Baur Versand hat die im Urteil festgesetzten Kosten nicht beglichen, sodass der Gerichtsvollzieher beauftragt werden musste.
Baur Versand hat die im Urteil festgesetzten Kosten nicht beglichen, sodass der Gerichtsvollzieher beauftragt werden musste.
Man muß sich vor Elfriede ihrem Anwalt sowie dem BGH verneigen!
das urteil sollte hier noch viel präsenter veröffentlicht werden. es ist motivierend für alle und auch neue nutzer hier. viel besser als immer nur email header zu lesen wo am schluß nur selten was passiert
Hier ist jetzt spam von einem anderen Teil des Otto-Konzerns eingegangen: von Otto GmbH aus Graz.
Die Adresse will Otto von Adrom erhalten haben.
Dass kein Kontakt mit Adrom bestand, ist klar; erst recht keine Zustimmung zum Erhalt von Werbung von Otto aus Graz.
Die Otto GmbH aus Graz lässt Otto aus Hamburg antworten: Kein Auftrag für den Versand der Werbung von Otto Hamburg und keine Kenntnis von dieser Werbung bei Otto in Hamburg. ?Ob Otto in Hamburg den Werbeauftrag erteit hat, ist doch völlig gleichgültig. Von Bedeutung kann allenfalls sein, Otto aus Graz die Werbung beauftragt hat.
Aber: Es bleibt - wie üblich - unklar, wie der Versender genau die aktuelle Werbung kennen kann und warum er diese Werbung unaufgefordert und kostenlos versendet.
Und keine Erklärung dazu, warum Otto aus Graz zu einer identischen Werbung von demselben Versender auf eine andere E-Mail-Adresse erklärt, man habe die Adresse von Adrom erworben und man habe Vorsorge getroffen, dass keine Werbung mehr zugesandt werde.
Ob für Otto aus Graz auch die sonst von Otto aus Hamburg beauftragte Kanzlei aus Berlin in den beiden Prozessen für Otto aus Graz tätig werden wird?
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