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Thema: Verfahren vor dem AG Bonn - gegen energy2day?

  1. #1
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    Standard Verfahren vor dem AG Bonn - gegen energy2day?

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    Im vorliegenden Fall beträgt die Höhe des Bußgeldes 300.000 Euro. Doch das Energieunternehmen legte Einspruch ein, und der Fall landet nun vor dem zuständigen Bonner Amtsgericht. Doch im Gegensatz zu normalen Ordnungswidrigkeitenverfahren (Owi) wie einem einfachen Verkehrsverstoß hat ein Richter es nun mit 848 Einzelfällen, sprich Zeugen, zu tun, die eigentlich alle gehört werden müssten, um die Sache zu klären. Und das, so erläutert Niepmann, sei natürlich nicht in den 39 Minuten zu schaffen, die einem Richter als bundesweite Vorgabe für ein Owi-Verfahren zugestanden werden. Hier steht vielmehr ein Mammutprozess an, dessen Ausmaß nicht absehbar ist.
    Und es gibt auch keinen Präzedenzfall: In den früheren Fällen kam es ohne Urteil zu einer Einigung – zum Bespiel durch Senkung des Bußgelds. „Das hat uns den Vorwurf eingebracht, nicht genug durchzugreifen“, sagt Niepmann.
    Amtsgericht Bonn? Nicht hart genug durchgreifen?

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Verfahren sollten vor das Landgericht, dann soll man eben alle 848 Zeugen hören, im Fall des Verfahrensverlusts sollte der Widerspruchsteller eine Gerichtsgebühr entsprechend des Streitwerts und alle Zeugengelder plus das Ordnungsgeld zahlen. Wenn das so wäre, dann würden die Pappenheimer sich das mit dem Widerspruch schon überlegen.
    Goofy
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  3. #3
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Die Verfahren sollten vor das Landgericht,
    Das hat der Antispam e.V. bereits am 01.06.2017 bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium gefordert. Aber Verbraucherschutz ist lediglich gut für Augenwischerei. Dass man damit die halbe deutsche Justiz finanzieren könnte, scheint man in Berlin noch nicht begriffen zu haben.
    Investi
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  4. #4
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    Die Forderung geht am Kern des Problems vorbei und ist unausgegoren. Um es nett zu formulieren.
    sastef

  5. #5
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    Da gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, das Verfahren zu bearbeiten. Das Gericht kann für jeden Terminstag einen Zeugen laden. An jedem Tag muss dann ein Anwalt der Firma nach Bonn. Es fallen dann für jeden Terminstag Anwaltsgebühren an. Diese sind nicht ganz unerheblich, da in solchen Fällen üblicherweise Gebührenvereinbarungen getroffen werden (200 Euro pro Stunde). Dann fallen an Anwaltskosten dann mindestens etwa 17000 Euro an, sogar dann wenn schließlich das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt werden sollte. Das kann ohne Zustimmung der betroffenen Firma erfolgen.

  6. #6
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Von Siegburg nach Bonn braucht der Bus gerademal 50 Minuten. Und in Siegburg gibt es mindestens einen Anwalt, der auf solche Ordnungswidrigkeiten spezialisiert ist. Mit etwas Glück läßt der sich auf eine Pauschale herunterhandeln.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Die Forderung geht am Kern des Problems vorbei und ist unausgegoren.
    Ich finde, aus einem Einzeiler-Statement den genauen Forderungsinhalt herauslesen zu wollen, schon stark anmaßend. Ich persönlich erkenne in der Aussage

    Das hat der Antispam e.V. bereits am 01.06.2017 bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium gefordert.
    lediglich die Aussage

    Das hat der Antispam e.V. bereits am 01.06.2017 bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium gefordert.
    Hier ist weder ein Konzept noch ein Programm vorgestellt worden, sondern lediglich die Aussage getroffen, dass in Berlin eine Forderung gestellt worden ist. Inhalt und Umfang der Forderung gehen hieraus eindeutig nicht hervor. Es sei denn, Dir liegen weitere Informationen vor. Dann raus damit!
    Cape Town

  8. #8
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Da gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, das Verfahren zu bearbeiten. Das Gericht kann für jeden Terminstag einen Zeugen laden. An jedem Tag muss dann ein Anwalt der Firma nach Bonn. Es fallen dann für jeden Terminstag Anwaltsgebühren an. Diese sind nicht ganz unerheblich, da in solchen Fällen üblicherweise Gebührenvereinbarungen getroffen werden (200 Euro pro Stunde). Dann fallen an Anwaltskosten dann mindestens etwa 17000 Euro an, sogar dann wenn schließlich das Verfahren nach § 47 OWiG eingestellt werden sollte. Das kann ohne Zustimmung der betroffenen Firma erfolgen.
    Die Kosten des Amtsgerichts wären aber auch entsprechend höher. Über die Kostenschiene alleinläßt sich das nicht lösen. Was sind denn 17.000 Euro bei drohenden 300.000 Bußgeld? Es muß eine Sanktion für jeden einzelnen nachgewiesenen Fall geben. Diese muß so hoch sein, daß die Kosten der im Einzelfall mal nicht mehr nachweisbaren Vorfälle (Oma ist verstorben, erinnert sich nicht, ist dement, hat die Notizen versehentlich weggeworfen etc.) über die gesamte Behördentätigkeit mit abgedeckt sind. Gerichtskosten müssen dann natürlich auch einzelfallbezogen erhoben werden. Dann kann der Staat ohne im Verfahren ins Minus zu laufen, einen Widerspruch sorgfältig prüfen, wenn der Verletzer das dennso will. Also Schluß mit diesem Rabattsystem. Hier dürften doch tausende, wenn nicht Zehntausende Beschwerden vorliegen. So, und wenn sich der Richter also selbst finanziert, dann kann man auch ohne Angst klare Kostenentscheidungen auch zu Lasten der Täter in Ruhe treffen. Das Ganze garniert (falls noch nicht vorliegend) mit einer Geschäftsführerhaftung im Insolvenzfall, damit die nicht nach fünf Jahren Prüfung einfach den Laden zumachen können. Sowas in der Art. Der Laden hat so krass verstoßen, die haben das ganze Verfahren von Anfang an eiskalt einkalkuliert und haben berechnet, daß es sich lohnt. Und wenn das Bußgeld rechtskräftig ist und keine Geschäftsführerkostenhaftung da sein sollte, drehen die am Ende noch den Schlüssel um und sperren den Laden zu und der Steuerzahler hat den Schwachsinn bezahlt. Es müssen prozessuale Und materiellrechtliche Instrumente wie bei Kartellverfahren her. Die werden am OLG geführt und beinhalten Sanktionen, die wenigstens annähernd das Potential haben, abschreckend zu wirken.
    sastef

  9. #9
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    Zitat Zitat von Cape Town Beitrag anzeigen
    Hier ist weder ein Konzept noch ein Programm vorgestellt worden, sondern lediglich die Aussage getroffen, dass in Berlin eine Forderung gestellt worden ist. Inhalt und Umfang der Forderung gehen hieraus eindeutig nicht hervor. Es sei denn, Dir liegen weitere Informationen vor. Dann raus damit!
    Wenn diese Einzeiler-Beschreibung von Goofy so gewählt wird, dann darf ich wohl davon ausgehen, daß diese so richtig ist. Und sorry, wer diese Forderung - und sei es als Teil eines größeren Konzepts - erhebt, zeigt, daß er sich mit der nun einmal juristischen Materie entweder nicht befaßt hat oder aber hierzu a) nicht in der Lage ist und b) sich nicht intensiv genug hat beraten lassen. Wenn man in solch ein Haifischbecken beim Justiz(!)Ministerium ohne hinreichende juristische Kompetenz steigt, dann ist das leider zum Fremdschämen und dann werde ich das auch dann kritisieren, wenn Du das anmaßend findest. Ich bin besorgt, daß unser Einfluß massiv schwindet und ich sehe derzeit nicht, was dem entgegen steht. Wir kämpfen seit mehr als einem Jahrzehnt hart und wir verlieren derzeit auf ganzer Linie. Wo ist unser Konzept, das zu ändern?
    sastef

  10. #10
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    Das AG Bonn wird niemals eine Geldbuße von 300 000 Euro festsetzen, auch wenn ein großer Teil der Anrufe nachgewiesen werden könnten. Das Gericht wird keine über 800 Zeugen vernehmen. So eine Art der von mir als Beispiel beschriebenen Terminsgestaltung würde aber ein Signal - auch für andere Betroffene - sein, dass man es ernst meint. Die gleich zahlbaren Anwaltskosten würden wohl auch eine Insolvenz beschleunigen. Die Geldbuße wird aber niemals bezahlt werden. Die Gerichtskosten bleiben für das Verfahren immer gleich. Die fallen nicht ins Gewicht.

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