Firmengründung im Ausland und Strohmanngeschäftsführer sind regelmäßig keine erfolgversprechende Schlupfwinkel. Jedenfalls nicht gegenüber Gerichten, die die höchstrichterliche Rechtsprechung beachten.
Firmengründung im Ausland und Strohmanngeschäftsführer sind regelmäßig keine erfolgversprechende Schlupfwinkel. Jedenfalls nicht gegenüber Gerichten, die die höchstrichterliche Rechtsprechung beachten.
sastef
Wenn dem so sein sollte, dann erkläre mir bitte einmal, mit welchem Recht diese Praxis seit Jahrzehnten (!!) funktioniert
Stichwort ÜberlastungGerichte, die sich einen Kehricht darum kümmern, soll es geben...
Wie mag das denn wohl übrigens funktionieren:
Zudem wundert mich inzwischen nicht mehr, das Lügen zum Geschäftsmodell gehört:Diese kostenlose Information wurde an die E-Mail-Adresse unknown@unknown.invalid versendet.
Na wenn Ihr mein Einverständnis habt, sollte es kein Thema sein, diese auch nachzuweisen...Ihr Datensatz stammt von BOAST SALES LTD. Gemäß der gesetzlichen Anforderungen in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG versendet BOAST SALES LTD diese E-Mail ausschließlich mit Ihrem Einverständnis. Sie können dieses Einverständnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen...
Korrektur: Etwas zu behaupten bedeutet noch lange nicht, das dieses den Tatsachen entspricht
Und da ich genau weiß, das ich der BOAST SALES LTD keine Erlaubnis zum Empfang von Mailings aus deren Richtung gegeben habe, liegt hier ein Vergehen vor, was geahndet werden kann!
offtopic:Das es ein langwieriger Vorgang ist und die wenigsten "Spamopfer" diesen Weg gehen, ist das Risiko für die BOAST SALES LTD und Kollegen überschaubar und mögliche Kosten sicherlich im Preis für ein Mailing einkalkuliert ...
Die meisten hier haben das mit den frei erfundenen Einwilligungserklärungen bis zum Abwinken durch. Daß etwas sanktioniert werden könnte, heißt nicht, daß auch tatsächlich sanktioniert wird.
sastef
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