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Thema: BNetzA verhängt 300.000,00 € Bußgeld gegen ENERGYsparks GmbH

  1. #21
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    Die geschilderte Ausrede ist offensichtlich nicht für die Netzagentur oder das Gericht verfasst worden, sondern weil solches gern von den Mandanten gelesen wird. Anwälte wissen meist, was sie bei Gericht ereichen können und wie das möglich ist. Wenn nichts zu machen ist, muss wenigstens der Mandant zu beeindrucken versucht werden. Der zahlt ja schließlich. Wenn der Anwalt gleich sagt, dass die Verteidigung keinen oder wenig Erfolg haben dürfte, kommt er beim seinem Mandanten nicht gut an und verdient nichts an dem Verfahren.

  2. #22
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Nicht zu vergessen die Einwilligung zur Aufzeichnung des Gesprächs, denn da schlägt es mehr durch als bei lächerlichen Werbeeinverständnissen. Wer Gespräche aufzeichnet, der muss die Einwilligung belegen können, ansonsten ist es eine Straftat. Die AudioFiles würden dann ein LKA oder das BKA interessieren, sind die manipuliert gibt es zusätzlich einen wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  3. #23
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    Wo steht was von der Aufzeichnung von Gesprächen?
    sastef

  4. #24
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Wo steht was von der Aufzeichnung von Gesprächen?
    Wer ein Callcenter betreibt und "Kontrollgespräche" aufzeichnet, der muß alle Gespräche aufzeichnen.
    Sonst wird die Frage nach der Einwilligung und die dazugehörende Antwort nicht dokumentiert.

  5. #25
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    hi

    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    Wer ein Callcenter betreibt und "Kontrollgespräche" aufzeichnet, der muß alle Gespräche aufzeichnen.
    Sonst wird die Frage nach der Einwilligung und die dazugehörende Antwort nicht dokumentiert.
    Bei den Kontrollanrufen die mich belästigt haben wurde ich in der Regel immer gefragt ob das aufgezeichnet werden darf.

    In seltenen Fällen stellte sich es heraus das illegal aufgezeichnet wurde.

    Rainer

  6. #26
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    Eine Einwilligung, egal ob Werbung oder Aufzeichnung, am Telefon abzufragen ist ein Henne-Ei-Problem. Es kann nie legal erfolgen.
    ____
    IANAL

  7. #27
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Wird von vielen Unternehmen (auch seriösen) trotzdem eingesetzt:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ist IMHO eine rechtliche Grauzone, die auch amtlicherseits nicht klarer definiert wird.
    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich in seinem 7. Tätigkeitsbericht vom 03.03.2017 unter Punkt 15.5 zum Aufzeichnen von Gesprächen in Call Centern weniger konkret geäußert, macht aber die Einwilligung des Mitarbeiters zur grundsätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzung. Eine Aufzeichnung ohne die Einwilligung sei nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Welche Bedingungen dies sind, wird jedoch leider nicht weiter ausgeführt.

  8. #28
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    Eine Einwilligung, egal ob Werbung oder Aufzeichnung, am Telefon abzufragen ist ein Henne-Ei-Problem. Es kann nie legal erfolgen.
    Natürlich kann man das - indem man vorher fragt und erst dann, wenn das Gegenüber eingewilligt hat, auf den Startknopf drückt. Man kann dann aus Nachweisgründen nochmals fragen bzw. sich die zuvor erfolgte Einwilligung bestätigen lassen.

  9. #29
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    Ja, man könnte ihn vorher fragen - aber nicht am Telefon. Die Kategorie heißt ja nicht umsonst Telefon-spam ;-)
    ____
    IANAL

  10. #30
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    Man muss differenzieren nach a) Werbung und b) Aufzeichung. In beiden Fällen ist vorherige Einwilligung erforderlich. Das kann so geschehen, dass man a) vor dem Anruf eine Einwilligung in den Werbeanruf einholt und dann b) im Gespräch vor Aufzeichnung darum bittet, aufnehmen zu dürfen.

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