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Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Flyer unter Scheibenwischer ?

  1. #1
    MadJack
    Gast

    Standard Flyer unter Scheibenwischer ?

    wie siehts gesetzlich eigentlich mit werbeblättern aus die man unter den scheibenwischer geklemmt bekommt ?



  2. #2
    Senior Mitglied pat schreibt viele kluge Sachen pat schreibt viele kluge Sachen pat schreibt viele kluge Sachen Avatar von pat
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    17.07.2005
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    Standard RE:Flyer unter Scheibenwischer ?

    Die Frage gabs doch schon mal hier im Forum...
    Hmmm wenn Dir der ders drunter klemmt was am Scheibenwischer abbricht kannste dem Werbenden einen draufgeben. WEnn die Flyer auf den Boden geworfen werden - kann man die Stadt anhalten, das dem Werbenden sowas untersagt wird
    aber im ersten Moment kannste glaub gar nix machen... ;(
    --
    Wehret den Anfängen!


  3. #3
    bosascha
    Gast

    Standard RE:Flyer unter Scheibenwischer ?

    Die Befestigung von Werbematerial an Kraftfahrzeugen ist nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig. 1. Verhältnis zum Verbraucher Dadurch, dass der Werbezettel an der Windschutz-scheibe des Kfz festgemacht wird und kein direkter Kontakt zwischen dem Werbenden und dem Verbraucher entsteht, verbleibt der Verbraucher bei der Werbung an Kraftfahrzeugen in seiner Anonymität und er wird in seiner Entscheidungsfreiheit, sich überhaupt mit der Werbung zu befassen, nicht beeinträchtigt. Auch das Entfernen des Werbeprospekts vom Scheibenwischer des Kraftfahrzeuges erfordert nur geringen Aufwand, den der Verbraucher nebenbei erledigen kann. Sie legt dem Verbraucher, der nicht an der Werbung interessiert ist, lediglich das Entsorgungsproblem auf und mutet ihm zu, dass die Wischerblätter seines Kfz gewissermaßen als Briefkasten zweckentfremdet werden. Die Beseitigung kann der Verbraucher jedoch n-benbei im Rahmen seines ohnehin gegebenenTagesablaufes miterledigen. Das Befestigen von Werbezetteln an Kraftfahrzeugen ist also grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, da der Verbraucher in seiner Entscheidungsfreiheit, sich mit der Werbung zu befassen, nicht beeinträchtigt wird und er durch das Entsorgen auch nicht unnötig belästigt wird. Die Wettbewerbswidrigkeit wird jedoch bejaht, wenn der entgegenstehende Wille des Kraftfahrzeugbesitzers anhand eines Aufklebers am Kfz (vgl. Aufkleber an Briefkästen: „keine Werbung“) ersichtlich ist oder durch die zur Gestaltung des Werbezettels verwandte Farbe Beschädigungen am Kfz drohen.
    http://info.reutlingen.ihk.net/ihk/Archi...256d9c004a4d74/$FILE/VerteilenWerbematerial.pdf
    ---
    *** http://www.dialerschutz.de ***


  4. #4
    sabberlatz
    Gast

    Standard RE:Flyer unter Scheibenwischer ?

    Ich hab mich an den Dienststellenleiter unseres Bahnhofs gewandt wo wöchentlich auf den Parkdecks Werbezettel verteilt wurden und die haben dann jeden einzelnen Fall angezeigt, nachdem ich ihnen 35 Werbezettel verschiedenster Firmen gegeben habe. Schliesslich steht in den Nutzungsbedingungen jedes Bahnhofs, daß Betteln und Hausieren auf dem Gelände der Bahn AG verboten ist - peng!
    Seitdem gibts keine Zettel mehr (vor allen die Tagespresse das Thema auch gleich groß aufgetragen hat)



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