Der Telefonprovider Telefonica O2 GmbH & Co. OHG aus München mochte sich nicht an die neue Rechtslage des inzwischen novellierten § 45k Abs. 1 u. 2 TKG gewöhnen und hat in sattsam bekannter branchenüblicher Gutsherrenart einer Mobilfunk-Kundin nach korrekt erfolgter Beanstandung eines ihr unerklärlichen Rechnungspostens für eine Drittanbieter-Abbuchung die SIM-Karte sowie den DSL-Zugang gesperrt.
Es handelte sich um Rechnungsposten von insgesamt 17,94 €, die angeblich ein "Web Abo Clipmotion" betreffen, von dem die Kundin jedoch nichts weiß. Als Drittanbieter wurde in der Rechnung eine Firma ZED Germany GmbH genannt, die der Mobilfunkkundin völlig unbekannt war. Den Abschluss eines Abonnementvertrags mit dieser Firma bestritt die Kundin. Bemerkenswerterweise erfolgten Abbuchungen dieses "Web-Abos" auch noch zu einer Zeit, nachdem längst Monate vorher für das betreffende Handy eine Sperre für UMTS- und GPRS-Verbindungen eingerichtet war. Gleichwohl hat der Provider bis heute nicht den wohl äußerst geheimnisumwitterten technisch-physikalischen Weg offengelegt, wie trotz einer Sperre für Internetverbindungen mit einem solchen Handy eine Webseite besucht und ein "Abo" abgeschlossen worden sein soll. Ob es wohl transzendente sauerstoffblasengeschwängerte kosmische Strahlen gewesen sein könnten, die hier eine Internetverbindung hergestellt haben - man weiß es nicht. Telefonica O2 mochte bzw. konnte jedenfalls eine glaubhafte Darlegung des Hergangs gemäß § 45i TKG nicht beibringen und verwies die Kundin zur Geltendmachung einer Rückforderung an ZED Germany.
Trotz korrekter Beanstandung und TKG-konformer Kürzung der Rechnung wurde seitens der Telefonica die SIM-Karte und der DSL-Zugang gesperrt.
Dieses Verhalten ist als extrem unlauter zu bezeichnen und darüber hinaus klar rechtswidrig, weil gemäß des novellierten § 45k Abs. 1 u. 2 TKG bei Rechnungsbeanstandungen auch im Mobilfunkbereich eine Anschlusssperre unzulässig ist. Auch vor der Novellierung unter der alten Rechtslage wäre im übrigen unter Hinweis auf einen Beschluss des LG München I vom 06.10.2011 (Az.: 37 O 21210/11) die Anschlusssperre schon unzulässig gewesen.
Die Mobilfunkkundin hat sich mit Einreichung einer einstweiligen Verfügung erfolgreich gegen diesen Willkürakt des Providers gewehrt. Telefonica O2 hat dann in der Folge mit diversen untauglichen Mitteln (z.B. Ignorieren des novellierten § 45k TKG) versucht, gegen den Verfügungsantrag vorzugehen, hat dann jedoch den Verfügungsantrag anerkannt. Es kam folgerichtig zu einem Anerkenntnisurteil, und der Anschluss musste wieder freigeschaltet werden.
AG Buxtehude, Az 31 C 452/12, Anerkenntnisurteil vom 18.07.2012
Die von willkürlicher Handy-Abzocke betroffenen Mobilfunkkunden sollten sich mit Hinweis auf dieses Anerkenntnisurteil nicht alles von deutschen Mobilfunkprovidern bieten lassen.
Die inzwischen bei fast allen Mobilfunkanbietern in Deutschland grassierende willkürliche Gutsherrenart in der Rechtsauslegung der geltenden Bestimmungen des TKG und des BGB spottet jeder Beschreibung. Besonders den Besitzern von Smartphones kann man immer wieder nur dringend anraten, bereits bei Vertragsabschluss eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Dies ist die einzig praktikable Möglichkeit, den Geldbeutel festzuhalten, weil momentan die Besitzer von Smartphones sowohl von den Providern als auch von dubiosen "Verbindungsnetzbetreibern", "technischen Dienstleistern", "Payment-Services" als willkürlich zu schröpfende Milchkühe betrachtet werden. Gegen diese Zecken, die es inzwischen spitz bekommen haben, dass die Fakturierungsverträge mit den Mobilfunkbetreibern "den direkten Griff in die Brieftasche der TK-Endkunden" (so fast wörtlich der Geschäftsführer eines "Portalbetreibers" im Verlauf eines in orgiastischer Atmosphäre regelmäßig am schönen Mittelmeer stattfindenden Branchen-Meetings...) ermöglichen, hilft nur die Drittanbietersperre sowie im Streitfall ein energisches und konsequentes Vorgehen.
Weder Bundesnetzagentur noch eco-Verband noch sonst jemand helfen ansonsten den Betroffenen. Auch unsere Parlamentarier gedenken nicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die TK-Kunden besser zu schützen. Die Damen und Herren gehen lieber gut essen. Wir wissen nicht, mit wem - aber sicher nicht mit der Heilsarmee.
Hintergrund-Info für die Betroffenen von Handy-Abzocke:
Handy-Abo-Abzocke
Lesezeichen