Da stimme ich zu. Ich wollte nur darlegen, dass es auch bei seriösen Dienstleistern mitunter Gründe gibt, unter Pseudonymen zu arbeiten.
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"Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
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heise online
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Google bekommt Zugang zu Millionen Patientendaten
(Hervorhebungen durch mich)Google-Mitarbeiter haben Zugang zu Millionen Gesundheitsdaten, um neue Funktionen und Dienste zu entwickeln. Die Patienten wissen davon nichts.
Google hat dank eines Deals nun Zugang zu Millionen Patientendaten in den USA. Und sagt, das sei gängige Praxis, für die es keinerlei Zustimmung bedürfe. Dabei handelt es sich um sehr sensible Daten: Laborergebnisse, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte, eine gesamte Gesundheitshistorie – und das verknüpft mit dem Namen und Geburtsdatum der Patienten.
Das ist doch gar nicht in Deutschland, in Deutschland geht das nicht?
Sicher?
Die Voraussetzungen sind bereits geschaffen:
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bleibt also lediglich noch die spahnende Frage, bis wann auch hier Google (oder Faecebock samt Tochterfirma Cambridge Analytica oder sonst ein Bettelsmann) die Finger drin haben wird.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Neue Dimension der Cyber-Kriminalität: Schadsoftware filmt beim Porno-Schauen mit
Bisher waren das häufig nur leere Drohungen, die Filme gab es in den meisten Fällen nicht. Doch Sicherheitsexperten haben nun eine neue Schadsoftware entdeckt, die sich tatsächlich beim Pornos Schauen zuschalten, die Kamera am Computer aktivieren und einen Film aufnehmen kann. Darüber berichtet das Cyber-Sicherheitsunternehmen "Proofpoint".
Der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] berichtet in seinem Newsletter, dass hier offensichtlich bereits Einspruch eingelegt wurde.
Da gehe ich mit. Und ich glaube nicht, dass die Richter am LG Berlin so leichtsinnig und fahrlässig die Strafen reduzieren, wie es das AG Bonn mit den Ordnungsgeldern der BNetzA macht.Für das LG Berlin gibt es bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide in Datenschutzsachen aktuell eine alleinige Zuständigkeit der Strafkammer 26.
Da ich nicht davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die „Neue Wohnen SE“ einstellt, werden also die drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichter sowie zwei Schöffen für die Strafkammer 26 in diesem Leuchtturm-Bußgeldverfahren darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe hier ein Bußgeld zu verhängen ist. Das wird auf jeden Fall spannend.
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Die berichten vor allem über sich selber=rühren heftigst die WerbetrommelDarüber berichtet das Cyber-Sicherheitsunternehmen "Proofpoint".
und berichten weitere "aufsehenerregende" News:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
"eines der führenden Next-Generation-Cybersecurity- und Compliance-Unternehmen"Proofpoint: Als Regierungsstellen getarnte Cyberbetrüger verteilen Malware an deutsche Unternehmen und Behörden
(PresseBox) 14.11.19 ) Proofpoint, Inc. (NASDAQ: PFPT), eines der führenden Next-Generation-Cybersecurity- und Compliance-Unternehmen, deckt einen neuen Akteur (TA 2101, Threat Actor 2101) auf, der E-Mails an deutsche Unternehmen und Organisationen versendet, um Backdoor-Malware zu verteilen. Dabei tarnten sich die Cyberkriminellen als „Bundeszentralamt für Steuern“,
findet man dutzendfach im Netz. Ganz offen: bin skeptisch gegenüber dem Laden
PS: Wie soll denn ein Trojaner Porno erkennen?
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