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Thema: OLG München, Urt. v. 28.02.2019 - Az.: 6 U 914/18

  1. #1
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    Standard OLG München, Urt. v. 28.02.2019 - Az.: 6 U 914/18

    Vor dem OLG München stritten sich zwei Energieanbieter, unter anderem wurden folgende Anträge gestellt:

    "im geschäftlichen Verkehr gegenüber Kunden der Klägerin durch eigene Mitarbeiter und/oder beauftragte Personen wahrheitswidrig ausdrücklich oder sinngemäß zu behaupten, man unterbreite ein günstigeres Angebot der Klägerin, und/oder
    im geschäftlichen Verkehr Kunden der Klägerin Vertragsbestätigungen zuzuschicken, ohne dass von dem Kunden zuvor ein Auftrag erteilt bzw. ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet wurde, und/oder
    im geschäftlichen Verkehr Kunden der Klägerin durch eigene Mitarbeiter und/oder beauftragte Personen als Kontaktangabe für Rückfragen eine nicht erreichbare Rufnummer mitzuteilen, und/oder"
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    Hat jemand Kenntnis dazu, wer die Parteien waren?

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    07.03.2019, 12:31 Uhr

    Der Billigstromanbieter "E-wie-einfach" soll versucht haben, den Weißachtal-Kraftwerken aus Oberstaufen mit solchen Werbeanrufen Kunden abzuwerben.

    "E-wie-einfach" hatte ersten Prozess verloren

    Der lokale Allgäuer Kraftwerksbetreiber hatte deswegen die e.on-Tochter verklagt, unter anderem auch weil "E-wie-einfach" eine Kundin über sensible Daten aus ihrer letzten Jahresabrechnung ausgefragt haben soll. Die Firma beruft sich zwar darauf, dass die Frau auf einer Gewinnspielwebsite die Einwilligung für solche Anrufe erteilt habe. Das konnte die Firma gegenüber der ersten Instanz, dem Landgericht Kempten, aber nicht hinreichend beweisen. Das Landgericht gab daher dem Kläger, dem Kraftwerksbetreiber, weitgehend recht. Das angeklagte Unternehmen hatte dagegen Berufung eingelegt.

  3. #3
    Senior Mitglied
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    Passt zeitlich nicht.

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Erstinstanz war LG München. Passt daher auch nicht
    Auf die Berufung beider Parteien wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 20. Februar 2018, Az. 1 HK O 2561/17, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Februar 2018 abgeändert und wie folgt gefasst:
    Ist ein ähnlicher Ablauf.

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Zumindest zeigt es wie wackelig die Dinge bei dieser Art der Kundenwerbung sind.
    Es ist auf jeden Fall wohl so, dass sich mittlerweile auch die "seriösen" Stromanbieter gegen diese Praktiken wehren. Was mir leider fehlt sind die sog. Vertragsbroker, also die Datenhehler derartiger Geschäfte. Diese Firmen kaufen ja die Daten der Callcenter an und generieren die Verträge.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Ich tippe mal auf Energysparks. In dem Zusammenhang sind einige Sachen gelaufen und dabei ging es auch um die Praktiken bei denen sich die Mitarbeiter als "Ihre Stadtwerke" ausgaben. Einige Stadtwerke haben dagegen massive Rechtsmittel in Stellung gebracht und es scheint wohl auch Urteile zu geben, dieses könnte passen
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    ―Peter Hohl

  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die sind auch schon vors Schienbein getreten worden:
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