[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
OLG Köln
Urteil vom 02.06.2017
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB unzulässig ist, die eine allgemeine Einwilligung für Werbeanrufe nach Vertragsbeendigung enthält.
Es ging um folgende Klausel der Telekom Deutschland GmbH:
"Ich möchte künftig über neue Angebote und Services der Telekom Deutschland GmbH per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS persönlich informiert und beraten werden.
Lesezeichen