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Thema: Fehlende Datenschutzerklärung von Spammer wo melden?

  1. #1
    Mitglied
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    14.05.2013
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    87

    Standard Fehlende Datenschutzerklärung von Spammer wo melden?

    Hallo,

    gibt es schon Erfahrungswerte wo man eine komplett fehlende Datenschutzerklärung der Webseite eines Spammers melden kann?
    Soweit ich das gelesen habe, kann man wohl selbst keine Ansprüche aufgrund der fehlenden Datenschutzerklärung gegenüber dem Spammer geltend machen. Nur Mitbewerber oder Vereine haben wohl diese Möglichkeit.

    Eine Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsicht wird nach meiner Internetsuche zumindest beim ersten mal wohl weder Konsequenzen noch ein Bußgeld nach sich ziehen.

    Wie sieht es mit einer Meldung bei der Wettbewerbszentrale aus? Machen die Unterlassungsansprüche gegen den Spammer wegen einer komplett fehlenden Datenschutzerklärung geltend?

  2. #2
    Mitglied
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    07.02.2013
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    231

    Standard

    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen

    Wie sieht es mit einer Meldung bei der Wettbewerbszentrale aus? Machen die Unterlassungsansprüche gegen den Spammer wegen einer komplett fehlenden Datenschutzerklärung geltend?
    Das kann ich dir jetzt nicht sagen. Ich habe mal eine Homepage bei der WBZ gemeldet, bei der das Impressum nur rudimentär vorhanden war. Wenige Tage nach dem ich meine Eidesstattliche Versicherung an die WBZ zurück geschickt hatte, war das Impressum in Ordnung. Was sich da im Hintergrund abgespielt hat, weiß ich natürlich nicht. Warum sollte das bei einer fehlenden Datenschutzerklärung nicht funktionieren?

  3. #3
    Senior Mitglied
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    2.758

    Standard

    hi

    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen
    Eine Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsicht wird nach meiner Internetsuche zumindest beim ersten mal wohl weder Konsequenzen noch ein Bußgeld nach sich ziehen.
    Ordnungsgeld o.Ä. dürfte es da beim ersten Mal nicht geben.

    ich kenne einen Fall wo jemand schon vor Jahren die fehlende Datenschutzerklärung beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gepetzt hat. Der Webseitenbetreiber wurde von dem dann angeschrieben und es wurde eine Frist gesetzt bis wann die Seite ergänzt sein soll. Dabei wurde dann gleich Ordnungsgeld angedroht.

    ich denke das "petzen" lohnt sich schon ;-)

    Rainer

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