Zu 14:
Das Amtsgericht Bonn hat im Urteil v. 09.05.2018 - Az.: 111 C 136/17 entschieden:
E-Mail-Werbung bereits dann, wenn Kundenzufriedenheits-Umfrage lediglich am Ende der elektronischen Nachricht
Zu 14:
Das Amtsgericht Bonn hat im Urteil v. 09.05.2018 - Az.: 111 C 136/17 entschieden:
E-Mail-Werbung bereits dann, wenn Kundenzufriedenheits-Umfrage lediglich am Ende der elektronischen Nachricht
Für mein laienhaftes Verständnis: es handelt sich auch bei einer Kundenzufriedenheits-Umfrage um Werbung wenn am Ende der Umfrage werblicher Inhalt auftaucht?
Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.
Sokath! His eyes uncovered!
Kundenzufriedenheits-Anfragen sind regelmäßig schon aus sich heraus Werbung.
Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) ist jetzt beim Entscheidungsportal des BGH abrufbar.
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