Oder er stellt sich als Opfer hin und behauptet einfach, dass Du wohl Probleme mit deinen Nachbarn haben könntest..
Im Herauslabern sind die Spammer echt weltklasse..
Gruß
Kai
Oder er stellt sich als Opfer hin und behauptet einfach, dass Du wohl Probleme mit deinen Nachbarn haben könntest..
Im Herauslabern sind die Spammer echt weltklasse..
Gruß
Kai
Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)
"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
"Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de
Ob es am Schreiben an die Wettbewerbszentrale, oder an dem an den Franchisegeber liegt, kann ich nicht sagen, aber ich habe gestern (am Sonntag!) einen Anruf von burgerme bekommen. Man hat meine Nachbarn bezichtigt, sich aber dennoch entschuldigt. Mir wird ein 5 Euro Gutschein gesendet. Dadurch habe ich zumindest das Porto wieder drin
Traurig, dass ein normaler Beschwerdebrief nicht ausreicht und erst reagiert wird, wenn sich eine mächtigere Instanz meldet. Mal schauen, ob sich die Werbeverteiler (laut Telefongesprächspartner die Deutsche Post) in Zukunft an das Werbeverbot halten...
"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
"Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de
Da hast du absolut Recht! Eigentlich ist dieser Kompensationsversuch schon recht dreist. Ich werde mir deshalb natürlich nichts für über 5 Euro kaufen, sondern mir nur zwei Flaschen Cola oder sowas holen. An einem Werbeverbot verdienen sollen sie ja nun wirklich nicht.
Wenn ich mir mit diesem Gutschein etwas für 4,50 Euro kaufe, dann hat der Inhaber des Ladens Kosten für die Missachtung des Werbeverbotes. Wenn ich den Gutschein wegwerfe, hat er keine Kosten. Ich sehe das als eine Art kleine "Strafgebühr" an.
Ich würde den Gutschein zurückschicken.... Aber jeder jeck ist anders
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Wer mir was tut, sei auf der Hut!
Mir ging es nicht um das juristische...sondern um den Gutschein. Den kann man auch mit einem kleinen Anschreiben versehen ungenutzt zurücksenden.
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Lesezeichen