Wie man bei Tellows sehen kann, sind das auch keine Neulinge als Spammer.
wundert mich mich nicht.
ich hab auf meinen T5F eine "kreative" Antwort bekommen. Die behaupten:
Zitat von Rothacker
Wir möchten Sie darüber hinaus über folgenden Sachverhalt informieren:
Ergebnis einer aktuellen, DS-GVO berücksichtigenden richtlinienkonformen Auslegung des
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist:
Der Begriff der "ausdrücklichen Einwilligung" ist im Sinne der unionsrechtlichen Definition in
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ( und der dazugehörigen Bestimmungen in
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]) auszulegen.
Diese Definition weist kein zusätzliches einschränkendes Erfordernis einer "Ausdrücklichkeit" auf und ist daher auch nicht im Sinne einer bürgerlich rechtlichen Unterscheidung zwischen "ausdrücklicher" und "konkludenter" Erklärung auszulegen.
Gibt ein Unternehmer (Gewerbetreibender oder Freiberufler) in seinem Internetauftritt seine Faxnummer an, bringt er mit dieser an die interessierte Öffentlichkeit gerichteten Äußerung zum Ausdruck, dass er grundsätzlich bereit ist, auf diesem an ihn gerichteten Mitteilungen zu empfangen.
Dabei handelt es sich um "Erklärung" im Sinne des
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], wobei es keine Unterschied macht, ob man sie im Sinne des deutschen Bürgerlichens als konkludente oder ausdrückliche Erklärung ansieht.
Grundsätzlich hat der Unternehmer es auch in der Hand, in seinem Internetauftritt - im Gegensatz zu einem öffentlichen Faxnummerverzeichnis - die Reichweite dieser Äußerung auf bestimmte Mitteilungen zu begrenzen.
Fehlt es an einer solchen Begrenzung, wie zumeist, so ist die Reichweite im Sinne der Einschränkung "für den bestimmen Fall" durch eine interessengerechte Auslegung zu ermitteln.
[mit Links durch mich ergänzt]
Dieses Geschwurbel stammt aus einer Antwort auf mein T5F den ich an die Oscar Rothacker GmbH & Co. KG geschickt habe.
Die sind anscheinend der Ansicht das man an jeden Unternehmer der auf seiner Webseite seine Fax-Nummer angibt auch Werbefaxe verschicken darf :-() Oder sehe ich das falsch.
Ich bin der Ansicht das dieser Verlag dringend Nachhilfe in rechtlichen Dingen, insbesondere UWG und DSGVO benötigt.
Mal sehen was der der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz dazu sagt ;-)
Ist ja nicht das erste mal, daß sich ein Unternehmen mit Schwierigkeiten (Bilanzsumme in ein paar Jahren fast halbiert) unlauter verhält. Spam ist auch ein gutes Warnsignal für Außenstehende.
Im Grunde ist es doch das gleiche Spiel wie immer: Eine Verordnung oder Gesetz tritt in Kraft und in kürzester Zeit vermehren sich die verschiedenen Auslegungen, natürlich stets zum Vorteil desjenigen, welcher diese Verordnungen oder Gesetze am liebsten gar nicht befolgen würde
Im Grunde ist es doch das gleiche Spiel wie immer: Eine Verordnung oder Gesetz tritt in Kraft und in kürzester Zeit vermehren sich die verschiedenen Auslegungen, natürlich stets zum Vorteil desjenigen, welcher diese Verordnungen oder Gesetze am liebsten gar nicht befolgen würde
Aber das Geschwurbel von Rothacker ist schon eine sehr schräge Auslegung.
Die Verknüpfung des UWG und der DSGVO ist schon gewagt
Wenn ich kein anständiger Mensch wäre, würde ich die in dem Fax von Rothacker genannte Faxnummer mit Werbefaxen bombardieren ;-) Die Begründung von denen ist für mich als Klopapier, Kugelschreiber, Bürostuhl, Belistiftanspitzer...-Vertreter plausibel. Die wollen MEINE Werbung ;-)
Satire aus
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
Lesezeichen