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Thema: net365 GmbH mit Spam für Kunden-WLAN-Lösungen

  1. #1
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    Standard net365 GmbH mit Spam für Kunden-WLAN-Lösungen


    header:
    01: Received: from o3.send.net365.de (167.89.52.53) by ...
    02: From: "M***** H*******" <m.hoffmann [at] net365.de>
    03: Subject: Anfrage

    Tel: 0800 / 5552777
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    Kontakt Datenschutzerklärung Impressum
    net365 GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf
    Telefon: +49 800 5552777, Telefax: +49 211 94629100-111, E-Mail: info[at]net365.de
    Geschäftsführer: D. F., Registergericht: Düsseldorf,
    Registernummer: HRB 72386, Umsatzsteuer-ID: DE294684388
    Wenn Sie diese Mail nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich abmelden, indem Sie

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    hier klicken
    Der Geschäftsführer ist bekannt von E u r o w e b.

    Dreist bei der Email ist, das eine Anfrage vorgetäuscht wurde und durch den Quelltext der Satz

    Kann ich bei Ihnen als Gast WLAN nutzen ?
    ausschließlich in meiner E-Mail- Übersicht angezeigt wurde (nicht in der geöffneten E-Mail).

    Code:
    <table class=3D"module preheader preheader-hide" role=3D"module" data-t=
    ype=3D"preheader" border=3D"0" cellpadding=3D"0" cellspacing=3D"0" width=3D=
    "100%" style=3D"display: none !important; mso-hide: all; visibility: hidden=
    ; opacity: 0; color: transparent; height: 0; width: 0;">
          <tr>
            <td role=3D"module-content">
              <p>Kann ich bei Ihnen als Gast WLAN nutzen ?</p>
            </td>
          </tr>
        </table>
     =20
        <table border=3D"0" cellpadding=3D"0" cellspacing=3D"0" align=3D"center=
    " width=3D"100%" role=3D"module" data-type=3D"columns" data-version=3D"2" s=
    tyle=3D"padding:20px 0px 20px 0px;box-sizing:border-box;" bgcolor=3D"">
          <tr role=3D"module-content">
    Geändert von carkiller08 (21.03.2018 um 11:11 Uhr)

  2. #2
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Standard

    Die Website ist auffällig uninformativ. Man erfährt keine Preise oder zugesicherte Eigenschaften der Dienstleistung, statt dessen soll man anrufen. Aus dem AGB geht hervor, daß der Vertrag mindestens zwei Jahre läufen soll. Wenn man nach dem Firmennamen sucht, ist der vierte Suchtreffer bei Google das Blog von Jörg Reinholz und in diesem Blog erklärt Jörg, wo die Probleme bei diesem Angebot liegen:

    Zitat Zitat von Blog von Jörg Reinholz
    Das Angebot des Euroweb-Ablegers Net365 GmbH (oder anderer ) dürfte obsolet sein. Wer es gekauft hat sitzt jetzt auf einem weitgehend unnützen Vertrag und ärgert seine Gäste wenn er denen die "arschlangsame" Verbindung über Bulgarien und die mögliche Sperrung von Onlinebankingzugängen weiter zumutet.

    [...]

    Mir liegen inzwischen 3 (drei) Hinweise vor, dass Banken das Internetbanking nach einem Zugriff aus einem von der "net365 GmbH" betriebenen WLAN gesperrt haben. Hintergrund dürfte sein, dass Bulgarien eines der Länder mit der höchsten Internetkriminalität ist. Für die Euroweb passt das - so kann sich denken - sehr gut.

    Nur eben den Banken gewiss nicht. Und deshalb müssen Hotspot-Betreiber, die eine gewiss nicht geringe Summe an die net365 GmbH zahlen, "noch ganz andere Probleme bewältigen" - nämlich die Beschwerden der Kunden über die prompt beim ersten Login-Versuch gesperrte Zugänge zum Online-Banking und auch die Beschränkung von Diensten, welche auf Grund des Urheberrechts den Zugriff aus Deutschland verifizieren und also z.B. die Wiedergabe von Ebooks, Musik oder Filmen verweigern.

    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    [ http://joerg-reinholz.blogspot.de/2016/03/net365-gmbh-freies-sicheres-wlan-fur.html ]
    Nebelwolf

  3. #3
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    Einer der Gründe für die Werbung dürfte auch die Datenschutz-Grundverordnung sein. Da lagert man solche Dienstleistungen lieber an externe Dienstleister aus, die dann das entsprechende Risiko tragen.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  4. #4
    Mitglied Avatar von Spikes
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    Ach ja Euroweb das waren noch Zeiten! Gibt's die Referenzkundenmasche also immer noch?

    Wie ging der Spruch damals: Alles NEPP bei EUROWEB!
    Es ist kein Spam. [...] Wenn Sie sich ärgern über die Welt - ist nicht mein Schuld.

  5. #5
    Senior Mitglied
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    Über 4 Jahre später wird versucht , eine schlechte Google Bewertung löschen zu lassen.

    Der Firmenname ist jetzt COM.UNIT GmbH , der GF immer noch D.F.
    In den Google Bewertungen nennen die sich net365 by COM.UNIT GmbH.


    ***********************Beschwerde*****************************

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind Bevollmächtigte in dieser Angelegenheit. Unser Kunde teilte uns mit, dass es sich nicht um einen tatsächlichen Kunden handelt. Es besteht keine Geschäftsbeziehung mit den Google-Nutzern. Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt, durch den sich die Bewerter eine Meinung über (net365 by COM.UNIT GmbH) gebildet haben könnten. Somit können die Bewertungen nur unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.
    Wir bitten Sie das Prüfverfahren einzuleiten.Bei Vorlage eines Nachweises fordere ich Sie auf diese an mich weiterzuleiten. Eine Stellungnahme wird dann erfolgen.
    Laut Urteil des LG Lübeck vom 16.06.2018; Az. I O 59/17 und des LG Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 sind diese Bewertungen rechtswidrig und aus diesem Grunde zu löschen. Die bewertenden Nutzer sind keine Kunden und können nicht in der Kundenkartei gefunden werden. Wir bitten Sie die entsprechenden User zu kontaktieren und einen Nachweis über die Geschäftsbeziehungen oder die Grundlage
    ihrer Bewertung anzufordern (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).
    Erfolgt dieser Nachweis nicht, fordern wir die Entfernung. Die hier dargestellte Äußerung beeinträchtigt die Ausübung des unterhaltenen Gewerbes nachhaltig negativ und wirkt sich unmittelbar auf den befriedeten Geschäftsablauf aus.
    Im vorliegenden Fall überwiegt das Schutzinteresse des Bewerteten die Meinungsfreiheit des Bewertenden, weshalb wir sie dazu auffordern, diese rechtsgutsverletzende Bewertung zu löschen.
    Ein Unterlassungsbegehren aus §§ 1004 I, 823 Abs. 1 BGB oder Art. 2 I GG wird derzeit gegen Sie noch nicht geltend gemacht. Wir behalten allerdings juristische Schritte vor.
    Sollte aber eine Entfernung unter der vorstehenden Frist nicht erfolgen, behalten wir uns vor, Sie als Störer auf Unterlassung und Auskunftserteilung über die Ihnen vorliegenden Daten des Verfassers in Anspruch zu nehmen. Die Entfernung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Eine längere Bearbeitungszeit ist gem. dem Urteil des LG Köln vom 18.08.2020 (AZ. 28 O 279/20) unzumutbar.

    *****************************************************************

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