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Thema: Deutsche Post ignoriert Mails

  1. #11
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Du kannst die Mail nicht beantworten, da Du sie nicht annehmen darfst. Der Mailserver müßte bei der Ablehnung eigentlich einen Grund für die Ablehnung genannt haben und es ist die Aufgabe des Wegwerfmail-Providers diese Nachricht an seinen Kunden weiterzuleiten.

    Welchen Sinn macht es mit Kunden zu korrespondieren, die Ihre eMails nicht lesen können?

    Wie sollte sich eine Firma verhalten, wenn der Kunde seine Mails gerne über eine chinesische Spamschleuder verschickt? Muß der Admininstrator dann alle Blacklists abstellen und jeden Spam annehmen?

    Gibt es irgendeine Erklärung für diesen sonderbaren Wunsch, die ich nicht kenne?

    Nebelwolf

  2. #12
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    Zitat Zitat von Nebelwolf Beitrag anzeigen
    Du kannst die Mail nicht beantworten, da Du sie nicht annehmen darfst.
    Eine Mail an die Deutsche Post AG ist keine Post, die der Mailserver nicht öffnen darf. Nur, weil die Mail an einen bestimmten Sachbearbeiter adressiert ist, bedeutet nicht, daß der Empfänger (Deutsche Post AG) sie nicht öffnen darf. Wenn der Sachbearbeiter in Dauerkrankheit geht, strafversetzt wird, einen anderen Aufgabenbereich zugeordnet bekommt, schlimmstenfalls auf dem Weg vom Aufzug zum Büro über eine Büroklammer stolpert und sich das Genick bricht - all dies würde dazu führen, daß die DPAG einen (evtl. wichtigen) Vorgang nicht weiter verfolgt und bearbeitet, weil sie die Mails nicht öffnen darf?

    Der Sachbearbeiter ist lediglich vom Empfänger der Mail (nämlich seinem Arbeitgeber, der DPAG) damit beauftragt worden, den Vorgang zu bearbeiten. Die Mail ist keine private Nachricht, sondern eine an den Arbeitgeber zu Händen des Sachbearbeiters gesandte geschäftliche Mail der DPAG und nicht des Sachbearbeiters.

    Fazit: Die DPAG darf durchaus diese Mails "öffnen"* und ggfs. zurückweisen. Analog dazu dürfte die DPAG auch eine Briefsendung nicht an den Empfänger zustellen, wenn die Absendeadresse bei einer Plausibilitätsprüfung** als nicht existent erkannt wird?

    Außerdem: wenn die DPAG eine Antwort an die Mailadresse des Absenders auf dessen Anfrage hin versendet und diese kommt zurück, dann kann die DPAG dies belegen und ist aus dem Schneider.

    P.S.: Die Post arbeitet in diesem Fall nicht als Mailprovider, sondern nach meinem Verständnis des Eingangspostings als vorgesehener Empfänger der abgewiesenen Mail.

    *Geöffnet wird lediglich der Header (also im analogen Bereich das Brieffenster). Es wird ja nicht nach dem Inhalt gefiltert.
    **Wir wollen ja nicht gleich davon reden, daß die DPAG im Dienste ihrer Tochter Deutsche Post Direkt GmbH Adressen ausliest und Datenbanken ihrer Tochter anreichert.
    Geändert von Cape Town (15.02.2018 um 16:19 Uhr)
    Cape Town

  3. #13
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    In dem Moment, in dem der Server eine Mail angenommen hast, kannst Du die Mail nicht mehr zurückweisen und mußt diese zustellen. Jörg hat vor ein paar Jahren einen Artikel dazu geschrieben:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    [ https://www.heise.de/ct/artikel/Strafbares-Filtern-289128.html ]

    Nebelwolf

  4. #14
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Ich sehe keinen siinnvollen Grund, weshalb Mails dieser Art und in dieser Form abgewiesen werden sollten. Allein das Argument, den Empfänger, also die Post, vor unerwünschten Mails zu schützen, sehe ich nicht wirklich als tragbare Begründung an.
    Das Risiko, dass eine Antwort nicht beim Gegenüber ankommt, ist ebenso gross, wenn jemand seinen Hausbriefkasten abschraubt.
    Wer zum Mailversand eine Wegwerfadresse benutzt, hat meiner Meinung nach keinen Anspruch darauf, eine Antwort garantiert zu bekommen.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Du kennst doch die deutsche Gerichtsbarkeit ...
    Vielleicht ist das die am rechtlich unbedenklichste?
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  6. #16
    Mitglied Avatar von Skeeve
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    Sorry… War lange nicht hier.

    Meine "Wegwerfadresse" wurde lediglich von der Post als solche bezeichnet. Es ist eine spamgourmet Adresse gewesen und somit mitnichten eine "Wegwerfadresse". Antworten darauf sind sehrwohl möglich.

    Meine Lösung war: Ich habe mir eine GMX Spaßadresse in meinem normalen GMX Account eingerichtet und diese nach Gebrauch vernichtet. DAS war eine "Wegwerfadresse". Meine Spamgourmet Adressse wäre für die Post weiterhin erreichbar, da sie nicht weggeworfen wird sondern allenfalls "aufgebraucht".
    „Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"

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