ich habe heute von der Fa. SuperComm Data Marketing GmbH
eine Mail bekommen, die inhaltlich förmlich auf Abzocke
hindeutet, daher hab ich mich über Google mal schlau gemacht
über die o. a. Firma.....
Also der USER der dieser SPAM-Mail dieses Unternehmens glauben schenkt
der ist bestimmt mit nem Klammerbeutel gepudert !!!
(Hab ich mal höflich ausgedrückt)
Aber Ihr könnt euch ja mal selber ne Meinung auf deren
Wisch denken....
(Dies ist nur meine Meinung und keine Anschuldigung oder gar schlimmeres!)
Und da wir Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung habe mach
ich das einfach mal !
Das Konzept von denen heißt..... (Kopie der original Mail !)
Xin Xii
Man soll Artikel gleich welcher Art als Autor schreiben und zu download
anbieten (kostenpflichtig) siehe weiter unten !
Das kann doch nur Abzocke sein ! ODER ????
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Diese Nachricht wurde an die E-Mailadresse [Du möchtest sicher nicht noch mehr Spam bekommen] verschickt. Der Absender ist:
SuperComm Data Marketing GmbH
Auguststr. 19
53229 Bonn
Geschäftsführer: C* J*, S* N*
Amtsgericht Bonn HRB 12603 Zum Austragen bitte unten stehenden Link klicken. Bei Problemen bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Austragen" an
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] schicken oder manuell austragen.
» austragen » manuell austragen whois:
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Geändert von skater (18.01.2008 um 13:07 Uhr)
Grund: Pers. Daten entfernt / Whois - Bitte Forenregeln beachten
ich habe heute von der Fa. SuperComm Data Marketing GmbH
eine Mail bekommen,
Bekam ich auch schon mehrfach, immer mal wieder mit anderem Text / anderen "Ideen" aber immer "supercomm".
Freu Dich schon mal auf mehr Post, wenn Deine Adresse bei denen erst ist...
Btw: guckst Du hier:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] die sind echt rege bei "SuperComm".
Ob nun "Auguststraße" oder "Gorch-Fock-Straße" lässt sich so ohne weiteres offenbar nicht klären, suche nach Telefnnummer - auch Rückwärtssuche - liefert für Bonn gar nix, das mit "SuperComm" auch nur ansatzweise zu tun haben könnte.
"Alternativ können Sie aber auch nach Interessengebieten fragen - eine Positivreaktion löst dann den Double-Opt-In-Prozess aus"
Die Positivreaktion ist "die Auswahl zu treffen" (Häkchen).
Dazu werde ich in der Regel gezwungen, sonst funktioniert die Bestellung eines Newsletter nämlich nicht.
Und das soll dann rechtskonform sein?
Zuvor heißt es aber schon
Im Rahmen der Newsletteranmeldung können Sie den Anmeldeprozess für Ihren Newsletter direkt mit einbinden.
Ich bestelle einen Newsletter, bekomme aber gleich weitere untergejubelt.
Und mit der "Auswahl" bestätige ich dann angeblich, daß mich jeder aus dieser Branche, der zufällig einen Vertrag mit SuperComm hat, mich nach Belieben belästigen darf ???
Ich bestelle einen Newsletter, bekomme aber gleich weitere untergejubelt.
Und mit der "Auswahl" bestätige ich dann angeblich, daß mich jeder aus dieser Branche, der zufällig einen Vertrag mit SuperComm hat, mich nach Belieben belästigen darf ???
OK, so genau habe ich mir das nicht durchgelesen.
Ich hatte einen Ablauf wie
- Interessengebiet anklicken
- darauf Frage nach Interesse an Newsletter zu diesem Gebet zugesandt bekommen
- Frage positiv beantworten
- Newsletter ethalten
gedacht.
Da wäre dann ja der "klassische" und richtige Weg.
...Und mit der "Auswahl" bestätige ich dann angeblich, daß mich jeder aus dieser Branche, der zufällig einen Vertrag mit SuperComm hat, mich nach Belieben belästigen darf ???
Das sagen die, aber sie dürfen das trotz deiner Bestätigung nicht.
Hier gilt der Grundsatz "legal - illegal - scheißegal!"
ich erhalte von dieser Fa. jeden Tag Emails mit immer unterschiedlichen Inhalten. Wenn diese Fa. angeblich in Bonn sitzt, muss doch etwas herausdzufinden sein. Auf jeden Fall gilt es rechtliche Schritte gegen das Unternehmen SuperComm Data Marketing GmbH einzuleiten (auch wenn es aufwändig und langwierig ist).
Ich habe für einen Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirkt. Dort gibt es offensichtlich erhebliche Mängel beim "Dateneinkauf" bzw. bei der "Datenerhebung".
Nun, die Firma ist mit Sitz in Bonn im Handelsregister eingetragen.
Und seit wann ist eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung schwierig? Das kann man auch gleich seinen Anwalt machen lassen, dann freut der sich auch.
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