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Thema: Nervige Werbebriefe für Zahnersatzversicherungen

  1. #1
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    Ausrufezeichen Nervige Werbebriefe für Zahnersatzversicherungen

    Heute habe ich direkt an mich adressierte Werbepost für Zahnersatzzusatzversicherungen von ERGO-Direkt bekommen.

    Habe mit dieser Versicherung noch nie etwas zu tun gehabt. Abgesehen davon sind meine Zähne schon versichert.

    Kopie des Briefes kann ich gerne nachreichen.

    T5F in deren eigenem Rückantwortbrief ist postwendend raus gegangen.

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Listenprivileg ...
    Lästig aber erlaubt
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  3. #3
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    Trotzdem bekommen die seinen T5F. Porto bezahlen die ja selber. Und ich vermute, die Adresse hat er nicht vom Adresshandel, sondern aus einer anderen Quelle.

  4. #4
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    Zitat Zitat von isenaecher Beitrag anzeigen
    Und ich vermute, die Adresse hat er nicht vom Adresshandel, sondern aus einer anderen Quelle.
    möglicherweise aus dieser Quelle:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  5. #5
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    Zeitschriftenabos habe ich nicht

    Ich denke das kommt eher über die Versicherungsschiene. Wir werden sehen.

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Zitat Zitat von isenaecher Beitrag anzeigen
    ...die Adresse hat er nicht vom Adresshandel, sondern aus einer anderen Quelle.
    Normalerweise müßte unten auf dem Brief die Datenquelle draufstehen.
    Wenn ich mich jetzt nicht irre sogar die "ersterhebende Stelle"
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  7. #7
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    Laange hat's gedauert, aber heute ist endlich die Antwort gekommen. Sehr gewissenhaft sind alle meine Fragen beantwortet worden.

    Die Adressdaten stammen aus einer Brillenversicherung, die ich vor Urzeiten mal bei Apollo abgeschlossen habe. Mache ich auch nie wieder, weder Apollo noch Brillenversicherung.

    Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass ich dort je ein Werbeeinverständnis unterschrieben habe, weil ich so etwas immer streiche. Abgesehen davon habe ich, weil ich einen vorformulierten T5F benutzt habe, im T5F auch nicht explizit die Frage gestellt, woraus sie ein Werbeeinverständnis ableiten.

    Ob sich aus dem Abschluss eines Versicherungsvertrages ein Listenprivileg ableitet, vermag ich nicht beurteilen. Auf alle Fälle hatte der Datenschutzbeauftragte viel Arbeit und ich jetzt Ruhe vor denen.
    Geändert von isenaecher (11.12.2018 um 15:44 Uhr)

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