich wohl mal fragen oder? Andere dürfen dann nicht ebenso handeln? Sprichst du also allen anderen dieses oben zitierte Recht ab?Widerspruch Werbe-MailsDer Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
hi
der "Der Kenner 1" hat eins erreicht:
Der VeNeko-Thread wurde wieder aus der Versenkung hochgeholt. Google & Co haben das sicherlich schon bemerkt und das Ranking der VeNeko-Suchergebnisse aktuallisiert.
Ich find das gut ;-)
VeNeko sicherlich eher weniger.
Da kann sich die Firma VeNeko GmbH bei dem "Der Kenner 1" bedanken.
Trolle sind halt dumm und bedenken die Auswirkungen ihres Tun nicht.
Rainer
Jap. Platz 3 bei Google wenn man nach VeNeko sucht! Allerdings ist die Bewertung bei Google auch nicht sonderlich gut. Auch der Eintrag bei Tellow (Platz 4 beim Google) macht es nicht unbedingt besser.
Dann ist es nur eine Frage der Zeit bis wieder irgendwelche verzweifelte "Lösch das sonst hol ich meinen Anwalt" Mails kommen.Ich find das gut ;-)
VeNeko sicherlich eher weniger.
Es ist kein Spam. [...] Wenn Sie sich ärgern über die Welt - ist nicht mein Schuld.
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