Hallo,
in meinem Fall geht es zwar nicht direkt um Spam, sondern um eine sehr wahrscheinlich unberechtigte Forderung des Inkassobüros coeo Inkasso GmbH, die im Auftrag der Firma 01019 Telefondienste GmbH eine vom AG Schleswig (Aktenzeichen wird genannt) rechtskräftig titulierte Forderung von 2006 (!) bei mir eintreiben möchte. Selbstverständlich bekam ich 2006 oder später nie einen Brief vom besagten AG Schleswig oder irgendeine Mahnung/Zahlungsaufforderung von einer Inkassofirma. Normalerweise zahle ich offene Rechnungen auch in der geforderten Frist.
Mithilfe der AntiSpam-Wiki-Seite [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] erarbeite ich nun ein ordentliches Antwortschreiben. Ich habe auch schon einige Punkte gefunden, die das Inkassoschreiben nicht erfüllt.
Mittlerweile bin ich bei folgendem Punkt angekommen:
Was muss eine ladungsfähige Anschrift mindestens enthalten? In meiner Forderung wird der Name des Forderungssteller (01019 Telefondienste GmbH) und dessen PLZ/Ort (22297 Hamburg) genannt. Ein Straßenname oder eine Hausnummer werden jedoch nicht genannt. Laut dem Wikipedia-Artikel [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] muss eine ladungsfähige Anschrift auch einen Straßennamen enthalten - welcher in der Forderung aber fehlt.[Den nächsten Satz einfügen, wenn vom Forderungssteller keine Anschrift bekannt gegeben wird:] Eine ladungsfähige Anschrift des Forderungsstellers geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor. Solange Sie Ihre Mandantin bzw. den ursprünglichen Forderungssteller nicht gegenüber mir als rechtsfähige, bestimmbare Partei identifizieren, bestreite ich schon Ihre Aktivlegitimation zur Beitreibung der Forderung.
Trifft dieser Punkt bei meiner Forderung nun zu oder nicht?
Gruß
Puschel_reloaded
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