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Thema: Nervige Post!

  1. #1
    Neues Mitglied Avatar von Hilfesuchender
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    Standard Nervige Post!

    Da mein Thread "Nervige Dialopost von Kenan mit SEPA Überweisung!" nicht mehr zu finden ist... hier mal wieder neue Post. Hoffe das ist so i.o...?


    Geändert von thomas1611 (12.08.2018 um 20:47 Uhr) Grund: Anhang entfernt

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ahhh der gute Dr. Hittich :-)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Mitglied
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    Zitat Zitat von Hilfesuchender Beitrag anzeigen
    Hoffe das ist so i.o...?
    Es sind nicht alle persönlichen Daten entfernt.

    Zu Hittich:
    Folterfragebogen an die Postfach-Adresse in Düsseldorf

    Zum Windows-Handbuch:
    Da der Herr um Antwort bittet: ebenfalls den Folterfragebogen schicken.
    Dafür einfach den Antwort-Briefumschlag verwenden. Da dort „Antwort“ draufsteht: keinesfalls eine
    Briefmarke draufkleben, die müssen in diesem Fall das Porto bezahlen.

    Nach Artikel 12 der DSGVO müssen die innerhalb eines Monats reagieren und der Werbespuk aus diesen beiden Quellen dürfte dann ein Ende haben.
    Ggf. dann noch bei deren Datenlieferanten (müssen in den Antworten genannt werden) nachhaken.

    Hier z. B. gibt es einen Folterfragebogen nach der DSGVO
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    dort dem Download-Link folgen, den Text ggf. etwas modifizieren.

  4. #4
    Neues Mitglied Avatar von Hilfesuchender
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    Danke.

    Leider kann ich meinen Beitrag nicht noch mal editieren. -.- habe aber meinen Beitrag gemeldet das es nicht geht.

    Also kann ich die beide Antwortbriefchen einfach in den Postbriefkasten werfen? Oder muss ich direkt zur nächsten Poststelle?

    Danke für den Hinweis für diesen Folterfragebogen. habe ihn direkt von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] kopiert, da muss man ihn nicht direkt abschreiben.
    Geändert von Hilfesuchender (11.08.2018 um 17:30 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hilfesuchender Beitrag anzeigen
    Also kann ich die beide Antwortbriefchen einfach in den Postbriefkasten werfen?
    ja, bei Versand wie in #3 vorgeschlagen.
    Wobei ich später noch gesehen habe, dass es auch Hittich ein Briefumschlag ist, bei dem Hittich das Porto bezahlen möchte.

    Nur bei Versand als Einschreiben müsste man zur Postfiliale.
    Ob der Folterfragebogen als einfacher Brief, als Einschreiben oder gar per Gerichtsvollzieher zugestellt wird hängt nicht nur von persönlichen Präferenzen ab sondern vor allem vom Spammer. Je hartgesottener und merkbefreiter der Spammer ist, desto nachweisbarer muss die Zustellung sein.

    In den beiden vorliegenden Fällen würde ich für mich selbst ganz pragmatisch vorgehen:
    Beide haben einen Briefumschlag zur Verfügung gestellt, bei dem die das Porto bezahlen wollen bzw. müssen.
    Also darin gratis den Folterfragebogen verschicken.
    Kommt innerhalb der Frist die Antwort, so ist es gut.
    Falls nach einem Monat plus einer Woche noch keine Reaktion (Auskunft oder Antrag auf Fristverlängerung) da sein sollte, kann man dann immer noch Geld für ein Einschreiben ausgeben.

    Für den Fall, dass doch noch weitere Aktionen nötig sein sollten: jeweils den Spam (ausser natürlich dem Frei-Umschlag) sowie einer Kopie des fertigen Folterfragebogens aufbewahren.
    Im Folterfragebogen allenfalls die ganzen Zahlenkombinationen zitieren, die im Adressfeld über und neben „postcon“ stehen.

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