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Thema: Presseschau 2019

  1. #271
    Mitglied
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    Standard

    Frankreich fördert Spammer

    In Deutschland sind ab 1.1.2020 Klassenbons selbst bei Kleinstbeträgen Pflicht.
    In Frankreich geht man nun den umgekehrten Weg. Bei Beträgen unterhalb von 10 euro soll der Kassenzettel ab 1.2.2020 verbannt werden

    Ginge es nur darum, so würde ich das hier nicht erwähnen.
    Es gibt aber einen Aspekt, der die Spammer jubeln lassen wird und die Hacker zu ergiebigerer Beute verhelfen wird.
    Statt den Kassenzettel auszudrucken kann man sich den per E-Mail zusenden lassen:
    Plusieurs enseignes ont déjà mis en place des solutions pour proposer à leurs clients une version digitale, qu’importe le montant. « Cela rentre dans le cadre de leur transformation digitale et le déploiement de tablette vendeurs qui permettent, entre autres, d'envoyer le ticket de caisse directement à l'adresse mail du client dans une démarche digitale et éco-responsable »,
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    In diesem Beitrag hat TF1 gestern Abend darüber berichtet:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    (Achtung: das Video gibt es nur bis 23.12.2019 und es läuft nur mit ausgeschaltetem Adblocker (Tracker dürfen aber ausgesperrt bleiben))
    Und in diesem Beitrag sagt eine Dame etwas, was ich mit Spammerei assoziiere:
    L’avantage pour nous c’est pouvoir garder l’adresse mail de la cliente et de pouvoir effectivement la capter ponctuellement sur des promotions et des évènements magasin

  2. #272
    Mitglied Avatar von Frechdachs
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    In Deutschland sind ab 1.1.2020 Klassenbons selbst bei Kleinstbeträgen Pflicht.
    Hallo zusammen,

    ich kann mich entsinnen, dass ich vor einiger Zeit beim Discounter gefragt wurde, ob ich den Bon benötige / bzw. ausgedruckt werden soll.
    Das Geld wurde aber trotzdem in der Kasse registriert. Also was soll der Unfug?
    Thermopapiermüll, der nicht ins Altpapier darf, gib es schon genug.
    Gruß Frechdachs
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung

  3. #273
    Mitglied
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    Zitat Zitat von Frechdachs Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich kann mich entsinnen, dass ich vor einiger Zeit beim Discounter gefragt wurde, ob ich den Bon benötige / bzw. ausgedruckt werden soll.
    Das Geld wurde aber trotzdem in der Kasse registriert. Also was soll der Unfug?
    Thermopapiermüll, der nicht ins Altpapier darf, gib es schon genug.
    So ist es auch in Kanada. Wenn man im Kaffee-Discounter einen Kaffee trinkt und per NFC bezahlt, wird man auch gefragt, ob man den Bon haben will oder nicht. Ich denke, bei Beträgen unter 10 € sollte man es so handhaben.
    In Österreich sind die Bons sogar mit einem QR versehen, sodass ein Kontrolleur nicht mal lesen muss.

  4. #274
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    In Italien hingegen bekommt man bei einem Einkauf über 5€ schon mal einen 5 Cent Bon ausgehändigt (erlebt am Wochenmarkt).
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  5. #275
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Auch die Notwendigkeit der Maßnahme ist umstritten. Kassenhersteller schätzen, die zwingende Belegausgabe nicht als notwendig ein. Schon beim Start eines Verkaufs- oder Bestellvorgangs erfrage eine sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eine Transaktionsnummer.
    Bin gespannt, wie das auf unserem Wochenmarkt die fliegenden Händler, der Eiermann, Kartoffelhändler usw. umsetzen. Bisher haben die nur eine Plastik/Blechschale als Kasse....

  6. #276
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Das wird witzig ...
    ... Markthändler mit Belegsekretariat

    Das neue Gesetz gilt für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Wer keine elektronische Kasse führt, muss jede Transaktion für das Finanzamt manuell so erfassen, dass sie nachvollziehbar ist.

    Welche Angaben auf dem Bon stehen müssen, ist vorgeschrieben: Der vollständige Name und die Anschrift des Ausstellers, Datum und Uhrzeit des Belegs sowie Art und Menge der gekauften Artikel oder Bestellungen.

    Oder es geht so

    Auch eine Ausnahme vom Belegzwang ist in Ausnahmefällen möglich. "Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht", heißt es in der Abgabenordnung.
    Bars oder Kioske etwa, die viele Mini-Rechnungen an Laufkundschaft ausstellen, von der Bon-Pflicht befreien lassen. Dazu muss ein Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt werden. Er kann genehmigt, aber auch jederzeit widerrufen werden.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  7. #277
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Dazu muss ein Antrag an das zuständige Finanzamt gestellt werden. Er kann genehmigt, aber auch jederzeit widerrufen werden.
    Was ein grotesker Quatsch. Danach muß auch jeder Stand auf dem Weihnachtsmarkt erst mal
    beim Finanzamt Sankt Bürokratius befriedigen. ( Da gab´s mal was mit O.....)

  8. #278
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Zitat Zitat von Speedy56 Beitrag anzeigen
    In Italien hingegen bekommt man bei einem Einkauf über 5€ schon mal einen 5 Cent Bon ausgehändigt (erlebt am Wochenmarkt).

    Früher gab es zu Lire Zeiten noch Kaugummi als Ersatzwährung -- aber was da auf dem Bon dann stand?
    Evtl. Retour: 1 Wrigleys-Spearmint ??
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  9. #279
    Urgestein
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    Zitat Zitat von Mindgespammt Beitrag anzeigen
    Frankreich fördert Spammer
    Hä? Was hat den das mit Spammerförderung zu tun?
    sastef

  10. #280
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    L’avantage pour nous c’est pouvoir garder l’adresse mail de la cliente et de pouvoir effectivement la capter ponctuellement sur des promotions et des évènements magasin
    heisst:
    Der Vorteil für uns ist, dass wir die E-Mail-Adresse des Kunden behalten und sie pünktlich zu Werbeaktionen und Store Events effektiv erfassen können.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

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