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Thema: VeNeko GmbH, Berlin -> Stromliefervertrag: Cold-Call mit der 030220124596

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard VeNeko GmbH, Berlin -> Stromliefervertrag: Cold-Call mit der 030220124596

    hi

    heute hat mich eine Dame von der VeNeko GmbH aus Berlin angerufen. Die wollte mir einen Stromliefervertrag andrehen. Die Bezeichnung "andrehen" ist eine persönliche Wertung von mir die ich mir aus dem Gesprächsverlauf gebildet habe.

    Die VeNeko GmbH will Firmenkunden sammeln und dann eine Ausschreibung machen und mit der gesammelten Nachfrage einen günstigen Bezugspreis bekommen. Ein Teil der Ersparnis soll dann an die VeNeko GmbH gehen.

    Ich hab das Gespräch als aufdringlich empfunden. Da sich dieses Angebot anscheinend an Gewerbetreibende richtet ist man im Verlauf des Verkaufsgesprächs sehr schnell bei einem Vertragsabschluss. :-( Da ich rechtzeitig Lunte gerochen habe konnte ich noch die Reisleine ziehen.

    Den Werbeanruf der VeNeko GmbH stufe ich als Cold-Call ein bzw illegalen Werbeanruf ein.

    Es gibt weitere Personen die auch von der VeNeko GmbH schon angerufen wurden: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Wenn man den Einträgen bei Tellows glauben kann geht die VeNeko GmbH mit Kritikern nicht gerade zimperlich um :-(

    Dazu fällt mir der Spruch "getroffene Hunde bellen" ein.

    Rainer
    Geändert von rainer (17.01.2017 um 15:47 Uhr) Grund: Überschrift neu formatiert

  2. #2
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    hi

    die VeNeko GmbH, Berlin schreibt mir:

    "Da Sie als gewerbetreibende Person öffentlich in diversen Branchenbüchern ausgeschrieben sind ( Siehe Anlagen ) dürfen Sie natürlich zu einer Angebotserstellung kontaktiert werden"
    Anlagen:

    Screenshots von

    • 11890.com
    • gelbeseiten.de


    hä????

  3. #3
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Gib es der Wettbewerbszentrale.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von VeNeKo
    "Da Sie als gewerbetreibende Person öffentlich in diversen Branchenbüchern ausgeschrieben sind ( Siehe Anlagen ) dürfen Sie natürlich zu einer Angebotserstellung kontaktiert werden"
    hä????
    Völliger Quark und eine schöne Steilvorlage zu einer Unterlassungsklage. Denn jetzt haben sie ein Problem, die Kontaktierung (spammertypisch... "das warn wür nüch"...) zu bestreiten.
    Goofy
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  5. #5
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    Die Angaben der Fa. VeNeko GmbH sind falsch. Auch unter Gewerbetreibenden sind Anrufe zwecks Stromanbieterwechsel untereinander grundsätzlich erst einmal verboten. Darüber ist die Fa. VeNeko GmbH bzw. der Rechtsanwalt dieser Firma u.a. auch durch den Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin unterrichtet worden. Die Firme VeNeko GmbH muss zu jedem Anruf unter Gewerbetreibenden ein Einverständnis des Angerufenen begründen können. Es ist unzulässig z.B. nach Branchenbuch die dortigen Einträge nach und nach anzurufen, um Stromanbieterwechsel durchzuführen. Sollte sich ein Gewerbetreibender über den bei ihm erfolgten Cold Call Anruf beschweren, wird es der Fa. VeNeko wohl nicht mehr gelingen, nachträglich ein Einverständnis begründen zu können.

  6. #6
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    Wann hat der Datenschutzbeauftragte belehrt?
    sastef

  7. #7
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    Standard Veneko GmbH

    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Wann hat der Datenschutzbeauftragte belehrt?
    Am 13.12.2016 wurde mir mitgeteilt, dass die Fa. VeNeko über die Rechtslage belehrt worden ist.

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Die werden schon wissen was sie tun. Die kalkulieren ein Bußgeld mit ein und lachen wenn es 1000 Euro beträgt. Dreistigkeit siegt.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  9. #9
    Deekaner Avatar von deekay
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    Sind die das?? -- Nur mal so als Fundstück:

    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

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    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  10. #10
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    Zitat Zitat von DieterP13 Beitrag anzeigen
    Am 13.12.2016 wurde mir mitgeteilt, dass die Fa. VeNeko über die Rechtslage belehrt worden ist.
    Aber schriftlich liegt dazu nichts vor?
    sastef

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