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Thema: UKlaG-Auskunft: OpenNumbers GmbH stößt sich gesund.

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard UKlaG-Auskunft: OpenNumbers GmbH stößt sich gesund.

    Ein pfiffiges Geschäftsmodell hat die

    OpenNumbers GmbH
    Am Neuen Berg 3
    63755 Alzenau

    entwickelt: Reich werden mit Aufwandsentschädigung für UKlaG-Auskünfte.

    Bekanntlich hat der Betroffene ungefragter Telefonwerbung gem. §§ 13, 13a UKlaG Anspruch dem Telefonanbieter gegenüber, dass der ihm Auskunft darüber erteilt, wer Anschlussinhaber ist.
    § 13a UKlaG sieht vor, dass der dafür entstandene Aufwand ersetzt verlangt werden kann.
    Der Spaß kostet dann regelmäßig um die 20,00 €.

    Jetzt haben wir es mit Anrufen unter Anzeige einer Nummer zu tun, die bei der OpenNumbers GmbH geschaltet ist. Auf Auskunftsverlangen teilt das Unternehmen mit:

    Die Kosten der Auskunftserteilung betragen 30,- EUR zzgl. MwSt. je angefangene 15 Minuten. Für eine Standardauskunft werden regelmäßig 2 Zeiteinheiten veranschlagt.
    Wir bitten, da es wiederholt zu Zahlungsausfällen bei Auskünften nach §13/13a UKlaG kam, um Kostenvorschuss in Höhe von 71,40 unter Angabe der Ticket-Nummer abc auf das Konto IBAN DEF, BIC/SWIFT: COBADEFFXXX, Commerzbank der OpenNumbers GmbH.

    Bitte beachten Sie, dass wir mit der Bearbeitung erst nach Übersendung der Anspruchsgrundlage und des Kostenvorschusses beginnen können.
    Eine halbe Stunde, um eine Nummer einzutippen und eine Mail loszuschicken? 71,40 €?
    Bitte beachten Sie, dass ich das dreist finde.

  2. #2
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    120 Euronen Stundensatz für eine angelernte Tippse?

    Bitte beachten Sie, dass ich das als Wucher empfinde.
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  3. #3
    Urgestein
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    Standard

    Ich meine auch, das ist deutlich zuviel. Ein Kölner Anbieter war mit knapp 30 Euro bisher Spitzenreiter. 120 Euro ist lächerlich, 1/2 Stunde deutlich überzogen. Solange keine rechtmäßige Kostenaufstellung im Sinne von § 13a UKlaG vorliegt, dürfte kein Zurückbehaltungsrecht bestehen und man dürfte wohl ohne Zahlung auf Auskunftserteilung klagen können.
    sastef

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