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Thema: Unerwünschte Wahlwerbung im Briefkasten

  1. #11
    Neues Mitglied
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    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Die Ausarbeitung ist mit Vorsicht zu genießen. Die ist nicht vom Bundestag direkt, sondern eine Auftragsarbeit der Wissenschaftlichen Dienste.

    Beispiel: "Auch die geringe Eingriffsintensität auf Seiten des Betroffenen, der den Inhalt der Werbung nicht zur Kenntnis nehmen muss,
    rechtfertige kein überwiegendes Interesse an der Verbreitung der Parteiwerbung." mit Verweis auf BVerfG NJW 2002, 2938 f.
    Hier ist eine Sinn verfremdende Umformulierung vorgenommen worden. Wir wissen nur zu gut, daß es bei spam nicht um eine "geringe Eingriffsintensität" handelt. Das BVerfG hat das im oben genannten Urteil auch nicht behauptet.

    Zu 3.2.1.) Die Ausführungen zu der "negative Meinungs- und Informationsfreiheit" lassen nur den Schluß zu, daß das Werbematerial als solches gekennzeichntet werden muss, ohne auf den ersten Blick einen Inhalt preis zu geben. D.h. für mich, das auf der ersten Seite eines Prospektes zwar die Partei erkennbar ist, inkl. daß es sich um Werbung handelt, aber dort kein konkreter Inhalt zu sehen sein darf; erst auf nachfolgenden Seiten.
    Auch wenn es stark einschränkend ist, halte ich diese Erlaubnis für nicht haltbar. Allein der Umstand, daß es sich um Partei, bzw. um Wahl-Werbung handelt, setzt ein Auseinandersetzen mit der Materie voraus, um zu einer Entscheidung (Entsorgen oder nicht) zu kommen. Bei dem dort angesprochene Satz aus Artikel 5 handelt es sich um eine Erlaubnis, nicht um ein Duldung, erst recht nicht um eine Pflicht.

    Rebreak, hast du ein Werbeverbotsschild am Briefkasten? Dann wäre es auch interessant zu wissen, ob die Werbung flächendeckend verteilt worden ist.
    Werbeverbotsschild ist am Briefkasten angebracht. Die ekelerregende Hochglanzbroschüre wurde in der kompletten Nachbarschaft verteilt sowie auch in anderen Stadtteilen. Und in der Nachbarschaft habe auch viele ein Werbungsverbotsschild am Briefkasten und trotzdem den Schmutz erhalten.

  2. #12
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    Mit flächendeckend meinte ich deutschlandweit, bzw. überall dort, wo die Partei gewählt werden kann. Wird man nicht ohne weiteres in Erfahrung bringen.
    ____
    IANAL

  3. #13
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    Wenn es sich um rot-blaue Flyer handelt, so sind diese auch im PLZ-Bereich 68642 verteilt worden. Natürlich auch unter Mißachtung sowohl des Werbeverbots-Aufklebers als auch eines nachweislich bereits früher schriftlich erteilten Werbeverbots.
    Cape Town

  4. #14
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    Heute kam ein Werbebrief der FDP-Bundestagsfraktion.

    Als Datenquelle sind angegeben
    Quadriga Media Berlin GmbH
    Werderscher Markt 13
    10117 Berlin

    oder

    AdressMonster
    c/o Vitas GmbH
    Am Mantel 4
    76646 Bruchsal

    beide sind mir unbekannt.
    Der Brief nennt keinen Verantwortlichen und hat kein ordentliches Impressum.

    Mal sehen, wie die Herren in Berlin reagieren. Aufforderung zu UE ist raus.

  5. #15
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    In dem Brief ist eine E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten angegeben.
    Von dort kam die Antwort (einer anderen Person), dass sie bis zum 2.1.2021 nicht erreichbar ist.

  6. #16
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    Quadriga bekannt.
    sastef

  7. #17
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    Die Adresse war nicht von Quadriga sondern von B2B Monster UG in Bruchsal für 0,15 Euro. Die haben denselben Geschäftfsführer wie Vitas GmbH. Eine Firma AdressMonster gibt es nicht. Klage geht am 1.2.2021 raus.

  8. #18
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    AdressMonster
    c/o Vitas GmbH
    Am Mantel 4
    76646 Bruchsal
    whois:AdressMonster.de

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