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Thema: Presseschau 2019

  1. #21
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der DRV bezieht sich hier auf Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
    Wie die Beweisführung hier zu erbringen ist, verschweigt der Bußgeldkatalog allerdings.

  2. #22
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
    Vorrangig soll mir aber mein Google-Navi den Weg zum Ziel führen. Das ist der eigentliche Bestimmungszweck.

    Aber du hast schon recht:

    Oberlandesgericht Celle (Az. 2 Ss (Owi) 315/15)
    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 1 S 1925/01)
    Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 24 ZB 07.1970)

    sind alle recht eindeutig.
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  3. #23
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    Dann soll ich wohl mein "Navigon" TM Garmin für Android wegwerfen?
    Das zeigt alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und festaufgestellen Mülltonnen (DDR - Blitzer) an und schreit auch bei Überschreitungen "Achtung"
    Da ich mein Handy aber in der Tasche habe und beim Rollerfahren die Soundausgabe (ich nutze nur Sound - Bilder werden überbewertet) über Blauzahn in den Helm bekomme, mache ich mir darüber erst einmal keine weiteren Gedanken und werde es weiter benutzen.

    BTW: für mich ist sowieso nur 50 km/h und darunter relevant (ich kann offiziell gar nicht schneller - sagt zumindest meine Betriebserlaubnis)
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
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  4. #24
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    Emotet lauert in gefälschten Rechnungsmails:

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  5. #25
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Die "liebe" Wirecard Bank:

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  6. #26
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Angeblich hat sie sich fast voll erholt:
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    Nach Betrugsvorwürfen und einem heftigen Kursrutsch am Mittwoch hat sich die Aktie von Wirecard schnell stabilisiert.
    andererseits dann doch nicht?
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    Freitag, 01.02.2019 - 15:23 Uhr
    WIRECARD wieder massiv unter Druck

    Wirecard hat mit sich mit den Kurskapriolen in dieser Woche als eine echte Zockeraktie präsentiert und noch scheint diese Phase nicht vorüber! Es kracht wieder gewaltig!
    nix genaues weiß man nicht...

  7. #27
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Und nochmal eins drauf:
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  8. #28
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    Tagesspiegel 12.9.2015
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    Merkel: Daten sind der Rohstoff der Zukunft
    Heise online 2.12.2018
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    Merkel: "Alles was digitalisierbar ist, wird auch digitalisiert
    Anderer Redenschreiber
    heise online 4.12.2018
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    Merkel: Bürger nicht als Datenlieferanten missbrauchen
    ... Bundeskanzlerin ... hat ... davor gewarnt, die Bürger als kostenlose Datenlieferanten zu missbrauchen
    Muss ich jetzt etwa auch noch dafür bezahlen, dass mit meinen Daten Schindluder getrieben wird?
    Aber nein.
    Ich „darf“ meine Daten spenden
    Deutsches Ärzteblatt 11.12.2018
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    CDU-Politiker wirbt für Datenspende

    Neue Windrichtung, neuer Redenschreiber
    heise online 2.2.2019
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    Merkel: Jeder Einzelne für Sicherheit im Internet verantwortlich
    Nun, Frau Dr. M, dann erklären wir mir doch mal, was ICH falsch gemacht habe, dass der Firma M. Kundendaten abhanden gekommen sind, mit denen ein gewisser Rotzer unbehelligt seine sauberen Geschäfte treiben darf.
    Was ICH falsch mache, wenn Organisationen wie z. B. Windows, Faecebock oder Google Analytics ungefragt und mit offizieller Billigung meine Daten abgreifen dürfen.
    Was ICH falsch gemacht haben werde, wenn – früher oder später – Daten im Zusammenhang mit der EGK verschwunden sein werden.
    Einerseits soll heute alles online abgewickelt werden, andererseits wird mir immer mehr die Möglichkeit entzogen selbst zu bestimmen, wer meine Daten bekommt.
    Wie kann ich da noch das zitierte Heft des Handelns in der Hand behalten?

    Richtig ist zweifellos, dass zu viele zu sorglos ihre Daten im Internet verbreiten. Nur, diese sowie die Fraktionen „isch hab doch nischt zu verbergen“ und „da kann man nichts machen“ oder die begeisterten Nutzer ach so kuuuler Dinge wie Alexa, Cortana, Siri und Fitnessarmbänder*) werden sich durch die Rede vom 1.2.19 (hier der Text: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]) nicht mal angesprochen fühlen.

    *) die ohne die Schnüffeleien teilweise durchaus nützlich sein könnten, z. B. bei mobilitätseingeschränkten Personen, die aber im Ist-Zustand lediglich Spionagewanzen sind
    Geändert von Mindgespammt (02.02.2019 um 14:57 Uhr)
    Spammer:
    Ich kann auf jeden Fall mit vernünftigem Menschenverstand, und aus eigener Erfahrung, keine Bedrohung in dieser Werbung erkennen, die eine Handlung erfordert

  9. #29
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Lesenswert:
    Udo Leuschners Buch "Kurzschluss", Hintergründe zur Liberalisierung des Strommarktes und deren Folgen.
    Wozu ja auch die Kapriolen rund um SWP, TelDaFax, Flexstrom etc. gehören.
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  10. #30
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    VG Köln, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 L 1345/13

    Quelle: Openjur.de unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Eventuell ganz interessant für die Urteilssammlung, wenn auch nicht ganz neu.

    Hintergrund: Die BNetzA hatte einem Bielefelder Callcenter-Betreiber eine oder mehrere Rufnummern entzogen
    sowie das Geschäftsmodell untersagt,
    nachdem Verbraucher sich wegen telefonischer Werbung um Förderbeiträge zugunsten des nicht gemeinnützigen Bielefelder
    Vereins "Kinderkrebswerk für Deutschland e.V." beschwert hatten.
    Geändert von carkiller08 (05.02.2019 um 18:12 Uhr)

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