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Thema: VeNeko GmbH, Berlin -> Stromliefervertrag: Cold-Call mit der 030220124596

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  1. #1
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    Standard VeNeko GmbH, Berlin -> Stromliefervertrag: Cold-Call mit der 030220124596

    hi

    heute hat mich eine Dame von der VeNeko GmbH aus Berlin angerufen. Die wollte mir einen Stromliefervertrag andrehen. Die Bezeichnung "andrehen" ist eine persönliche Wertung von mir die ich mir aus dem Gesprächsverlauf gebildet habe.

    Die VeNeko GmbH will Firmenkunden sammeln und dann eine Ausschreibung machen und mit der gesammelten Nachfrage einen günstigen Bezugspreis bekommen. Ein Teil der Ersparnis soll dann an die VeNeko GmbH gehen.

    Ich hab das Gespräch als aufdringlich empfunden. Da sich dieses Angebot anscheinend an Gewerbetreibende richtet ist man im Verlauf des Verkaufsgesprächs sehr schnell bei einem Vertragsabschluss. :-( Da ich rechtzeitig Lunte gerochen habe konnte ich noch die Reisleine ziehen.

    Den Werbeanruf der VeNeko GmbH stufe ich als Cold-Call ein bzw illegalen Werbeanruf ein.

    Es gibt weitere Personen die auch von der VeNeko GmbH schon angerufen wurden: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Wenn man den Einträgen bei Tellows glauben kann geht die VeNeko GmbH mit Kritikern nicht gerade zimperlich um :-(

    Dazu fällt mir der Spruch "getroffene Hunde bellen" ein.

    Rainer
    Geändert von rainer (17.01.2017 um 15:47 Uhr) Grund: Überschrift neu formatiert

  2. #2
    Senior Mitglied
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    hi

    die VeNeko GmbH, Berlin schreibt mir:

    "Da Sie als gewerbetreibende Person öffentlich in diversen Branchenbüchern ausgeschrieben sind ( Siehe Anlagen ) dürfen Sie natürlich zu einer Angebotserstellung kontaktiert werden"
    Anlagen:

    Screenshots von

    • 11890.com
    • gelbeseiten.de


    hä????

  3. #3
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Gib es der Wettbewerbszentrale.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von VeNeKo
    "Da Sie als gewerbetreibende Person öffentlich in diversen Branchenbüchern ausgeschrieben sind ( Siehe Anlagen ) dürfen Sie natürlich zu einer Angebotserstellung kontaktiert werden"
    hä????
    Völliger Quark und eine schöne Steilvorlage zu einer Unterlassungsklage. Denn jetzt haben sie ein Problem, die Kontaktierung (spammertypisch... "das warn wür nüch"...) zu bestreiten.
    Goofy
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  5. #5
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    Ihr habt doch alle null ahnung. mann darf gewerbe kunden anrufen die öffentlich vertreten sind. z.b. im internet. Solange mann denen nichts verkaufen wird. und die veneko gmbh verkauft nix. und wenn ihr alle hier rum mäckert das ihr die anzeigen werdet und es die firma bald nicht mehr gibt, warum gibt es sie den 09.2017 immer noch???

  6. #6
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    hallo,

    Zitat Zitat von Der Kenner 1 Beitrag anzeigen
    Ihr habt doch alle null ahnung. mann darf gewerbe kunden anrufen die öffentlich vertreten sind. z.b. im internet. Solange mann denen nichts verkaufen wird. und die veneko gmbh verkauft nix. und wenn ihr alle hier rum mäckert das ihr die anzeigen werdet und es die firma bald nicht mehr gibt, warum gibt es sie den 09.2017 immer noch???
    hi "Kenner", oder besser geschrieben "Nicht-Kenner" ;-) [oder vielleicht doch ein Mitarbeiter der Veneko GmbH?]

    Warum hat dann das Landgericht Berlin im Februar 2017 gegen die VeNeko eine Einstweilige Verfügung erlassen?

    Nach der darf die Veneko GmbH gegenüber dem Antragssteller keine Werbung per Telefon mehr betreiben bzw. betreiben zu lassen. Der Antragsteller ist gewerblich tätig und hat auch eine Webseite im Internet.

    Ich denke das Landgericht Berlin hat genug Ahnung solche Rechtsverstösse zu beurteilen und in diesem Fall der Veneko GmbH deutlich klarzumachen das solche Werbeanrufe auch bei Gewerbetreibende illegal sind.

    Schon doof wenn sich Opfer von illegalen Werbeanrufen juristisch wehren und die Veneko die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlen muss ;-)

    Dazu kommen noch die doofen Einträge bei Google & Co die potentielle Kunden über das Geschäftsgebahren der Veneko GmbH informieren.

    Das Cold-Call-Opfer der Veneko GmbH das erfolgreich gegen den illegalen Werbeanruf vorgegangen ist hat genug Ahnung ;-)

    Rainer
    Geändert von rainer (14.09.2017 um 11:11 Uhr)

  7. #7
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Werbeanrufe_an_Gewerbebetriebe

    Bitte lesen und verstehen. Oder lese eines der zig Urteile dazu, etwa:

    OLG Hamm, vom 13.11.2008, Az.: 4 U 150/08, betr. Faxwerbung gegenüber Gewerbetreibenden: Ist auf der Homepage eines Unternehmens eine Faxnummer angegeben, so stellt dies nicht automatisch eine Einwilligung zum Erhalt von Faxwerbung dar. Ohne die Einwilligung des Adressaten stellt die unverlangte Zusendung eines Werbefaxes auch gegenüber einem Gewerbetreibenden eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und ist daher rechtswidrig.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  8. #8
    Senior Mitglied
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    Auch bei Unternehmern darf gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 UWG nur angerufen werden, wenn entweder ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis gegeben ist - oder ein Einverständnis vermutet werden darf.

    In der bloßen Veröffentlichung einer Nummer, etwa in einem Telefonverzeichnis, liegt gerade keine ausdrückliche Einwilligung in Werbung, vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. A. 2017 Rn. 162.
    Auch eine mutmaßliche Einwilligung ist nur dann gegeben, wenn auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden vermutet werden kann. Bei bloßen "kaufmännischen Hilfsgeschäften" etwa ist das regelmäßig nicht der Fall. Das Risiko einer Fehleinschätzung liegt beim Anrufer, a.a.O. Rnrn. 164, 172, 167.

    Tut mir leid, DU hast keine Ahnung.

  9. #9
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    Ja voll der Kenner. Mann, Mann.
    sastef

  10. #10
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    Mann darf auch einen Deutschkurs belegen - Frau auch....

    Ich mag Trolle, im Wald und im Zoo...

    Gruß
    Kai
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

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