Im vorliegenden Fall beträgt die Höhe des Bußgeldes 300.000 Euro. Doch das Energieunternehmen legte Einspruch ein, und der Fall landet nun vor dem zuständigen Bonner Amtsgericht. Doch im Gegensatz zu normalen Ordnungswidrigkeitenverfahren (Owi) wie einem einfachen Verkehrsverstoß hat ein Richter es nun mit 848 Einzelfällen, sprich Zeugen, zu tun, die eigentlich alle gehört werden müssten, um die Sache zu klären. Und das, so erläutert Niepmann, sei natürlich nicht in den 39 Minuten zu schaffen, die einem Richter als bundesweite Vorgabe für ein Owi-Verfahren zugestanden werden. Hier steht vielmehr ein Mammutprozess an, dessen Ausmaß nicht absehbar ist.Amtsgericht Bonn? Nicht hart genug durchgreifen?Und es gibt auch keinen Präzedenzfall: In den früheren Fällen kam es ohne Urteil zu einer Einigung – zum Bespiel durch Senkung des Bußgelds. „Das hat uns den Vorwurf eingebracht, nicht genug durchzugreifen“, sagt Niepmann.
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