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Thema: VeNeko GmbH, Berlin -> Stromliefervertrag: Cold-Call mit der 030220124596

  1. #11
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    Standard Veneko GmbH

    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Aber schriftlich liegt dazu nichts vor?
    Doch, das liegt mir als Schreiben vom 13.12.16, ausgestellt durch den Datenschutzbeauftragten Berlin im Original vor. Kopie sende ich bei Bedarf gerne zu.

  2. #12
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    Ihr habt doch alle null ahnung. mann darf gewerbe kunden anrufen die öffentlich vertreten sind. z.b. im internet. Solange mann denen nichts verkaufen wird. und die veneko gmbh verkauft nix. und wenn ihr alle hier rum mäckert das ihr die anzeigen werdet und es die firma bald nicht mehr gibt, warum gibt es sie den 09.2017 immer noch???

  3. #13
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    hallo,

    Zitat Zitat von Der Kenner 1 Beitrag anzeigen
    Ihr habt doch alle null ahnung. mann darf gewerbe kunden anrufen die öffentlich vertreten sind. z.b. im internet. Solange mann denen nichts verkaufen wird. und die veneko gmbh verkauft nix. und wenn ihr alle hier rum mäckert das ihr die anzeigen werdet und es die firma bald nicht mehr gibt, warum gibt es sie den 09.2017 immer noch???
    hi "Kenner", oder besser geschrieben "Nicht-Kenner" ;-) [oder vielleicht doch ein Mitarbeiter der Veneko GmbH?]

    Warum hat dann das Landgericht Berlin im Februar 2017 gegen die VeNeko eine Einstweilige Verfügung erlassen?

    Nach der darf die Veneko GmbH gegenüber dem Antragssteller keine Werbung per Telefon mehr betreiben bzw. betreiben zu lassen. Der Antragsteller ist gewerblich tätig und hat auch eine Webseite im Internet.

    Ich denke das Landgericht Berlin hat genug Ahnung solche Rechtsverstösse zu beurteilen und in diesem Fall der Veneko GmbH deutlich klarzumachen das solche Werbeanrufe auch bei Gewerbetreibende illegal sind.

    Schon doof wenn sich Opfer von illegalen Werbeanrufen juristisch wehren und die Veneko die Anwaltsrechnung und die Gerichtskosten zahlen muss ;-)

    Dazu kommen noch die doofen Einträge bei Google & Co die potentielle Kunden über das Geschäftsgebahren der Veneko GmbH informieren.

    Das Cold-Call-Opfer der Veneko GmbH das erfolgreich gegen den illegalen Werbeanruf vorgegangen ist hat genug Ahnung ;-)

    Rainer
    Geändert von rainer (14.09.2017 um 11:11 Uhr)

  4. #14
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Werbeanrufe_an_Gewerbebetriebe

    Bitte lesen und verstehen. Oder lese eines der zig Urteile dazu, etwa:

    OLG Hamm, vom 13.11.2008, Az.: 4 U 150/08, betr. Faxwerbung gegenüber Gewerbetreibenden: Ist auf der Homepage eines Unternehmens eine Faxnummer angegeben, so stellt dies nicht automatisch eine Einwilligung zum Erhalt von Faxwerbung dar. Ohne die Einwilligung des Adressaten stellt die unverlangte Zusendung eines Werbefaxes auch gegenüber einem Gewerbetreibenden eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und ist daher rechtswidrig.
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  5. #15
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    Auch bei Unternehmern darf gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 UWG nur angerufen werden, wenn entweder ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis gegeben ist - oder ein Einverständnis vermutet werden darf.

    In der bloßen Veröffentlichung einer Nummer, etwa in einem Telefonverzeichnis, liegt gerade keine ausdrückliche Einwilligung in Werbung, vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. A. 2017 Rn. 162.
    Auch eine mutmaßliche Einwilligung ist nur dann gegeben, wenn auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden vermutet werden kann. Bei bloßen "kaufmännischen Hilfsgeschäften" etwa ist das regelmäßig nicht der Fall. Das Risiko einer Fehleinschätzung liegt beim Anrufer, a.a.O. Rnrn. 164, 172, 167.

    Tut mir leid, DU hast keine Ahnung.

  6. #16
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    Mann darf auch einen Deutschkurs belegen - Frau auch....

    Ich mag Trolle, im Wald und im Zoo...

    Gruß
    Kai
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  7. #17
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    Ja voll der Kenner. Mann, Mann.
    sastef

  8. #18
    Deekaner Avatar von deekay
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    Hallo Kenner...

    Widerspruch Werbe-Mails
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    Wieso hält sich die Veneko eben selber NICHT an diesen Passus auf der Webseite? Ich meine - DU bist ja der Kenner, da darf ich wohl mal fragen oder? Andere dürfen dann nicht ebenso handeln? Sprichst du also allen anderen dieses oben zitierte Recht ab?
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #19
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    hi

    der "Der Kenner 1" hat eins erreicht:

    Der VeNeko-Thread wurde wieder aus der Versenkung hochgeholt. Google & Co haben das sicherlich schon bemerkt und das Ranking der VeNeko-Suchergebnisse aktuallisiert.

    Ich find das gut ;-)

    VeNeko sicherlich eher weniger.

    Da kann sich die Firma VeNeko GmbH bei dem "Der Kenner 1" bedanken.

    Trolle sind halt dumm und bedenken die Auswirkungen ihres Tun nicht.

    Rainer

  10. #20
    Mitglied Avatar von Spikes
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    hi

    der "Der Kenner 1" hat eins erreicht:
    Der VeNeko-Thread wurde wieder aus der Versenkung hochgeholt. Google & Co haben das sicherlich schon bemerkt und das Ranking der VeNeko-Suchergebnisse aktuallisiert.
    Jap. Platz 3 bei Google wenn man nach VeNeko sucht! Allerdings ist die Bewertung bei Google auch nicht sonderlich gut. Auch der Eintrag bei Tellow (Platz 4 beim Google) macht es nicht unbedingt besser.

    Ich find das gut ;-)
    VeNeko sicherlich eher weniger.
    Dann ist es nur eine Frage der Zeit bis wieder irgendwelche verzweifelte "Lösch das sonst hol ich meinen Anwalt" Mails kommen.
    Es ist kein Spam. [...] Wenn Sie sich ärgern über die Welt - ist nicht mein Schuld.

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