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Thema: Unterlassungserklärung verschickt - Keine Reaktion. Was nun?

  1. #11
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    Naja, wenn ich als Briefträger nicht gefilmt werden möchte, egal aus welchem Grund, könnt ihr eure Post vergessen. Eine Auslieferung wird durch die Empfänger damit unmöglich gemacht.

    offtopic:

    Bei den ganzen Sicherheitskameras wird oft vorausgesetzt, dass man auf seine Grundrechte verzichtet. Das gab in DO mal eine komische Situation, wo am Anfang der Viedeoueberwachung in den Bussen aufgezeichnet wurde, anstelle nur als Überwachung ohne Aufzeichnung (bzw. mit kurzem Quickfreeze oder manueller Aufnahmestart). Nun, es gab auch in dieser Zeit weiterhin Aufforderungen der Arge, sich einzufinden und wenn man kein Fahrzeug hatte, per ÖPNV. Fazit: Grundrechtsaufgabe oder erhebliche Konsequenzen.
    ____
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  2. #12
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von nik00fisch Beitrag anzeigen
    In der Lobby haben wir Überwachungskameras hängen, die zwar nicht die Briefkästen selbst, aber den Zugang dazu filmen. Zukünftig werde ich versuchen, die Aufnahmen vor der Löschung sichern zu lassen. Damit sollte das Prozesskostenrisiko sinken.
    O-Ton der Gegenseite: "Schauen Sie mal auf die Videoaufzeichnung! Seit unser Mitarbeiter, den wir genaustens geschult haben, dass er Werbeverbote zu beachten hat, vor Ort war, haben drei weitere Bewohner des Hauses Ihre Post geholt. Und jetzt schauen Sie sich bitte mal den Kläger, Herrn nik00fisch an: Sehen Sie nicht, wie verhungert der aussieht? Da wird einer der Nachbarn den Flyer aus Mitleid bei ihm eingeworfen haben."

    Nur mal so ganz hypothetisch. Die Aufzeichnung bringt dir nichts und wird mit Sicherheit auch nicht als Anscheinsbeweis herangezogen werden.

    Und eines muss ich an dieser Stelle auch noch loswerden, wobei das böser klingt, als ich es tatsächlich meine: Wenn ich etwas nicht leiden kann, dann ist es die Drohung mit der Einschaltung eines (noch besser: meines) Rechtsanwaltes, ohne dass diese Drohung dann wahrgemacht wird.

    Das führ dann nämlich zu dem, was blizzy schon schrieb: den Werbenden interessiert es nicht die Bohne, was ein Werbeverweigerer ihm schreibt, weil jeder gefühlt zweite Hansel da draußen mit dem Rechtsanwalt droht. Ich im übrigen auch. In einer Sache gegen einen Bauträger habe ich die Forderungen per Gerichtsvollzieher und Fristsetzung von 1 Monat (!) zugestellt. Reaktion: 0. Danach bin ich zum Anwalt, habe diesem erst einmal knapp 2500€ gezahlt und er hat sich ans Werk gemacht. 2 Tage nach Zustellung seiner Unterlagen meldet sich dann der Bauleiter. Es ist so zum Kotzen, dass die Drohung mit einem Anwalt so ausgelutscht ist...
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  3. #13
    nik00fisch
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    Heißt das, dass man mit einer Unterlassungsklage nur Chancen hat, wenn man zweifelsfrei beweisen kann, dass der Werbetreibende für den Einwurf verantwortlich ist? Es gibt also keine Vermutung für mich oder ähnliches?
    Da sich glücklicherweise die meisten Austräger an das Werbeverbot halten, habe ich mittlerweile ziemlich wenig Werbung im Briefkasten. Die Wahrscheinlichkeit, einen der wenigen ignoranten Verteiler beim Einwurf zu erwischen, geht gegen Null. Wäre es daher klüger, den Kampf gegen Werbung so lange ruhen zu lassen, bis ich mal einen beim Verstoß gegen das Werbeverbot erwische?

  4. #14
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von nik00fisch Beitrag anzeigen
    Heißt das, dass man mit einer Unterlassungsklage nur Chancen hat, wenn man zweifelsfrei beweisen kann, dass der Werbetreibende für den Einwurf verantwortlich ist? Es gibt also keine Vermutung für mich oder ähnliches?
    Auf "Vermutungen" eine Unterlassungsklage aufzubauen, ist sehr mutig. Vermutet man falsch - und der Gegner kann das beweisen (oder einfach nur gut argumentieren), geht der Schuss nach hinten los. Im Zweifelsfalle kommt der Gegner mit einer Negative_Feststellungsklage um die Ecke, auch wenn z. B. ein Pizzalieferdienst daran keinerlei Interesse haben dürfte.

    Selbst, wenn du einen Flyereinwerfer in flagranti erwischst, hast du dafür keinen Zeugen. Denn du selbst bist später Partei eines Rechtsstreits - und somit kein Zeuge.

    In wieweit es dann allerdings sinnvoll und machbar ist, einen persönlichen "Kleinkrieg" mit allen möglichen Pizza-Services und Möbelhäusern der näheren Umgebung anzufangen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn ich die Pizzalieferdienste hier in der Umgebung mir ansehe, dann sind das alles Buden, die inhabergeführt sind. Und ich könnte im Zweifel noch nicht einmal sicher sagen, wer denn nun aktuell tatsächlich Inhaber - und somit mein Empfänger der Unterlassungsklage - wäre.

    "burgerme" ist ein Franchise-System. Von wem forderst du nun Unterlassung? Vom Franchisenehmer? Vom Franchisegeber? Vom Verteiler? Vom Restaurantleiter? Solange man das für sich selbst noch nicht einmal beantworten kann - und das konntest du laut dem oben veröffentlichen Anschreiben nicht - würde ich die Finger davon lassen.

    Sorry, nichts für ungut.
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  5. #15
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Nachtrag: möglicherweise wäre die Wettbewerbszentrale ein guter Ansprechpartner, siehe:

    Links#Melde-_und_Beschwerdestellen
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  6. #16
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Wenn ich die Pizzalieferdienste hier in der Umgebung mir ansehe, dann sind das alles Buden, die inhabergeführt sind. Und ich könnte im Zweifel noch nicht einmal sicher sagen, wer denn nun aktuell tatsächlich Inhaber - und somit mein Empfänger der Unterlassungsklage - wäre.
    Auch ich fand immer wieder einen Flyer im Briefkasten, der von einem Pizzadienst verteilt wurde. Einmal habe ich die Verteilerin noch von weitem und von hinten gesehen. Ich habe daraufhin den Pizzadienst angerufen um mich zu beschweren. Aus dem Gemurmel im Hintergrund hörte ich das Wort "Lesen". Daraus leite ich ab, dass die ältere Dame entweder Analphabetin ist oder, weil Asiatin, unsere Schrift nicht lesen kann. Ich habe mir daraufhin vorgenommen nicht mehr so kleinlich zu sein, denn diesen Leute fällt das Geld auch nicht in den Schoß.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Erftwalk Beitrag anzeigen
    , denn diesen Leute fällt das Geld auch nicht in den Schoß.
    Auch einem Bankräuber nicht *SCNR*
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  8. #18
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    Zitat Zitat von Erftwalk Beitrag anzeigen
    Ich habe mir daraufhin vorgenommen nicht mehr so kleinlich zu sein, denn diesen Leute fällt das Geld auch nicht in den Schoß.
    Oh, entschuldige, wenn das anders angekommen ist: ich habe nichts gegen Pizzaflyer im Briefkasten. Ich nutze die Dinger sogar.
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  9. #19
    nik00fisch
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Nachtrag: möglicherweise wäre die Wettbewerbszentrale ein guter Ansprechpartner
    Vielen Dank, das ist ein interessanter Vorschlag!

  10. #20
    nik00fisch
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    Neben der Wettbewerbszentrale habe ich auch noch einen Brief an den Franchisegeber, die burgerme Franchise GmbH, gesendet, in dem ich ihn darüber informiere, dass sein Franchisenehmer sich nicht an die Regeln hält. Mit etwas Glück bekommt er jetzt von beiden Kritik ab und hält sich danach an mein Werbeverbot :-)

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