Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 38

Thema: addservice media GmbH verschickt Spam für lottohelden.de / Lottohelden Ltd Gibraltar

  1. #21
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    25.03.2006
    Beiträge
    1.713

    Standard

    Bei mir wurde behauptet, man hätte von irgendwem - von wem wurde selbst auf hartnäckige Nachfrage nicht beauskunftet - "branchenüblich" eine Liste mit Daten erhalten, wen man tunlichst nicht anspammen solle, weil sich diese Personen wehren und diese Daten seien durch einen Fehler in der Versandliste gelandet. Ich habe mich ja auch prompt zur Wehr gesetzt. Die Sache liegt aktuell noch vor Gericht und das schon lange, weil der zuständige Richter seit längerer Zeit krankheitsbedingt ausfällt ...

    Wie gesagt, Bewegung kam in die Sache erst, nachdem ich einen der (wenigen) seriösen Kunden der addservice mit einem T5F beglückte. Der vorher an die addservice gegangene T5F wurde dort ignoriert.

  2. #22
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    24.11.2008
    Ort
    Dortmund
    Beiträge
    1.430

    Standard

    Ich rate auch jedem davon ab, unabhängig davon, daß man bei Spammern nichts kauft, bei diesen illegalen Glücksspielen mitzumachen. Wer sich als vermeintlicher Kunde mit der Mafia einläßt, kann sich schnell vor dem Kadi wiederfinden.

    Eine sanfte Warnung gibt es auch bei [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]:
    Zweitlotterien bzw. schwarze Lotteriewetten sind in Deutschland nicht erlaubt
    Lottoland oder Lottohelden offerieren keine Teilnahme an einer in Deutschland erlaubten Lotterie, sondern bieten Wetten auf den Ausgang der Ziehungsergebnisse der staatlichen Lotterien an (sogenannte Zweitlotterien oder schwarze Lotteriewetten).
    ____
    IANAL

  3. #23
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
    Registriert seit
    28.01.2006
    Ort
    Vals (Graubünden)
    Beiträge
    19.337

    Standard

    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Wer sich als vermeintlicher Kunde mit der Mafia einläßt, kann sich schnell vor dem Kadi wiederfinden.
    Wikipedia schreibt im Artikel zum Onlineanbieter Lottoland:

    Der Europäischer Gerichtshof entschied 2010, dass eine Lizenz aus einem anderen Staat der EU nicht genügt, um das Internetglücksspielverbot zu umgehen. Für das Ordnungsrecht im Glücksspielsektor sind nach Ansicht des EuGH allein die Mitgliedstaaten zuständig. Der Wettkunde macht sich potenziell wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel strafbar. Jede Bank, die eine Transaktion im Zusammenhang mit einer Auszahlung von Gewinnsummen bemerkt, muss einen Verdacht nach Geldwäschegesetz melden.
    Na, herzlichen Dank auch.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
    Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
    "Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
    smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de

  4. #24
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    25.03.2006
    Beiträge
    1.713

    Standard

    Es ist Zeit noch mal zusammenzufassen wie die Sache mit der addservice media GmbH vom Eintreffen der Spam-E-Mail bis zum 100%igen gerichtlichen Obsiegen verlaufen ist, wobei ich von den insgesamt 190 E-Mails in dieser Sache nur die allerwichtigsten Ereignisse darstelle.

    • 28.7.2017 erst Spam-E-Mail der addservice media GmbH an mich. Postwenden erhielt die addservice media GmbH einen T5F.
    • 30.7.2017 Spam-E-Mail der addservice media GmbH mit Werbung für American Express. Postwendend erhielt American Express einen T5F.
    • 7.8.2017 American Express antwortet und nimmt sich meinem T5F an.
    • 7.8.2017 auch addservice media GmbH reagiert endlich und erklärt, irrtümlich eine Liste mit gesperrten E-Mail-Adressen mit Werbung angeschrieben zu haben. Meiner Meinung nach erfolgt diese Reaktion durch die addservice media GmbH nicht zufällig direkt nachdem man bei American Express aufgewacht ist.
    • 30.8.2017 geht die anwaltliche Abmahnung auf Unterlassung an American Express raus. In der Folge gibt American Express keine Unterlassungserklärung ab.
    • 26.9.2017 geht die anwaltliche Abmahnung auf Unterlassung an die addservice media GmbH raus. In der Folge gibt die addsevice media GmbH eine Unterlassungserklärung ab, die aber aufgrund einer Einschränkung auf konkret benannte E-Mail-Adressen aber unzureichend ist.
    • 14.11.2017 Klageeinreichung beim Landgericht Frankfurt am Main gegen American Express und die addservice media GmbH.
    • 9.1.2018 Sowohl von American Express als auch von der addservice media GmbH liegen Schriftsätze zur Verteidigung gegen die Klage vor.
    • 1.2.2018 korrigiert das Landgericht den Streitwert von ursprünglich festgesetzten 7500 Euro auf nunmehr 2500 Euro und verweist das Verfahren an das Amtsgericht.
    • 6.3.2018 liegt das Verfahren nun beim Amtsgericht Frankfurt am Main.
    • in der Folge werden weiter Schriftsätze ausgetauscht, wobei die Verteidigung von American Express darauf setzt, als Auftraggeber für die Verfehlungen der Auftragnehmer nicht haftbar zu sein baut die Verteidigung von addservice media GmbH darauf, dass ich gar nicht Empfänger der E-Mails sei, die Adresse nicht beruflich nutzen würde und so weiter was zwar alles widerlegt werden kann aber viel Arbeit macht
    • 7.11.2018 Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, wobei die addservice media GmbH nicht erscheint
    • 28.11.2018 verurteilt das Amtsgericht Frankfurt am Main American Express zur Unterlassung der E-Mail-Werbung sowie - wegen Versäumnis - die addserivce media GmbH ebenfalls zur Unterlassung und zusätzlich zur Erteilung bestimmte eingeklagter Auskunftsansprüche
    • in der Folge legt die addservice media GmbH Widespruch gegen das Versäumnisurteil ein
    • aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen am Gericht zieht sich das Verfahren in die Länge
    • 20.7.2020 erlässt das AG Frankfurt am Main nun auch gegen die addserivce media GmbH ein Schlussurteil und bleibt bei seinem Versäumnisurteil vom 28.11.2018.
    • Weitere 2 Jahre (!) wird über die Kosten gestritten. Von unserer Seite gibt es eine - nicht erfolgreiche - Streitwertbeschwerde und eine - erfolgreiche - Beschwerde über der Gegenseite nicht zu 100% auferlegten Kosten. Bei der Umsetzung kommt es zu weiteren Fehlern durch das Gericht bei der Aufteilung der Kosten zwischen der addserice media GmbH und American Express
    • Erst im August 2022 sind alle Zahlungen geleistet und keine Beschwerden mehr anhängig und dieses Verfahren endlich abgeschlossen.


    Solche "Mamutverfahren" ausgelöst durch einen absolut trivialen Sachverhalt einer unverlangt versandten Werbe-E-Mail sind meiner Beobachtung nach keine Seltenheit. Mir ist ein völliges Rätsel wieso hier Gerichte derart kompliziert an diesen trivialen Sachverhalt heran gehen und seitenlange Schriftsätze notwendig sind, um jedes wenn und aber auszuräumen. Als wenn es keine wichtigen Fälle vor Gericht geben würde.

    Für die Spammer ala addservice media GmbH ist selbst so ein 100%iges Unterliegen vor Gericht ein Sieg, denn realistisch betrachtet ist es komplett geisteskrank, seinen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen zu wollen. Der Aufwand ist enorm und man kann von Glück sagen, wenn man einen Anwalt findet, der dies nach Gebührenordnung/Streitwert übernimmt - denn für den eigenen Anwalt dürfte sich so ein Verfahren kaum irgendwie rechnen und nur bei einer sehr disziplinierten Büroorganisation überhaupt durchführbar sein.

  5. #25
    Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2015
    Beiträge
    858

    Standard

    Lange Verfahren wegen E-Mail-Spam sind nicht außergewöhnlich. Die Gerichte mögen solche Prozesse noch weniger als Mietstreitigkeiten.
    Es fehlt oft an Interesse und Kenntnis für diese Verfahren.
    Mir ist ein Verfahren bekannt, in dem der Richter eine Zeugenvernehmung in Malta angeordnet hat. Dort befindet sich nur ein Briefkasten an einem fast abbruchreifen Haus, wie dem Richter bekannt. Der Geschäftsführer des Briefkastens hatte eine UE abgegeben, weil ein DOI nicht vorlag. Auf Antrag der Beklagten wurde die Vernehmung in Malta angeordnet, obwohl eine Zustimmung nicht durch den Zeugen bewiesen werden kann, wie der BGH sagt. All das war dem Richter bekannt. Jetzt wartet man geduldig, ob aus Malta - dem Super-Rechtsstaat - eine Antwort kommt.

  6. #26
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
    Registriert seit
    28.01.2006
    Ort
    Vals (Graubünden)
    Beiträge
    19.337

    Standard

    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    Es ist Zeit noch mal zusammenzufassen wie die Sache mit der addservice media GmbH vom Eintreffen der Spam-E-Mail bis zum 100%igen gerichtlichen Obsiegen verlaufen ist, [...].

    • In der Folge gibt die addsevice media GmbH eine Unterlassungserklärung ab, die aber aufgrund einer Einschränkung auf konkret benannte E-Mail-Adressen aber unzureichend ist.
    War hier genauso. Auch ich musste es gerechtlich feststellen lassen, dass das so nicht ausreicht:

    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013, I ZR 208112). Die von der Beklagten zu abgegebene Unterlassungserklärung vom Umfang nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Der Kläger hat danach vielmehr einen Anspruch darauf, generell keine Werbung mehr von der Beklagten zu empfangen.
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
    Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
    "Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
    smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de

  7. #27
    Urgestein
    Registriert seit
    18.07.2005
    Beiträge
    10.071

    Standard

    Da könnte man ja schon fast vermuten, dass man hier ganz grundsätzlich zukünftige Kläger 'abwimmeln' möchte, weil es nicht opportun erscheint.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  8. #28
    Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2015
    Beiträge
    858

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Geändert von schara56 (26.08.2022 um 19:33 Uhr) Grund: Link korrigiert

  9. #29
    Urgestein
    Registriert seit
    18.07.2005
    Beiträge
    10.071

    Standard

    Das meinte ich ja, man könnte fast schon ein System dahinter vermuten.
    Denn wer möchte gerne schon 'erfolgreiche innovative Geschäftsmodelle' (Hust!) im Neuland behindern...
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  10. #30
    Mitglied Avatar von Stachel24
    Registriert seit
    10.01.2016
    Ort
    Leoland
    Beiträge
    609

    Standard

    So geht gegenseitige Schuldzuweisung, da können diverse Größenwahnsinnige noch etwas lernen:
    Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail nicht von Lottohelden.de direkt versendet worden ist und Lottohelden.de keinen Einfluss auf den Empfängerkreis hat. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail nicht vom Werbetreibenden direkt versendet worden ist-
    Penguins Mail LLC ist nicht für den Inhalt bzw. das Angebot verantwortlich, sondern fungiert ausschließlich als technischer Dienstleister. Bei Fragen zum Angebot bzw. zum Inhalt der E-Mail wendenSie sich somit bitte an den Anbieter. Sie finden die Zusendung dieser Nachricht problematisch? Wenden Sie sich bitte an [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Impressum:
    Penguins Mail LLC,
    North Orange Street 1209,19801 Wilmington (Delaware), US
    Geschäftsführer: N. P.
    mehrscheine.com, © 2022, alle Rechte vorbehalten.

Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen