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Thema: Must-Haves für den digitalen Arbeitsplatz | MBmedien Group GmbH spamt

  1. #1
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard Must-Haves für den digitalen Arbeitsplatz | MBmedien Group GmbH spamt


    header:
    01: From - Fri Jul 27 xx:xx:xx 2018
    02: X-Account-Key: account1
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    24: Received-SPF: pass
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    26: sender)
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    34: by smtp.rzone.de (RZmta 43.13 OK)
    35: with ESMTPS ID: [ID filtered]
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    37: bits, eq. 7680 bits RSA))
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    39: (verified OK))
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    42: Fri, 27 Jul 2018 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    43: X-RZG-FWD-BY: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    44: Received: from mailin.rzone.de ([unix socket])
    45: by mailin.rzone.de (RZmta 43.13) with LMTPA;
    46: Fri, 27 Jul 2018 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    47: Authentication-Results: strato.com; dmarc=none header.from=business-professionals.de
    48: Authentication-Results: strato.com; arc=none
    49: Authentication-Results: strato.com; dkim=pass header.d=mbmedien.de
    50: Authentication-Results: strato.com; dkim-adsp=pass
    51: header.from="cisco [at] business-professionals.de"
    52: Authentication-Results: strato.com; spf=pass
    53: smtp.mailfrom="cisco [at] business-professionals.de"
    54: X-RZG-CLASS-ID: [ID filtered]
    55: X-RZG-Expurgate: bulk/normal
    56: X-RZG-Expurgate-ID: [ID filtered]
    57: X-Strato-MessageType: email
    58: X-RZG-CLASS-ID: [ID filtered]
    59: Received-SPF: pass
    60: (strato.com: domain business-professionals.de designates 91.250.100.166 as permitted
    61: sender)
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    63: client-ip=91.250.100.166;
    64: helo="mbmail2.mbmedien.de";
    65: envelope-from="poor [at] spamvictim.tld";
    66: receiver=smtp.rzone.de;
    67: identity=mailfrom;
    68: Received: from mbmail2.mbmedien.de ([91.250.100.166])
    69: by smtp.rzone.de (RZmta 43.13 OK)
    70: with ESMTPS ID: [ID filtered]
    71: (using TLSv1.2 with cipher ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384 (curve secp521r1 with 521 ECDH
    72: bits, eq. 15360 bits RSA))
    73: (Client dID: [ID filtered]
    74: for <xxxxxxxxxxxxxx>;
    75: Fri, 27 Jul 2018 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    76: Received: from emo-base.de (emo.mbmedien.de [37.61.201.137])
    77: by mbmail2.mbmedien.de (Postfix) with ESMTPSA ID: [ID filtered]
    78: for <xxxxxxxxxxxxxx>; Fri, 27 Jul 2018 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    79: DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/relaxed; d=mbmedien.de;
    80: s=mbmedien; t=1532683934;
    81: bh=4c66s4waQ97dyM3MDrxojWNzfrhjv75ksadwJ8FfLRI=;
    82: h=Date:To:From:Reply-To:Subject:From;
    83: b=To7VB22WqWJCOcme5ZJq5fuQOaX24VXCIw/O8l6NHJCfa+IKpJ3IOKScNnkdDDp8O
    84: i3mKwe9muSRNERbSCGTdmlpHle09WBQ/5oI6XvMnza/IA0i7SbJQ9dUT7Ws7eyL+/e
    85: kPXizWxCfH4asyEtrNXEzZMkhH3Xb6p/xqN/sWM8=
    86: Date: Fri, 27 Jul 2018 xx:xx:xx +0200
    87: To: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
    88: From: Cisco Systems GmbH <cisco [at] business-professionals.de>
    89: Reply-To: cisco [at] business-professionals.de
    90: Subject: =?utf-8?Q?Must-Haves_f=C3=BCr_den_digitalen_Arbeitsplatz?=
    91: Message-ID: [ID filtered]
    92: X-Mailer: PHPMailer 5.2.21 (https://github.com/PHPMailer/PHPMailer)
    93: X-BPS1: 24112
    94: X-BPS2: xxxxxxxxxxxxxxx
    95: MIME-Version: 1.0
    96: Content-Type: multipart/alternative;
    97: boundary="b1_2186b54a5542024f636fda1934511914"
    98: This is a multi-part message in MIME format.
    99: --b1_2186b54a5542024f636fda1934511914
    100: Content-Type: text/plain; charset=utf-8
    101: Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
    102: Must-Haves f=C3=BCr den digitalen Arbeitsplatz

    Must-Haves für den digitalen Arbeitsplatz

    Sehr geehrter xxxxxxxxx,

    digitale Technologien können die Zusammenarbeit im Team erleichtern, die Produktivität der Mitarbeiter steigern und Prozesse effizienter machen. Das funktioniert aber nur, wenn die verwendeten Anwendungen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen:

    • Nutzerfreundlichkeit – Abläufe müssen durch digitale Werkzeuge einfacher statt komplizierter werden, damit alle Mitarbeiter gut zusammen arbeiten können
    • Endgerätunabhängiges Arbeiten – Flexibilität durch betriebsübergreifende Nutzung auch bei unterschiedlichen genutzten Geräten (mobil vs. stationär, Windows vs. Apple vs. Android)
    • Compliance und Datensicherheit – DSGVO-konforme Kommunikation im Einklang mit Firmenregeln als Grundvoraussetzung

    Lesen Sie mehr

    Produktive Grüße
    Ihre Teams von Webex und vom Business User

    PS.: Wir bieten in Kooperation mit Business-User.de kostenlose Lizenzen für Webex Teams an. Erfahren Sie hier mehr.

    Diese E-Mail wurde von MBmedien Group GmbH im Auftrag von Cisco Systems GmbH an xxxxxxxxxxxxxxx versendet.

    Falls Sie keine weiteren E-Mails von MBmedien Group GmbH zusammen mit Cisco Systems GmbH erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.

    Bitte beachten Sie, dass wir aus technischen Gründen direkte Antworten auf diese E-Mail nicht bearbeiten können. Für Rückfragen steht Ihnen MBmedien Group GmbH gerne unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zur Verfügung.

    MBmedien Group GmbH, Europark Fichtenhain A 13A, 47807 Krefeld
    Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: S.L.
    Handelsregistereintrag: Amtsgericht Krefeld HRB 8932
    Klar...
    - ich bin ja auch ein Cisco User *Ironie*
    - DSGVO erwähnen, sich aber nicht daran halten
    - whois:business-professionals.de steht jedem Link voran und leitet direkt an whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter - wo bleibt also Cisco?
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Meine Mail an feedback@business-professionals blieb bis heute unbeantwortet. Mal sehen ob der Datenschutzbeauftragte der Firma auskunftsfreudiger ist.

    Es ist aber wieder typisch:
    Spam verschicken und totstellen......
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Deekaner Avatar von deekay
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    Angeblich hat man 2015 per Telefon ein Werbeeinverständnis für einen Newsletter eingeholt.

    Tja - ist nach 3 Jahren nur verjährt

    Man hat den Personen-Datensatz gelöscht und die Mailadresse in die Sperrliste gesetzt

    Toll formuliert - doch man speichert letztendlich wieder Daten von mir.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  4. #4
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Angeblich hat man 2015 per Telefon ein Werbeeinverständnis für einen Newsletter eingeholt.
    klassischer Medienbruch - im besten Fall noch per illegalen Coldcall. Ich glaube kaum, dass du deine Mailadresse rausgegeben hast. Dazukommt noch: diese angebliche Einwilligung sollte dokumentiert sein und bei der Auskunft über deine gespeicherten Daten detailiert beauskunftet werden.

  5. #5
    Mitglied
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    Datenlöschung oder deren Behauptung nach einer Beanstandung wird wohl allmählich zur gängigen Praxis. Mir sind vier solche Behauptungen bekannt. Man meint, damit erklären zu können, warum der Nachweis einer Einwilligung nicht geführt werden kann. Es ist aber eine bewusste Vereitelung der Auskunft.

  6. #6
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Es ist aber eine bewusste Vereitelung der Auskunft.
    Das ist ein eindeutiger (weiterer) Rechtsbruch. Diese Daten gehören zu den speicherpflichtigen Firmenunterlagen. Das wäre ja genauso, als wenn ich meine Rechnungen lösche/vernichte und dem Finanzamt sage: "Sorry, aber ich kann keine Steuern zahlen, weil ich alle Daten [verloren / vernichtet / unbrauchbar gemacht] habe.

    Wer Daten löscht, obwohl eine Speicherfrist noch nicht abgelaufen ist, sollte vom Gegner darauf als Störer ohne Abwälzmöglichkeit auf Dritte in Anspruch genommen werden können und vom zuständigen LDSB wegen des Verstosses gegen BDSG/DSGVO u.a. knallhart bestraft werden.
    Geändert von Investi (02.08.2018 um 15:35 Uhr)
    Investi
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  7. #7
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Datenlöschung oder deren Behauptung nach einer Beanstandung wird wohl allmählich zur gängigen Praxis.
    Daher widerspreche ich in meinem T5F ausdrücklich gegen eine Datenlöschung vor Abschluss der Angelegenheit. Nicht immer, aber zumindest bei den üblichen Verdächtigen.
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  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Ich könnte mich wegschmeissen, wenn ich dann vom Anwalt der Gegenseite lese, er wüsste nichts mit dem Begriff der Sperrung anzufangen. Und das gegenüber dem LDSB!
    Investi
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  9. #9
    Urinstein Avatar von schara56
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    ...] er wüsste nichts mit dem Begriff der Sperrung anzufangen. Und das gegenüber dem LDSB!
    Nach der DSGVO spricht man auch von einschränken und weniger von sperren.
    Sperren ist ja sowas von BDSG...
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

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