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Thema: Spam von Auto Konzern

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Spam von Auto Konzern

    Hallo zusammen.

    Vor kurzer Zeit bekam ich eine Spam email von einem Autokonzern.
    Aufgrund dessen habe ich zunächst eine Datenauskunft gefordert.
    Diese wurde mir nicht zugesandt, statt dessen erhielt ich ein Schreiben des Konzerns mit folgenden Inhalt.
    Ich solle doch meinen Personalausweis zusenden !!! Damit diese meine Daten löschen könnten.
    Dabei berufen die sich auf das neue Datenschutzgesetz?!

    Wie kann ich denen am besten begegnen?

  2. #2
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    Standard

    Ich würde mich in so einer Situation an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes wenden, in dem der Autokonzern seinen Sitz hat.

    Ansonsten wären wie immer Header + Inhalt der Spam-E-Mail interessant.

  3. #3
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Zitat Zitat von Martin Belz Beitrag anzeigen
    Ich solle doch meinen Personalausweis zusenden !!! Damit diese meine Daten löschen könnten.
    Das stand so garantiert nicht da. Was ist die korrekte Formulierung?
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  4. #4
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    Doch das haben die geschrieben! Ich versuche mal das Dokument einzuscannen und eine OCR drüberzulaufen ....

  5. #5
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    Die haben nachfolgendes geschrieben:

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    vielen Dank für Ihrer Kontaktaufnahme mit uns.
    Gerne nehme ich mich Ihres Anliegens an.


    Vorgangsnummer:

    Auf Grund der neu in Kraft getretenen Datenschutzbestimmungen benötigen wir zur Änderung oder Löschung Ihrer Daten eine
    Kopie Ihres Personalausweises von beiden Seiten.
    Da wir zur Änderung oder Löschung einen Nachweis Ihrer Identität benötigen.
    Bitte lassen Sie uns die Kopie samt dem beigefügten Schreiben zukommen.
    Alternativ können Sie auch bei Ihrem zuständigen PEUGEOT Händler vorsprechen und die Kollegen vom Autohaus bestätigen
    Ihre Identität und lassen uns dieses Schreieben zukommen.
    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und
    18:00 Uhr unter der XXXXXXXXXXXX
    Herr xxxxxxxxx, ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

    Muss jetzt ereinmal zur Arbeit, melde ich später zurück ...

    Vielen dank!

  6. #6
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    Es steht allerdings nichts darüber dass/wie der Nachweis erbracht wird, dass man tatsächlich die betroffene Person ist

  7. #7
    Urinstein Avatar von schara56
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    Ich halte den Nachweis per Personalausweis (in Teilen geschwärzt) gegenüber dem Unternehmen für legitim.
    So hat das Unternehmen einen Nachweis, dass die Person welche die Datenauskunft / Löschung / Einschränkung verlangt auch die ist, für die sie sich ausgibt.
    Sofern die Daten dann später auch nur bei DSB des Unternehmens hinterlegt sind das meiner Meinung nach vertretbar.

    Bevor man aber den Personalausweis verwendet würde ich einen Rückruf erbitten (sofern die Telefonnummer teil des Datensatzes ist) über den genauso gut die Identität verifiziert werden kann.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ...] Sie müssen sicherstellen, dass der, der fragt auch der Betroffene ist, dessen Datensatz verlangt wird. Bei begründeten Zweifeln, sollte eine zweite Authentifizierung z.B. durch eine hinterlegte Telefonnummer oder eine Ausweiskopie durchgeführt werden. [...
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  8. #8
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    Hallo,

    ich denke, dass die Unternehmen hier durch eine Übersendung der Unterlagen mittels Einschreiben Eigenhändig genug Sicherheit haben kann, dass die Daten nur an die berechtigte Person ausgehändigt wird.

    Dieses "Du machen Kopie vom Ausweis, sonst Du nix von uns bekommen wirst" getue empfinde ich persönlich einfach als Hürdenlauf gegen die berechtigte Person.


    Gruß
    Kai

    P.S.: Laut PostAG kostet ein 10er Block "Einschreiben Eigenhändig" gerade mal 46,50€
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  9. #9
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von Martin Belz Beitrag anzeigen
    Doch das haben die geschrieben! Ich versuche mal das Dokument einzuscannen und eine OCR drüberzulaufen ....
    Eben... Eine Kopie, Nicht den Ausweis. Ausserdem kannst du dich bei jedem Peugeot-Händler verifizieren lassen, dass du du bist.

    Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht, von PEUGEOT eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob diese personenbezogene Daten über dich gespeichert haben. Sofern dies der Fall ist, so hast du ein Recht auf Auskunft über diese Daten.

    Ich habe in meinem neuen T5F (in Bezug auf die Vorgaben nach DSGVO) folgenden Passus aufgenommen:

    Weiterhin überreiche ich in der Anlage 1 eine Kopie meines Personalausweises [...] über die Ihnen eine Zuordnung der personenbezogenen Daten bei Ihnen [...] zu mir als natürlicher Person ermöglicht wird.
    Nach der DSGVO ist eine Personalausweiskopie, die an etlichen Stellen geschwärzt sein kann, prinzipiell nicht ausgeschlossen.
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  10. #10
    Mitglied
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    Böse

    Sehe ich das so richtig?

    Kann jetzt jeder unseriöse Spammer erst meinen Personalausweis einfordern?
    Da ist doch der Mißbrauch vorprogramiert, da dieser dann seine Datensätze vervollständigen kann

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