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Thema: Unverlangte Werbung von LASCANA

  1. #11
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    Da weiß wohl die eine Hand nicht, was die andere tut.
    Gerade habe ich folgende Nachricht von LASCANA bekommen:

    Wir haben jetzt Ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler für den LASCANA
    Newsletter gelöscht.

    Wie gewünscht werden Sie ab sofort von uns keinen Newsletter mehr
    erhalten.

    Die entstandenen Umstände bitte wir vielmals zu entschuldigen.
    Da bin ich ja gespannt, ob es diesmal geklappt hat ...

  2. #12
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    Das Landgericht Hamburg hat seine Kostenentscheidung berichtigt, s.o. Grund: offensichtliche Unrichtigkeit. Damit war aber nicht die Bestimmung des Streitwetts gemeint, sondern nur die Kostenentscheidung. Der BGH hat erst am 17.4.2018 den Streitwert für eine einzige Werbe-E-Mail auf einen privaten Account mit 3500 Euro festgesetzt. Das interssiert manche Gerichte überhaupt nicht.

    Dass ein Landgericht Hamburg den gängigen § 68 des Gerichtskostengesetzes nicht kennt und es eines besonderen Hinweises darauf bedarf, ist schon erstaunlich.

  3. #13
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Der BGH hat erst am 17.4.2018 den Streitwert für eine einzige Werbe-E-Mail auf einen privaten Account mit 3500 Euro festgesetzt.
    Welche Entscheidung?
    sastef

  4. #14
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    Vi zr 225/17

  5. #15
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    Ist die veröffentlicht? Nicht zu finden.

  6. #16
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Suche in der Datenbank des BGH findet kein entsprechendes Aktenzeichen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  7. #17
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    Das Urteil ist erst am 10.7.2018 ergangen. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.

    Der Streitwert wurde in der mündlichen Verhandlung vom 17.4.2018 festgesetzt.

  8. #18
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Das wäre ja endlich wieder mal ein positives Urteil mit dem der kleine Mann sich dann wieder mit annähernd gleichen Waffen (Anwalt) wehren kann.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  9. #19
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    Allerdings! Ist zwar nicht sonderlich hoch, aber für privat noch angemessen.
    sastef

  10. #20
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    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    Das wäre ja endlich wieder mal ein positives Urteil mit dem der kleine Mann sich dann wieder mit annähernd gleichen Waffen (Anwalt) wehren kann.
    Man sollte sich nicht zu früh freuen. Die Gerichte, die den Streitwert bisher niedrig angesetzt haben, werden dies auch weiter tun. Ihnen war die Rechtsprechung des BGH und des Kammergerichts selbstverständlich bekannt. Wenn sie auf diese Entscheidungen hingewiesen werden, übergehen sie das schlicht mit Schweigen. Kein Wort dazu, warum sie bessere Fähigkeiten als der BGH haben, das Interesse dessen zu bewerten, dessen Rechte durch den Spam verletzt wurden. Besonders schön das OLG Hamm: Dort gibt es wohl mehr Meinungen zum Streitwert als überhaupt Senate. Oder: Die Berufungskammer des Landgerichts Stralsund dankt für den "zufällig" nicht rechtsmittelfähigen Streitwert von 599 Euro.

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