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Betrüger nutzen das Prestige der TechNet-Webseiten von Microsoft, um Einträge zu ihren fragwürdigen Hotline-Nummern in der Gunst von Google nach oben steigen zu lassen. Auf diese Weise versuchen sie, ahnungslose Opfer in die Falle zu locken. Microsoft geht zwar gegen die Fake-Einträge unter seiner Domain vor, hat aber damit zu kämpfen, dass die Spammer immer wieder neue Seiten generieren.
Neues vom beA, dem bescheidenen Anwaltspostfach
heise online
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Unsicheres Anwaltspostfach: beA meldet den Anwalt nicht ab
Diese unsichere Gestaltung des Anmeldevorgangs ist besonders heikel, weil ein Anwalt gar keine qualifizierte elektronische Signatur mehr anbringen muss, damit ein Gericht ein Schriftstück akzeptieren muss. Das beA wurde gesetzlich als ein sicherer Übertragungsweg anerkannt und einfache Schreiben ohne Briefkopf werden akzeptiert. Der Anwalt unterzeichnet einfach durch Eintippen seines Namens auf der Tastatur. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nur für Schreiben erforderlich, die über normale E-Mail eingeht.
Die unsichere Konstruktion hat zur Folge, dass jedermann, der zu einem entsperrten PC Zugang hat, für den Rechtsanwalt Willenserklärungen abgeben kann, die dieser nicht abstreiten kann. Ob es seine eigenen Angestellten oder auch nur das Reinigungspersonal war, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen
Schon vor Monaten sind schwere Bedenken ggü dem beA geäußert worden.
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zu Recht:24. März 2018, 17:08 Uhr
IT-Sicherheit
Warum Anwälte ihrem elektronischen Postfach misstrauen
Offensichtlich müssen sich erst genügend Desaster ereignen bevor man über das (Un)Sicherheitskonzept nachdenkt...Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist der Versuch, die neue Welt der digitalen Kommunikation mit einem für den Anwaltsberuf wesentlichen Grundsatz in Einklang zu bringen - dem Anwaltsgeheimnis.
Doch das Postfach hat sicherheitstechnische Mängel.
Deshalb sammelt die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte derzeit Spenden für eine mögliche Klage vor dem Anwaltsgerichtshof.
heise online
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]BGH-Urteil: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig
Das Urteil ist vom 10. Juli 2018
Da es bei dem Verfahren nicht um eine pauschale und anlasslose Umfrage ging, hier ein Auszug aus dem Urteil
(ich hoffe, dass das Zitieren aus dem Urteil erlaubt ist. Falls nicht, bitte löschen)
Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt.
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In Bremen und Niedersachsen ist die Polizei mit einer Großrazzia gegen eine Bande mutmaßlicher Telefonbetrüger vorgegangen.
Diese sollen auch in organisierten Strukturen sogenannter Clankriminalität agiert haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Bremen mitteilten. Mehr als 350 Beamte hätten 18 Wohnungen durchsucht und vier Haftbefehle vollstreckt. Zudem sei Vermögen im Wert von 1,8 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Die Ermittlungen richten sich demnach gegen ein Netzwerk um einen 29-Jährigen aus Bremen, der über ein eigenes "Callcenter" in der Türkei Betrugsanrufe bei älteren Menschen in Deutschland organisiert haben soll. Dabei hätten sich Mittäter als Polizisten ausgegeben.
Hoffentlich haben sie damit diese Gangster erwischt:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]LKA NRW Vorsicht: Falsche Polizeibeamte am Telefon!
Eine neue Betrugsmasche greift immer mehr um sich. Dreiste Betrüger geben sich am Telefon als Polizeibeamte, BKA-Beamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen aus. Dabei lassen sie die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen.
Fremdkanäle um Werbung zu machen ist nicht neu. Vodafone kann das auch sehr gut.
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