Spoiler: 147 Seiten ^^
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IANAL
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vieles kann man überlesen, weil die Beamten des BSI teilweisen seitenweise Gesetzestexte zitieren.
Aber einige Grundlagen sind auch schön kompakt zusammengefasst. Ich hielt das Ganze eher deswegen erwähnenswert:die Arbeitgeber einiger Autoren und Lektoren.
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