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Thema: e:veen Energie eG hat Insolvenzantrag gestellt

  1. #31
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Der Insolvenzverwalter des Energieanbieters Eveen hat die Stadtwerke Krefeld juristisch in die Schranken gewiesen. Das Landgericht Krefeld habe auf Antrag des insolventen Energieversorgers eine einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke erlassen, [...]
    &

    Daneben war der Insolvenzverwalter auch gegen das Vergleichsportal Wechselpilot juristisch vorgegangen - ebenfalls mit Erfolg. Das Landgericht Köln habe es dem Vergleichsportal untersagt, bei Google Werbeanzeigen mit dem Text "Insolventer Energieanbieter? Wir können seriöse Versorger" zu schalten, [...]
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die Artikel haben ihre Wirkung bereits entfaltet. Die einstweiligen Verfügungen kommen da zu spät.

    Ich halte es da mit Dante Thomas:

    It's a knockout punch to the chin. The damage is done, done, done, done - It can't be undone, done, done, done...
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  2. #32
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    In Sachen Insolvenz der e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover, haben der Insolvenzverwalter Römermann und Vorstand Carstens auf der Homepage, unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ein "Interview" veröffentlichen lassen. Tenor:
    Eine Insolvenz ist immer mit Einschränkungen verbunden. Persönlich setze ich mich dafür ein, dass alle Gläubiger eine möglichst gute Quote erhalten.
    Die Fortführung des Unternehmens mit motivierten Mitarbeitern, treuen Kunden und zuverlässigen Lieferanten ist die Basis dafür, dass wir leistungsfähige Investoren mit an Bord holen. Und dann können wir auch optimistisch sein: Die Kapitalkraft von e:veen wird steigen und das Unternehmen wird seine Leistungen am Markt weiter erfolgreich vertreiben können.“
    Halt so die Allgemeinplätze, die man in die Welt ruft, um zu beruhigen.
    Ob die "treuen Kunden" dem Unternehmen die Stange halten, man wird es bezweifeln dürfen. Es finden sich doch einige, die sich über das Agieren des Unternehmens im Lauf der letzten Jahre beschweren. (Und erst recht über Anrufe der "unabhängigen Energieberater", über die Kunden an e:veen vermittelt wurden.) Hätte da so meine Bedenken, dass diese Kunden jetzt, wenn auch noch Forderungen ausfallen dürften, alle an Bord bleiben. Auch wenn es angesichts der Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht gibt. So mancher wird lieber gestern als morgen - dann eben regulär - den Stromlieferanten wechseln.

  3. #33
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das ist halt der freie Markt. Die Justiz und die Politik kümmern sich allenfalls halbherzig um die Einhaltung des fairen Wettbewerbs. Den Verbrauchern, die sich bei unseriösen Werbeanrufen haben ködern lassen und die jetzt z.B. ihre Bonuszahlungen nicht kriegen, hilft auch niemand.
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  4. #34
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    Auch weiterhin Nachrichten über Telefonwerbung, die zu einem Vertrag mit der e:veen Energie eG, Hannover, derzeit im Insolvenzverfahren, geführt hat.

    Sie habe sich, gibt die Schöppingerin zu, „vor einiger Zeit bei einem Telefonanruf von ‚e:veen‘ überreden lassen, meine Kontodaten preiszugeben. Ich habe aber nie einem Vertrag zugestimmt und auch nichts in dieser Hinsicht erhalten oder unterschrieben.“ Sie sei deshalb auch „überrascht gewesen, als mein Strom- und Gaslieferant, den ich bis dahin hatte und mit dem ich sehr zufrieden war, sich meldete und nach dem Grund meiner Kündigung fragte. Da bin ich aus allen Wolken gefallen.“
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  5. #35
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    vor einiger Zeit bei einem Telefonanruf von ‚e:veen‘ überreden lassen, meine Kontodaten preiszugeben.
    mal im Ernst, wer gibt seine Kontodaten raus, wenn er keinen Vertrag eingehen will, mal abgesehen von den Leuten die wissen was sie tun und zur Störerfeststellung zum Schein drauf eingehen.

    Nein, das soll nicht das geschäftliche Auftreten e:veen Energie eG in ein positives Licht rücken, sondern eher darlegen, das an der Darstellung was stinkt.

  6. #36
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    Da möchte ich widersprechen - auch aus dem Grund, dass (unabhängig vom oben genannten Fall) häufig unbedarfte, teils ältere, teils der Sprache nicht mächtige, teils leicht einschüchterbare, teils höfliche "Opfer" kontaktiert werden, denen geschulte, rücksichtlose und hartnäckige Anrufer gegenüberstehen.

  7. #37
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    Braucht doch nur ein "Datenabgleich" sein, den man korrigiert - schon wandern die Bankdaten ab.

    edit:
    aus obigen Artikel noch ein Schmankerl von der Stellungnahme von der Firma „e:veen“:
    „e:veen steht von Gründung an für ein faires Miteinander mit allen Kunden.
    Geändert von Ralgert (14.09.2018 um 14:22 Uhr)
    ____
    IANAL

  8. #38
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    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    aus obigen Artikel noch ein Schmankerl von der Stellungnahme von der Firma „e:veen“:

    „e:veen steht von Gründung an für ein faires Miteinander mit allen Kunden. "
    was sich ja nicht wiederspricht, die illegal Angerufenen sind ja noch keine Kunden

  9. #39
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    Aktuell: Insolvenzverfahren ist eröffnet:
    903 IN 381/18 - 2 -: Über das Vermögen der e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020), vertr. d.: Dieter Carstens, (Vorstand), ist am 01.10.2018 um 20:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

    Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].



    Die Gläubiger werden aufgefordert:



    a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.12.2018 anzumelden;



    b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).



    Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.



    Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:



    1. am: Mittwoch, 19.12.2018, 10:00 Uhr, Hannover Congress Centrum(HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);



    der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über



    · die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

    · die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)



    sowie gegebenenfalls über:


    · die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    · Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),

    · eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    · den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

    · die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

    · besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    · eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    · eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

    · Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

    · eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

    2. Sodann wird das Verfahren schriftlich fortgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).

    Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.02.2019.

    Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

    Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.

    Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.12.2018) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.02.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

    Hinweise:

    Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

    Löschungsfristen:

    Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

    Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.

    Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

    Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 903 IN 449/18 - 2 - verbunden. Das Verfahren 903 IN 381/18 - 2 - führt.

  10. #40
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    Und auf der Site von e:veen:


    Gläubiger können in Kürze Forderungen anmelden
    Strom- und Gasversorgung sind weiter gesichert
    Gläubigerversammlung für den 19.12.2018 terminiert
    Bundesweit beliefern Stadtwerke e:veen weiter mit Energie
    Erste Kaufangebote für e:veen eingegangen

    Hannover, 2. Oktober 2018. Knapp drei Monate nach dem Insolvenzantrag der e:veen Energie eG hat das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 1. Oktober 2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der e:veen Energie eG eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Volker Römermann vom Gericht bestellt. e:veen hatte im Juli den Antrag u.a. aufgrund stark gestiegener Energiepreise gestellt.

    Der Geschäftsbetrieb blieb und bleibt vorerst uneingeschränkt aufrechterhalten. Der weit überwiegende Teil der Gläubiger wird noch im Laufe des Monats Oktober per Post vom Insolvenzverwalter über die Eröffnung des Verfahrens sowie die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle angeschrieben. Neben einem Formular enthält das Schreiben dann auch ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zur Anmeldung. Das Amtsgericht Hannover hat für die Forderungsanmeldung eine Frist bis zum 12. Dezember 2018 gesetzt. Die Dauer des Verfahrens ist derzeit nicht abzuschätzen. Gleiches gilt für die zu erwartende Quote.

    Zwischenzeitlich steht Prof. Dr. Volker Römermann weiter in Gesprächen mit potenziellen Investoren. Es haben bereits mehrere Interessenten ein Kaufangebot abgegeben. Die Gläubigerversammlung wird am 19. Dezember um 10 Uhr im Hannover Congress Centrum (HCC) stattfinden.

    e:veen hatte zunächst am 9. Juli 2018 Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, das Amtsgericht Hannover dann am 10. Juli die vorläufige Eigenverwaltung unter Vorstand Dieter Carstens angeordnet. Am 24. Juli wurde dann die vorläufige Insolvenzverwaltung über e:veen angeordnet. Das Amtsgericht setzte daraufhin Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann als vorläufigen Insolvenzverwalter ein.

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