Mein vor mehreren Jahren verstorbener Vater erhielt neulich einen Bettelbrief der UNHCR, und zwar an die Adresse des Altersheims, in dem meine Mutter jetzt lebt. Er selbst wohnte nie dort.
Ich bat die UNHCR Bonn um Streichung der Adresse sowie um Nennung des Adresslieferanten. Außerdem schickte ich den Brief mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurück.
Gestern kam eine Antwortmail, die Adresse sei nur angemietet gewesen und der Adresslieferant sei einer Fußzeile auf dem Brief zu entnehmen. Auf die Antwort, der Brief sei an UNHCR zurückgegangen, hieß es, man könne ihn nicht aus der Post heraussuchen. Außerdem habe man meinen Vater auf die Sperrliste geschrieben.
Blöderweise hatte die UNICEF schon vor einem Jahr meinen Vater unter der falschen Adresse angeschrieben und ich hatte ebenfalls reklamiert. Es war also schon die zweite UN-Organisation, die meinen Vater anschnorren wollte.
Ich habe meine Forderung wiederholt und auch auf § 35 BDSG hingewiesen. Der Adresslieferant muss bei der UNHCR bekannt sein, sonst könnte man z.B. keine fehlerhaften Adressen reklamieren. Kommt keine Antwort, geht der Fall nach einer Woche an den Landesdatenschutzbeauftragten.
Hat jemand eine wirkungsvollere Idee?
Wuschel
Lesezeichen