Ist bei mir heute auch angerufen worden.
Ja, sie bimmeln wieder. Wobei ganz klar das aktive Handeln bei der Einwilligung gefordert ist. Der Spruch wenn sie am Gewinnspiel teilnehmen wollen, dann drücken Sie die eins.... dürft wohl kaum technisch belegbar sein. Wie will man den aktiven Tastendruck belegen können? Insofern ist das alles Kappes wie der Rheinländer sagt. Will jemand daraus nach der DSGVO eine Einwilligung ableiten dann sollte er mal Nachhilfe bei Dr. OBI nehmen in Sachen Einwilligung nach Art 7 DSGVO. Da hier weder die Grundsätze der Erhebung nach Art. 13 eingehalten werden, wer ist den hier Verantwortlicher und wohin kann der Betroffene sich wenden, noch die Angaben gemacht werden wo Datenschutzhinweise eingesehen werden können, ist das ganze nur nerviger Telefon Spam.... Aber freuen wir uns doch dann mal auf die Werbeanrufe für Strom etc. die daraus eine Einwilligung ableiten wollen.
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
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