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Thema: (09391) 82345 - diesmal wird der Rufnummerninhaber gestalkt

  1. #1
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard (09391) 82345 - diesmal wird der Rufnummerninhaber gestalkt

    Vorhin erhielt ich einen Anruf von der genannten Rufnummer. Es wurde nichts auf den AB aufgesprochen. Da ich in Marktheidenfeld einen Kunden habe, rief ich zurück - und erhielt folgende AB-Ansage:

    Sie haben einen Anruf von meiner Rufnummer erhalten. Ich war nicht der Anrufer, es wurde vorsätzlich eine falsche Rufnummer übermittelt. Wenn Sie wirklich ein Anliegen an mich haben, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
    So kann man seinen Lieblings-Kratzbaum auch ärgern - bis man endlich technische Möglichkeiten und Gesetze findet, um Spoof-Rufnummern herauszufinden.
    Geändert von schara56 (27.07.2018 um 06:18 Uhr) Grund: Quote repariert
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  2. #2
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    bis man endlich technische Möglichkeiten und Gesetze findet, um Spoof-Rufnummern herauszufinden.
    Die gibt es heute schon. Man muss sie nur nutzen.

    Der Gesetzgeber muss lediglich jeden Provider dazu verpflichten, die Gespräche seiner Kunden aus technischer (nicht inhaltlicher) Sicht zu analysieren.

    Passt die Kennung zum Kundendatensatz -> Verbindung wird hergestellt.

    Passt die Kennung nicht zum Kundendatensatz -> Analyse, ob weitere Kennungen des Kunden existieren (z.Bsp. Nebenstellen, Hotlinenummern usw.) -> falls ja: Verbindung wird hergestellt - falls nein: Verbindungsaufbau wird abgebrochen.

    Bei der Übergabe einer Verbindung in ein anderes Netz muss jeder Provider versichern, dass diese Prüfung von ihm vorgenommen wurde bzw. ein übergebender Provider ihm diese Bestätigung erteilt hat. Natürlich muss zu jeder Verbindung ein Protokoll gefertigt und befristet gespeichert werden.

    Technisch ist dies durch einen Informatik-Studenten umsetzbar.
    Das Argument, die Speicherung der Protokolle wäre unmöglich, da hierfür enorme Speicherkapazitäten nötig wären, kann nicht greifen. Insbesondere die Global Player beweisen Tag für Tag, dass Speicherplatz das kleinste aller Probleme ist. Wie sonst wäre es zu erklären, dass z.Bsp. Google Maps auch Wochen nach der Heimkehr eines Users aus seinem Urlaub den User daran erinnert, die aufgesuchten Plätze (Restaurants, Hotels, Sehenswürdigkeiten usw.) zu bewerten. Incl. Einblendung der Adressen usw.
    Wenn hierfür und für Trackingzwecke Speicherplatz vorhanden ist, kann er beim Protokollieren der Verbindungs-Handshakes keine wirkliche Rolle spielen.

    Gleichzeitig sollten die Provider dazu verpflichtet werden, bei wiederholten Versuchen, die Kennung unzulässig zu manipulieren, die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden - notfalls gegen Ersatz der Verdienstausfälle - fristlos zu kündigen.
    Andererseits sollten wiederholte Verstösse anderer Provider, etwa falsche Bestätigung der vorgenommenen Prüfung bei Übenrahme aus einem anderen Netz, meldepflichtig werden.

    All das lässt sich auch im internationalen Massstab umsetzen. Dazu müssen die oben beschriebenen Massnahmen im Rahmen der Absprachen innerhalb der Wikipedia [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] einheitlich festgeschrieben haben. Dass dies machbar ist, beweist die Tatsache, dass man sich in diesem Gremium offenbar auch über die Landeskennungen (+49 für Deutschland, +33 für Frankreich usw.) einigen konnte.

    Anmerkung: Wir reden hier von technischen Protokollen eines Verbindungsfbaus. Diese Daten gehören nicht zu einem User-Datensatz, sondern zu den internen Protokollen des Providers, der lediglich seine technischen Vorgänge speichert. Der Datenschutz kann hier also nicht greifen.
    Investi
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