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Thema: Unterlassungserklärung verschickt - Keine Reaktion. Was nun?

  1. #21
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    Oder er stellt sich als Opfer hin und behauptet einfach, dass Du wohl Probleme mit deinen Nachbarn haben könntest..

    Im Herauslabern sind die Spammer echt weltklasse..

    Gruß
    Kai
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  2. #22
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von KaiHH Beitrag anzeigen
    Oder er stellt sich als Opfer hin und behauptet einfach, dass Du wohl Probleme mit deinen Nachbarn haben könntest..
    Wobei die Ausrede wohl irgendwann nicht mehr zieht, wenn sich 3 oder 4 Personen beschweren...
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  3. #23
    nik00fisch
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    Ob es am Schreiben an die Wettbewerbszentrale, oder an dem an den Franchisegeber liegt, kann ich nicht sagen, aber ich habe gestern (am Sonntag!) einen Anruf von burgerme bekommen. Man hat meine Nachbarn bezichtigt, sich aber dennoch entschuldigt. Mir wird ein 5 Euro Gutschein gesendet. Dadurch habe ich zumindest das Porto wieder drin
    Traurig, dass ein normaler Beschwerdebrief nicht ausreicht und erst reagiert wird, wenn sich eine mächtigere Instanz meldet. Mal schauen, ob sich die Werbeverteiler (laut Telefongesprächspartner die Deutsche Post) in Zukunft an das Werbeverbot halten...

  4. #24
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von nik00fisch Beitrag anzeigen
    Mir wird ein 5 Euro Gutschein gesendet.
    Das führt die Untersagung der Werbung ad absurdum.

    Zitat Zitat von nik00fisch Beitrag anzeigen
    Dadurch habe ich zumindest das Porto wieder drin
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  5. #25
    nik00fisch
    Gast

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    Da hast du absolut Recht! Eigentlich ist dieser Kompensationsversuch schon recht dreist. Ich werde mir deshalb natürlich nichts für über 5 Euro kaufen, sondern mir nur zwei Flaschen Cola oder sowas holen. An einem Werbeverbot verdienen sollen sie ja nun wirklich nicht.

  6. #26
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    Zitat Zitat von nik00fisch Beitrag anzeigen
    Ich werde mir deshalb natürlich nichts für über 5 Euro kaufen, sondern mir nur zwei Flaschen Cola oder sowas holen. An einem Werbeverbot verdienen sollen sie ja nun wirklich nicht.
    Es reicht ja schon, dass du wirklich den Gutschein einlösen willst...

  7. #27
    nik00fisch
    Gast

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    Wenn ich mir mit diesem Gutschein etwas für 4,50 Euro kaufe, dann hat der Inhaber des Ladens Kosten für die Missachtung des Werbeverbotes. Wenn ich den Gutschein wegwerfe, hat er keine Kosten. Ich sehe das als eine Art kleine "Strafgebühr" an.

  8. #28
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ich würde den Gutschein zurückschicken.... Aber jeder jeck ist anders
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #29
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Ich würde den Gutschein zurückschicken.... Aber jeder jeck ist anders
    "Des klagma ois ein" ist nicht immer die beste Antwort.

    nik00fisch ist dem Kerl auf die Zehen getreten und hat eine, na ja, symbolische Entschädigung erhalten. Für den Moment kann das genügen.

    Beim nächsten Mal kann nik00fisch immer noch mit der juristischen Keule kommen.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  10. #30
    Deekaner Avatar von deekay
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    Mir ging es nicht um das juristische...sondern um den Gutschein. Den kann man auch mit einem kleinen Anschreiben versehen ungenutzt zurücksenden.
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