Nachdem eine Beschwerde an die Bundesbeauftragte für Datenschutz ging, hat die Techniker Krankenkasse Auskunft gegeben.
Nachdem eine Beschwerde an die Bundesbeauftragte für Datenschutz ging, hat die Techniker Krankenkasse Auskunft gegeben.
janssen76@gmx.de
Der Autohändler der in einer Antwort an mich die Daten eines anderen Kunden übermittelt hatte (Kredit Wunsch ) und meinte das er auf die Datenauskunft ( Fax und Einschreiben )nicht antworten muss hat nach Einschaltung des Datenschutzbeauftragten durch seinen Anwalt die geforderten Auskünfte gegeben.
janssen76@gmx.de
Nach erneutem T5F und nicht erteilter Auskunft habe ich den LDSB eingeschaltet. Diesem hat die PVZ zwei Schreiben vorgelegt, in denen Teilauskünfte minimalistischster Art erteilt wurden. Hierzu habe ich Beschwerde eingelegt und Belege für das Ausmass der Unvollständigkeit beigefügt.
Heute kam die Antwort aus Kiel:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Geändert von thomas1611 (18.03.2020 um 20:58 Uhr)
Investi
--------------------------------------------------------------------------------------------
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich glaube Du hast unten vergessen den Namen und die Unterschrift der Sachbearbeiterin zu schwärzen, denn oben rechts im Briefkopf wurde der Name von Dir geschwärzt.
Grüße
Investi
--------------------------------------------------------------------------------------------
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Lesezeichen