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Thema: Handlungen bei Dating-Spam

  1. #21
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    Grundsätzlich hast du Anspruch auf Erstattung deiner Kosten, die dir aus der Abwehr der Rechtsverletzung entstehen - vorausgesetzt die Gegenseite unterwirft sich der Abmahnung oder ein Gericht entscheidet entsprechend.

    Hier gibt es ein paar typische Risiken, die dir niemand abnehmen kann:
    - die Gegenseite legt gefälschte Beweise vor (z.B. eine angebliche Einwilligung) und die Fälschung wird vom Gericht nicht erkannt
    - du begehst Formfehler (z.B. mahnst du den Verursacher erst mit einer eigenen E-Mail ab und anschließend beauftragst du einen Anwalt erneut mit Abmahnung - dann könnte dir ein Gericht die Kosten der anwaltlichen Abmahnung verweigern wollen)
    - die Gegenseite ist insolvent oder für das Gericht nicht erreichbar (dann hast du niemanden, von dem du dir deine Kosten wieder zurück holen kannst)

    Wenn es vor Gericht geht, so stell dich darauf ein, dass du 1-2 Jahre warten musst bis du ein Urteil und dein für Anwalt und Gericht ausgelegtes Geld zurück hast.

    Ich persönlich beauftrage regelmäßig Anwälte und ziehe auch konsequent vor Gericht. Das mache ich in den stets völlig klaren Fällen unter Vermeidung der oben genannten Risiken. Dennoch habe ich etwa eine 25%-Quote von Kosten, auf denen ich am Ende sitzen bleibe (z.B. weil ein Gericht rechtsirrig urteilt aber Revision nicht zulässt oder Streitwerte willkürlich festgelegt werden; regelmäßig wird hier BGH-Rechtsprechung ignoriert was einem nichts nützt, wenn man aus den ersten 1-2 Instanzen nicht weiter kommt). Wenn du im Forum viel liest, dann findest du auch regelmäßig Threads wo User über ihr gerichtliches Vorgehen berichten.

    Beispiele von mir:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (anwaltliche Abmahnung bereits erfolgreich)
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (anwaltliche Abmahnung bereits erfolgreich)
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (hier Vorgehen über Wettbewerbszentrale, die wohl auch abmahnend tätig geworden ist; Vorteil hier: kein eigenes Risiko)

  2. #22
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    Zitat Zitat von derdan Beitrag anzeigen
    ... Vor einiger Zeit habe ich mich bei einer Anzeige gemeldet und habe dort meine E-Mail in einer privaten Nachricht gesendet. ...
    Ohne einerseits ins persönliche Detail gehen zu wollen ist es andererseits doch wichtig: war das wirklich eine private Seite oder wurde dort zwar privat vorgegaukelt, es steckt real aber ein Adressensammler dahinter?

  3. #23
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    Ich kann die Schilderungen von Gerlach bestätigen.

    Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) konnte nur deshalb ergehen, weil das Landgericht Braunschweig so "fair" war, die Revision zuzulassen. Wies aber dabei auf die hohen Kosten der Revision hin. (Der Beklagten in BGH VI ZR 225/17 dürften Kosten von insgesamt etwa 10000 Euro entstanden sein. Das Kostenrisiko ist also ziemlich hoch.

    Die Gerichte sind sonst eher darum bemüht, durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen. Die Rechtssprechung des BGH wird trotz Hinweis darauf manchmal einfach nicht beachtet (zynischer Originalton eines Gerichts: "Dann müssen Sie halt zum BGH gehen". Das ist eben in der Regel nicht möglich.)

  4. #24
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    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Ohne einerseits ins persönliche Detail gehen zu wollen ist es andererseits doch wichtig: war das wirklich eine private Seite oder wurde dort zwar privat vorgegaukelt, es steckt real aber ein Adressensammler dahinter?
    Ja genau, es war eine private Anzeige welche aber von einem Adressensammler erstellt wurde.

    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Ich kann die Schilderungen von Gerlach bestätigen.

    Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) konnte nur deshalb ergehen, weil das Landgericht Braunschweig so "fair" war, die Revision zuzulassen. Wies aber dabei auf die hohen Kosten der Revision hin. (Der Beklagten in BGH VI ZR 225/17 dürften Kosten von insgesamt etwa 10000 Euro entstanden sein. Das Kostenrisiko ist also ziemlich hoch.

    Die Gerichte sind sonst eher darum bemüht, durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen. Die Rechtssprechung des BGH wird trotz Hinweis darauf manchmal einfach nicht beachtet (zynischer Originalton eines Gerichts: "Dann müssen Sie halt zum BGH gehen". Das ist eben in der Regel nicht möglich.)
    "durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen" was genau meinst du damit? Dass eine Klage von einem Streitwert unter 600 Euro wahrscheinlich gar nicht erst durchgelassen wird?

  5. #25
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Ich kann die Schilderungen von Gerlach bestätigen.

    Das Urteil des BGH vom 10.7.2018 (VI ZR 225/17) konnte nur deshalb ergehen, weil das Landgericht Braunschweig so "fair" war, die Revision zuzulassen. Wies aber dabei auf die hohen Kosten der Revision hin. (Der Beklagten in BGH VI ZR 225/17 dürften Kosten von insgesamt etwa 10000 Euro entstanden sein. Das Kostenrisiko ist also ziemlich hoch.

    Die Gerichte sind sonst eher darum bemüht, durch niedrige Streitwerte bis 600 Euro nicht einmal die Berufung zu ermöglichen. Die Rechtssprechung des BGH wird trotz Hinweis darauf manchmal einfach nicht beachtet (zynischer Originalton eines Gerichts: "Dann müssen Sie halt zum BGH gehen". Das ist eben in der Regel nicht möglich.)
    Okay, also es gab kosten um 10.000 Euro... hat es sich wenigstens gelohnt bzw. hat der Kläger die Summe entschädigt bekommen?

  6. #26
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    Zitat Zitat von derdan Beitrag anzeigen
    Hattest du denn schon Erfolge mit dem Anwalt? Ich würde mich sehr über Geschichten darüber freuen!
    Wenn die kosten für die Klage bei Erfolg wenigstens gedeckt werden würden, dann wäre ich dazu schon bereit. Es geht mir ums Prinzip.
    Ich mache das jetzt seit über 10 Jahren. Bei 2 Mandaten ist der Gegner wärend des laufenden Verfahrens in die Insolvenz geflüchtet. Ein weiteres Mal habe ich mir vom Kammergericht Berlin in einer Sache gegen einen Kleidungshändler vom vorsitzenden Richter habe sagen lassen müssen, dass eine Werbe-Mail von dem Bekleidungsgeschäft ja nicht mit irgendwelchen Penis-Verlängerungs-Spams auch China vergleichbar sei. Und ausserdem sei da ja ein Abmeldelink dabei gewesen.

    Am AG Karlsruhe habe ich auch mal einen kreuzdämlichen Amtsrichter erlebt, der ein komplett zusammengefälschtes Einverständis vom Gegner akzeptierte. Wert unter 600€, damit nicht berufungsfähig. Daher kann man nur (noch) relativ bedingt relativ sicher an gewissen Urten klagen, wo die Erbenisse durch viele Klagen relativ sicher und absehbar sind. Beispielsweise in Berlin, trotz meines Erlebnisses dort.

    Urteile aller möglichen Gerichte findest du in der Antispam-Urteilssammlung. Darunter sind auch Urteile von mir zu finden.

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  7. #27
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Ich mache das jetzt seit über 10 Jahren. Bei 2 Mandaten ist der Gegner wärend des laufenden Verfahrens in die Insolvenz geflüchtet. Ein weiteres Mal habe ich mir vom Kammergericht Berlin in einer Sache gegen einen Kleidungshändler vom vorsitzenden Richter habe sagen lassen müssen, dass eine Werbe-Mail von dem Bekleidungsgeschäft ja nicht mit irgendwelchen Penis-Verlängerungs-Spams auch China vergleichbar sei. Und ausserdem sei da ja ein Abmeldelink dabei gewesen.

    Am AG Karlsruhe habe ich auch mal einen kreuzdämlichen Amtsrichter erlebt, der ein komplett zusammengefälschtes Einverständis vom Gegner akzeptierte. Wert unter 600€, damit nicht berufungsfähig. Daher kann man nur (noch) relativ bedingt relativ sicher an gewissen Urten klagen, wo die Erbenisse durch viele Klagen relativ sicher und absehbar sind. Beispielsweise in Berlin, trotz meines Erlebnisses dort.

    Urteile aller möglichen Gerichte findest du in der Antispam-Urteilssammlung. Darunter sind auch Urteile von mir zu finden.

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    Vielen Dank für den Link! Da findet man ja sehr interessante Fälle.

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    Leitsatz: "...oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann."
    Ich habe mich ja bei einer angeblichen Frau gemeldet. Der Spammer hat mir daraufhin ein Dating-Angebot geschickt. Also habe ich ja laut diesem Abschnitt ein Interesse daran, so ein Angebot zu erhalten? Bin etwas verwirrt^^

  8. #28
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    Habe mich mal durch einige Fälle durchgelesen und bei den erfolgreichen Fällen ist es ja immer ziemlich eindeutig, von wem die E-Mails gekommen sind. Sie kamen ja meist direkt von Firmen welche ein Impressum auf ihrer Homepage haben. In meinem Fall ist es ja so, dass ich eigentlich gar keinen Anhaltspunkt(Bis auf das versendete Angebot und Mailchimp) habe. Gibt es deswegen keine Erfolgsaussichten?

  9. #29
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    Das ist schwer vorherzusagen, insbesondere, weil die Gerichte (mit Ausnahme des BGH) so uneinheitlich und oft spammerfreundlich urteilen.

    Ich bin gerade in Frankfurt vor Gericht wo neben dem problemlos greifbaren Spammer auch dessen Auftraggeber von mir auf Unterlassung verklagt wurde, Gerichtstermin ist im November. Normalerweise sollte der Auftraggeber einer Rechtsverletzung immer voll drin hängen. Aber wird das Gericht das auch so sehen, wo es doch offenbar für viele Gerichte schon schwierig ist, den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen?

  10. #30
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    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    Das ist schwer vorherzusagen, insbesondere, weil die Gerichte (mit Ausnahme des BGH) so uneinheitlich und oft spammerfreundlich urteilen.

    Ich bin gerade in Frankfurt vor Gericht wo neben dem problemlos greifbaren Spammer auch dessen Auftraggeber von mir auf Unterlassung verklagt wurde, Gerichtstermin ist im November. Normalerweise sollte der Auftraggeber einer Rechtsverletzung immer voll drin hängen. Aber wird das Gericht das auch so sehen, wo es doch offenbar für viele Gerichte schon schwierig ist, den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen?
    "den glasklaren und direkten Spammer zu verurteilen" Ist das wirklich so schwierig? Also wenn der Spammer bekannt ist, dann würde ich denken, dass man da recht leicht klagen kann.

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