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Thema: Presseschau 2019

  1. #291
    Deekaner Avatar von deekay
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    Das schlimme an Wendt ist, dass er auch einer von der Sorte ist, die einerseits (bei anderen) volle Härte und Einhaltung der Gesetze fordern und andererseits (bei sich) alle Lücken nutzen. Und wenn so eine Person genau deswegen auffliegt, ist großes MiMiMi angesagt.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #292
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    Heise
    Bank-Manager über PSD2: Datenteilen nutzt vor allem Google, Facebook und Apple
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    Die PSD2. Die unter dem Deckmäntelchen von wegen mehr Sicherheit zwar dem rechtmäßigen Kontoinhaber den Zugriff erschwert, dafür aber jedem &!+&*?§ (Zensur) die Scheunentore für Kontoschnüffelei öffnet:

    Heise Telepolis
    Halbherziger Bankkonto-Datenschutz unter PSD2
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    1. Dem Bankkunden wird das Recht verwehrt, den Zugang zum eigenen Konto für solche Drittanbieterdienste sperren zu lassen (Opt-out). Das würde gegen das Ziel der Richtlinie verstoßen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter zu schaffen, da es den Bankkunden "entmutigen" könnte, solche Dienste in Anspruch zu nehmen. Er soll aber "frei bleiben", sich für oder gegen die Nutzung von Drittanbietern zu entscheiden. So bewertet es zumindest die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, welche die näheren Details der Umsetzung der PSD2 regelt (Q&A, Question ID 2018-4309).
    3. Die Bank muss bzw. darf nicht einmal prüfen, ob überhaupt eine ausdrückliche Einwilligung ihres Kunden vorliegt. Denn eine solche Sicherheitsüberprüfung sei als "Hindernis" zu bewerten und verstoße damit laut Europäischer Bankenaufsichtsbehörde gegen die Zahlungsdiensterichtlinie (Q&A, Question ID 2018-4123). Damit kann auch nicht kontrolliert werden, ob mehr Daten abgegriffen werden, als der Kontoinhaber Zahlungsauslöse- oder Kontoinfomationsdiensten vertraglich zugestanden hat.
    6. Und zuletzt die Überraschung für alle, die hoffen, dass sie das alles nichts angeht, weil sie weder Zahlungsauslöse- noch Kontoinformationdienste verwenden: Auch die Datenschutzrechte unbeteiligter Bürger könnten betroffen sein. Sie müssen nur als Absender, Empfänger oder im Verwendungszweck einer Überweisung in den Transaktionsdaten eines Kontoinhabers auftauchen, der seinerseits z.B. einen Kontoinformationsdienst in Anspruch nimmt.
    „Zertifizierte“ oder „ausdrückliche Einwilligung“?
    Ja ja. Hauptsache man glaubt dran ...
    (Wie viele „Dienstleister“ mit „berechtigtem Interesse“ werden wohl demnächst plötzlich eine aktualisierte AGB haben? Wird man überhaupt über Kontozugriffe durch „Kontoinformationsdienste“ informiert - Zugriffe, denen ich nie zugestimmt habe?)

    offtopic:

    Der ING-DiBa geht es also nicht darum, wie ich beim Lesen der Überschrift zum ersten Artikel erst gemeint habe, die Bankkunden vor den Zugriffen der genannten Datenkraken zu schützen. Denn dann würde ich von der ING-DiBa auch bzw. vor allem Kritik an den Punkten 1., 3. und 6. erwarten.
    Der ING-DiBa geht es wohl nur darum, selbst ein größeres Stück vom Daten-Kuchen zu bekommen.

    Dazu passt (unabhängig vom „Cookie-Urteil“), dass die ING- DiBa vor wenigen Tagen einen neuen Cookie-Banner eingeführt hat. Durch diesen kommt man auf der Seite nicht weiter und selbst zu Impressum oder Datenschutzbestimmungen käme man erst, nachdem man den Cookies zugestimmt hätte.
    Dreist finde ich auch die letzten zwei Sätze im Cookie-Banner: „Sind Sie über 16? Dann willigen Sie mit „Annehmen“ in die Nutzung aller Cookies ein – und schon gehts weiter.“ (Hervorhebung durch mich)

  3. #293
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    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: um die so gesammelten E-Mail-Adressen mit „Direktwerbung“ d. h. Spam zu beglücken, wie die Dame im Video zugibt und wie ich in der Vergangenheit schon selbst erleben durfte *)
    Ja, aber was unterscheidet das vom Harvesting? An die Adressen kommen die so oder so, wenn sie wollen, und sei es über dubiose Datenhändler. Das ändert nichts daran, daß ees illegal ist und bleibt.
    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Die Spammer sind findig genug, die Scheunentore in den Vorschriften zu nutzen.
    Von welcher Vorschrift?
    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Da wäre der „Bestandskunde“, bei dem es keines Werbeeinverständnisses bedarf, um ihm Werbung zu schicken. Nachdem man die E-Mail-Adresse für einen Kassenbon, d. h.. für einen Kauf, angegeben hatte, ist man Bestandskunde.
    Ja und?
    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Gerne genannt wird auch das „berechtigte Interesse“.
    Reicht jedenfalls nach deutschem Recht nicht für E-Mail-Werbung.
    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Wird man an der Ladenkasse – und dort wird man seine E-Mail-Adresse angeben sollen – ausreichend darüber informiert, an wen alles und für was alles die E-Mail-Adresse verwendet und weitergegeben wird, aufgrund der AGB verwendet und weitergegeben werden darf?
    Selbst wenn AGB und Datenschutzbestimmungen zusammen mit dem Kassenbon geschickt werden, so ist das Kind, Widerspruchsmöglichkeit hin oder her, schon in den Brunnen gefallen.
    Widerspruch braucht man nicht.
    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Hier träumt die Firma Temmple, ein Anbieter von Kassensystemen und der Software dazu, wie die Zukunft aussehen soll:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    damit der Laden öko und ökonomisch ist am besten Drucker für Kassenbons samt den giftigen Kassenbons gleich ganz abzuschaffen.

    Temmple mag viel träumen, noch ist das nur in Frankreich, noch ist das freiwillig (im im Video gezeigten Beispiel machen angeblich aber schon über die Hälfte mit), noch ist vieles Theorie. Sollte sich das aber durchsetzen, so wird man sich fragen müssen, wie damit umzugehen ist und welche Folgen das haben kann.
    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    *) Im Juni 2002 habe ich bei Thalia im Laden vor Ort (im Internet habe ich nie was bei Thalia bestellt) zwei Bücher bestellt, die nicht vorrätig waren. Es wurde mir angeboten, mich per E-Mail zu informieren, wenn die Bücher zur Abholung bereitlägen. Nach Zögern habe ich zugestimmt, allerdings mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass ich die E-Mail-Adresse ausschliesslich für diesen Zweck angeben würde, für sonst nichts. Aus der Reaktion konnte ich schliessen, dass das verstanden wurde.
    Im Dezember 2017 plötzlich von Thalia ein E-Mail mit ach so tollen Angeboten für Weihnachtsgeschenke.
    (Wirkungslos war dieser Spam allerdings nicht: neben T5F auch das Motto: Bei Spammern kauft man nicht.)
    Ja, vielleicht drei Viertel aller Onlineshops spammt nach Bestellungen, Thalia ist da keine Ausnahme. Mehr oder weniger intensiv. Kannst sie alle verklagen, wenn Du willst. Ich weiß, das kann sich kaum jemand leisten bzw. kaum jemand will das Risiko des ahnungslosen Amtsrichters eingehen. Manche machen es aber und zwar erfolgreich.
    sastef

  4. #294
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    Thalia hat sich, soweit ich weiß, konkret in Hagen nach Pseudo-7 III UWG-Spam auch ein Unterlassungsurteil mit Streitwert 6.000,00 € eingefangen.

  5. #295
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    Nicht nur da. Berlin hat sie auch schon verknackt.
    sastef

  6. #296
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    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    Das wird witzig ...
    ... Markthändler mit Belegsekretariat

    Das neue Gesetz gilt für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Wer keine elektronische Kasse führt, muss jede Transaktion für das Finanzamt manuell so erfassen, dass sie nachvollziehbar ist.

    Welche Angaben auf dem Bon stehen müssen, ist vorgeschrieben: Der vollständige Name und die Anschrift des Ausstellers, Datum und Uhrzeit des Belegs sowie Art und Menge der gekauften Artikel oder Bestellungen.
    Das gilt aber wohl auch in Zukunft nicht für den Staat und seine kleinsten Verwaltungseinheiten.
    Auf Parktickets aus Parkscheinautomaten schreiben die betreibenden Kommunen noch nicht mal drauf, in welcher Stadt man den Schein gezogen hat. Glücklich kann man sein, wenn auf der Rückseite Werbung aufgedruckt ist, denn dann kann man nachweisen, wo man geparkt hat.

    Weshalb die Städte und Gemeinden für die selbe Dienstleistung, die von einem privaten Parkplatzbetreiber mit 19% besteuert werden muß, steuerfrei bleiben, ist auch unverständlich.
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    Cape Town

  7. #297
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    Standard Festnahme: Rentner nervt Kundendienst mit 24.000 Anrufen

    Festnahme: Rentner nervt Kundendienst mit 24.000 Anrufen

    Festnahme Rentner nervt Kundendienst mit 24.000 Anrufen

    03.12.19, 11:37 Uhr

    Tokio -

    Ein Rentner ist in Japan den Mitarbeitern einer Telefongesellschaft mit mehr als 24.000 Beschwerdeanrufen auf die Nerven gegangen. Seit zwei Jahren rief der heute 71-Jährige laut örtlichen Medienberichten immer wieder von einem öffentlichen Telefon aus die Firma KDDI an und forderte eine Entschuldigung. Wofür, ist allerdings unklar. Der Firma gingen die ständigen Anrufe des Rentners am Ende dermaßen auf die Nerven, dass sie die Polizei einschaltete.

    Allein im vergangenen Monat habe der Mann innerhalb einer Woche 400 Mal zum Hörer gegriffen. Dies war auch der Polizei zu viel. Sie nahm den Rentner fest und warf ihm vor, den Betrieb des Unternehmens gestört und die Mitarbeiter psychisch belastet zu haben. Der Rentner weist die Vorwürfe jedoch zurück. Japan ist der mit am schnellsten alternde Industriestaat der Welt. (dpa)
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  8. #298
    Deekaner Avatar von deekay
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    Weihnachtszeit ist ja Spendenzeit: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Denn hierzulande tummeln sich auf dem Spendenmarkt auch dubiose Organisationen. So warnt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage *regelmäßig vor auffälligen Spendensammlern. Ende Oktober hat die ADD über die Kinderaktionshilfe e. V. mit Sitz in Lübeck informiert, Mitte September über die Kinder Krebs Aktion Deutschland e.V. aus Berlin.Auch das DZI rät bei etlichen Orga*nisationen von Spenden ab. Als nicht förderungswürdig hat es beispielsweise das Familienschutzwerk e. V. oder den ParkinsonFonds Deutschland gGmbH eingeschätzt. Auf der Liste findet sich auch Aktion Tier - Menschen für Tiere e. V. (diese Organisation hieß früher Deutsches Tierhilfswerk). Ein damaliger Vereinsvorsitzender saß in Haft, weil er Vereinsgelder in Millionenhöhe veruntreut hatte.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

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  9. #299
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Wegen schlampigen Umgangs mit Patientendaten hat der Landesdatenschutz-Beauftragte eine hohe Geldbuße gegen die Mainzer Uniklinik verhängt. Die Klinik muss mehr als 100.000 Euro zahlen.
    Volltext: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  10. #300
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Popcorn heraushole:

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    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




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