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Thema: 17 Jahre und habe mich für ein Zeitschriften Gewinnspiel beschwatzen lassen.

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  1. #1
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    Standard 17 Jahre und habe mich für ein Zeitschriften Gewinnspiel beschwatzen lassen.

    Hallo, ich achte jetzt mal nicht auf formale Schreibweise da ich echt Angst habe und das schnell aus der Welt schaffen will.

    Ich bin 17 Jahre alt und wurde am Telefon von irgendeiner Firma (Firma wurde nicht genannt glaube ich, ganz bestimmt nicht der Sitz der Firma).

    Dort wurde mir erzählt ich wäre der Gewinner und es gäbe 20 Finalisten. (Ziemlich bekannt wie ich im Internet erfahren habe)
    Mir wurde gesagt ich bekomme in 14 Tagen ein Schriftliches schreiben welches ich dann ausfüllen müsste.

    Jetzt kommt das Ding aber, ich habe gelogen und erzählte ich wäre 1999 geboren was aber nicht der Fall ist.
    Ich bin 2000 geboren und so erst 17.

    Jedenfalls habe ich leider meine Kontodaten bereits rausgegeben und ich weis nicht was ich machen soll.

    (Das Gespräch wurde aufgezeichnet)

    Vielen lieben dank für jeden der mir hier hilft und danke für eure Zeit.

  2. #2
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Eine fallbezogene Rechtsberatung dürfen wir nicht erteilen. Du kannst aber selber einiges machen.

    1. Sag es sofort deinen Eltern. Die können dir bis zu deinem 18. Geburtstag noch aus der Patsche helfen.
    2. Lies im BGB nach. In deinem Fall wären die §§ 107 ff. BGB einschlägig: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
    3. Du hast mit 17 schon ein Konto? Beobachte die Kontobewegungen, und wenn irgendwas Unrechtes abgebucht wurde, lasse es zurückbuchen. Notfalls nimmst du deinen Papi mit auf die Bank.

    Hier kannst du noch einiges nachlesen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Mehr sage ich lieber nicht. Es gibt nämlich Bösewichte, die uns immer wieder zu einer unerlaubten Rechtsberatung provozieren und dann an die Justiz verpfeifen wollen.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  3. #3
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    Danke für die Hilfe, ich nehme alles was ich kriegen kann.
    Traurig das es solche Menschen gibt aber ich verstehe schon man kann nie sicher sein.

  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Grundsätzlich kann man am Telefon auch einen Vertrag abschließen. Das ist ganz allgemein gesprochen möglich. Wie Wuschel_MUC schon schrieb, ist es dabei oft so, dass z.B. ein Zeitschriftenabo allerdings untergeschoben wird. Mir sind ähnliche Beschreibungen, wie die deine, geläufig, bei der Zeitschriftenabos verkauft wurden. Allerdings gibt es bei Verträgen am Telefon Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn ein Vertrag zustandekommen soll. Und die kann man sogar nachlesen: Telefonisch_abgeschlossene_Verträge Das ist erstmal viel Text, ich weiß.

    Und ich habe es bislang erst ein einziges Mal erlebt, dass ich am Telefon einen Vertrag wirklich rechtsgültig geschlossen hätten, bei dem alle Eckpunkte erfüllt waren: ich hatte einen Rückruf durch die Telekom erbeten, um einen Vertrag an einer neuen Anschrift abzuschließen. Und das lief vorbildlich ab. Hat dafür dann aber auch 8 Minuten gedauert. Denn genau die nachfolgend genannten Punkte muss der Anbieter machen (bzw. im Rechtsjargon sind es die erforderlichen Angaben gemäß § 312c BGB in Verbindung mit Art. 246 §§ 1 u. 2 EGBGB): [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Und laut deiner Beschreibung haperte es schon am Punkt 2: (seine Identität, beispielsweise seinen Handelsnamen und die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, sowie seine Telefonnummer)

    Wer genau will denn angerufen haben? Welche Rufnummer zeigte das Telefon?
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  5. #5
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    Die Rufnummer kann ich erst heute Abend mitgeben da ich um die Zeit wieder Zuhause bin.

    Das einzige was ich erfuhr ist ihren Namen sie nannte sich Frau Beck und die Firma wurde glaube ich nicht genannt.
    Falls sie genannt wurde war es nur eine Abformung des Namen Media Markt oder so etwas.
    Anschrift des Ortes oder eine Telefonnummer wo ich mich melden kann wurden mir jedoch nicht durchgegeben.

  6. #6
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Und der Rest fehlte dann auch, z. B. unter Punkt 4:

    [...]gegebenenfalls die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet hat, die Waren zu liefern oder die Dienstleistungen zu erbringen, sowie das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,[...]
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