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Thema: Deppen Disclaimer.....

  1. #1
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard Deppen Disclaimer.....

    Ich habe heute Post von der

    Löwenstark Onlinemarketing West GmbH bekommen. In dem nicht-personalisierten Schreiben ging es um SEO Marketing. Der Satz in dem Schreiben:

    Sie sind nach dem BDSG berechtigt, dem Erhalt von Werbeinformationen zu widersprechen. Wenn Sie diese nicht weiter erhalten wollen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen
    Gut, das haben wir geklärt - das gesendete Schreiben ist Werbung. Auf der Homepage prangt in der Datenschutzerklärung nämlich der neue allseits beliebte Deppen Disclaimer:

    Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
    Ich habe keine Werbung dieser Firma angefordert. Und auch wenn man sich der legalen Briefwerbung bedient, steht der Disclaimer im Widerspruch zum Geschäftsgebahren dieser Firma.

    Oder wie seht ihr das?
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Ich verstehe nicht, was Inhalte einer Webseite (hier: ein nutzloser Disclaimer in Bezug auf tatsächlichen Spam) mit der bis auf Widerspruch legalen Briefwerbung zu tun haben sollte?
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  3. #3
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Ich sehe hier einen Widerspruch. Mehr wollte ich damit nicht sagen.

    Auf der Webseite: Keine unverlangte Werbung - und selber Werbung schicken.

    Natürlich ist Briefpost legal. Nur ist diese Werbung ebenfalls nicht "ausdrücklich angefordert".
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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