Az. LDA-1085.3-7267/20-H
Sehr geehrte Frau X,
Ihr Schreiben vom 30.03.2021 mit der Einstellungsmitteilung zu obigem Aktenzeichen hat mich ein wenig verwundert.
[...]
Herr "Dr. jur. XXXX" hat nämlich übersehen, dass zu jeder Korrespondenz zwei Teilnehmer gehören.
Laut Auskunft der Vattenfall Europe Sales GmbH vom 22.03.2021 übermittelte die TeleSon Vertriebs GmbH personenbezogene Daten zu meiner Person an die Vattenfall Europe Sales GmbH - und zwar offenbar mehrfach.
Eine Kopie der Auskunft finden Sie beigefügt (Anlage 1).
Darüber hinaus werden alle durch die angeblich "selbständigen Handelsvertreter" erfassten Daten in ein von der TeleSon Vertriebs GmbH bereitgestelltes und betriebenes Dateisystem eingegeben und gespeichert. Die "Komplettlösung für den modernen Vertrieb" hebt die TeleSon Vertriebs GmbH sogar bei der Werbung von Vertriebspartnern besonders hervor (Anlage 2).
Da nun nachweislich eine Falschauskunft der TeleSon Vertriebs GmbH vorliegt, gehe ich davon aus, dass sowohl der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen die TeleSon Vertriebs GmbH als auch der Einleitung eines Strafverfahrens gegen die handelnde/n Person/en nichts mehr im Wege steht. Ich verweise diesbezüglich auf die Strafnormen der Art. 83, 84 DS-GVO. Nachdem es sich bei den durch die TeleSon Vertriebs GmbH gespeicherten und an die Vattenfall Europe Sales GmbH übermittelten Daten um hochsensible Daten wie Geburtsdatum und sogar Bankverbindungsdaten handelt, die sowohl mir als auch Ihrer Behörde vorsätzlich verschwiegen wurden, sollte die Sanktion entsprechend wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (Art. 83 Abs. 1 DS-GVO).
Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir die Stellungnahme/n der TeleSon Vertriebs GmbH in Kopie zukommen zu lassen.
Bitte übersenden Sie mir eine Kopie der Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen die DS-GVO, die die Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 84 DS-GVO erlassen hat oder benennen Sie hierfür die Bezeichnung der Rechtsnorm und/oder eine allgemein zugängliche Quelle.
Nachdem Ihre Behörde sowie ausnahmslos alle anderen Landesdatenschutzbehörden in Deutschland mit nachweislich systematischen Defiziten bei der Bearbeitung von Beschwerden wegen Verstössen gegen die DS-GVO den Schutz von Verbrauchern und Wirtschaft untergraben, behalte ich mir eine Beschwerde gegen Ihre Behörde resp. die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
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